Pressemitteilungen der Justiz
(AG HAL) Auswahl aus den
Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 17.11.2008 bis 21.11.2008
13.11.2008, Halle (Saale) – 9
- Amtsgericht Halle (Saale)
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.: 009/08
Amtsgericht Halle (Saale) - Pressemitteilung Nr.:
009/08
Halle, den 13. November 2008
(AG HAL) Auswahl aus den
Hauptverhandlungen in Strafsachen in der Woche vom 17.11.2008 bis 21.11.2008
Montag,
17.11.2008, 13:30, Saal. 2.047, Schöffengericht
Vorwurf: Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Tatzeit: 06.07.2007.
Zum Sachverhalt: Dem 1962 in Halle
geborenen aber im Saalekreis lebenden Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe
auf der B 6 in Morl in der Absicht, einen Unglücksfall herbeizuführen, seinen
PKW auf die Gegenfahrbahn gelenkt und sei mit hoher Geschwindigkeit auf ein
Fahrzeug zugefahren , in dem sich seine Ehefrau und seine Stieftochter sowie
eine weitere Person als Fahrer befunden hätten. Dieser habe eine Kollision nur
durch eine Gefahrenbremsung und ein Ausweichmanöver vermeiden können.
Das Gericht hat neben dem anwaltlich vertretenen Angeklagten zunächst vier
Zeugen geladen. Der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr wird in der hier
angeklagten Variante mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft,
in minder schweren Fällen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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Dienstag,
18.11.2008, 08:30, Saal 2.033, Schöffengericht;
Vorwurf: Gemeinschaftliche räuberische Erpressung, Tatzeit: 03.03.2008
Zum Sacherhalt: Der 27-jährige
Angeklagte soll gemeinschaftlich mit zwei gesondert verfolgten Mittätern ein
Taxi bestiegen und als Fahrtziel Halle Neustadt angegeben haben. Während der
Fahrt habe ein Mittäter im Einvernehmen mit dem Angeklagten den Taxifahrer zum
Anhalten aufgefordert, die Zentralverriegelung betätigt, den Schlüssel
abgezogen und den Taxifahrer unter Androhung von Schlägen zur Herausgabe von
Bargeld aufgefordert haben. Andernfalls würde er dem Chef des Taxifahrers
erzählen, dass dieser das Taxi an sie herausgegeben habe. Aus Angst vor
Schlägen habe der Taxifahrer 190,- Euro Bargeld übergeben, wovon der Angeklagte
nach Verlassen des Fahrzeugs und Teilung der Beute 30,- Euro erhalten habe.
Räuberische Erpressung wird gemäß § 255 StGB mit Freiheitsstrafe nicht unter
einem Jahr bestraft.
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Dienstag,
18.11.2008, 09:00, Saal 1.031, Strafrichter;
Vorwurf: Versuchter Diebstahl, Tatzeit: 09.05.2007
Zum Sachverhalt: Vier Angeklagten
aus Stadtroda, Gera und Halle im Alter zwischen 44 und 51 Jahren wird zur Last
gelegt, sie hätten Stahlschrott vom Gelände der Deutsche Bahn AG am
Containerbahnhof entwenden wollen. Sie hätten mit einem Ladekran bereits
Stahlteile abmontiert und zum Abtransport bereit gestellt. Vor dem Abtransport
seien sie jedoch durch Polizeibeamte gestellt worden.
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Dienstag,
18.11.2008, 11:00, Saal 1.019, Strafrichter;
Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Tatzeit: 23.09.2007
Zum Sachverhalt: Während eines
Fußballspiels des Halleschen FC gegen FC Sachsen Leipzig am Tattag soll der
Angeklagte aus Leipzig im Leipziger Fanblock gewesen sein. Dort sei durch Fans
ein Feuer entfacht worden, weshalb die Fans durch Polizeibeamte aufgefordert
worden seien, den Block zu räumen. Dieser Aufforderung seien die Fans nicht
gefolgt. Als der Block nunmehr durch Polizeibeamte geräumt werden sollte hätten
Fans einen Beamten in die Richtung des Angeklagten gedrängt. Dieser habe den
Beamten mit der Faust auf den Kopf geschlagen. Der anschließenden Festnahme
habe sich der 32 ¿jährige Angeklagte durch Tritte und Schläge zu erwehren versucht.
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Mittwoch,
19.11.2008, 13:45, Saal 2.048, Strafrichter;
Vorwurf: Gefährliche Körperverletzung, Tatzeit: 04.06.2007
Zum Sachverhalt: Die 25 ¿jährige
Hallenserin soll vermutlich aus Eifersucht eine schwangere junge Frau in einer
Telfonzelle zu Boden gezogen und ihr mit beschuhtem Fuß mehrfach ins Genick
getreten haben. Die Geschädigte habe dadurch erhebliche Schmerzen erlitten.
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Donnerstag,
20.11.2008, 09:45, Saal 2.047, Strafrichter;
Vorwurf: Betrug in zwei Fällen, Tatzeit: April 2007
Zum Sachverhalt: Der 33 ¿jährige
Angeklagte soll in Kenntnis seiner absoluten Zahlungsunfähigkeit unter
Verwendung falscher Personalien eine Firma mit der Lieferung und Montage einer
Fassadenverkleidung für sein Haus in Zwintschöna beauftragt haben. Die
Materialien im Wert von 23.113 Euro seien bereits geliefert und mit den
Montagearbeiten im Wert von weiteren 21.860 Euro sei bereits begonnen worden,
als die Firma die Arbeiten wieder eingestellt habe, weil erste Zahlungen des
Angeklagten ausgeblieben seien. Es sei ein tatsächlicher Schaden von 30.500
Euro entstanden. Wenige Tage nach dem ersten Auftrag habe er eine weitere Firma
mit der Lieferung einer Solaranlage im Wert von 11.262 Euro beauftragt. Nach
Lieferung, aber ausgebliebener Zahlung habe der Verkäufer den Angeklagten
aufgesucht. Der Angeklagte habe einen Überweisungsträger mit falschem Namen
ausgefüllt, weshalb die Bank die Zahlung nicht vornahm. Der Verkäufer habe die
Anlage wieder abtransportiert und habe einen durch die Transportleistungen
entstandenen Schaden von 800 Euro erlitten.
Betrug wird gemäß § 265 StGB mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren bestraft.
Werner Budtke
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