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Repräsentation des Landes

Aufgaben des Ministerpräsidenten

Der Ministerpräsident wird mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages in geheimer Abstimmung gewählt. Er ernennt und entlässt die Ministerinnen und Minister und bestimmt seinen Stellvertreter.

Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Er leitet die Geschäfte der Landesregierung nach Maßgabe der Geschäftsordnung. 

Der Ministerpräsident repräsentiert das Land nach außen. Er ernennt und entlässt die Beamten und Richter des Landes.

Der Ministerpräsident verkündet nach abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren die im Land geltenden Gesetze und Verordnungen. Das Gnadenrecht wird durch den Ministerpräsidenten ausgeübt.

Sven Schulze ist der 7. Ministerpräsident des heutigen Landes Sachsen-Anhalt. In dem von 1947 bis 1952 bestehenden Sachsen-Anhalt, das kein Rechtsvorgänger des heutigen Landes ist, gab es zwei weitere Ministerpräsidenten.

Vorgänger im Amt

Dr. Reiner Haseloff (CDU)

19. April 2011 bis 25. April 2016
CDU/SPD-Koalition

Mai 2016 bis Juni 2021
CDU/SPD/Die Grünen-Koalition

16. September 2021 - 27. Januar 2026
CDU/SPD/FDP-Koalition         

Zur Person
Prof. Dr. Wolfgang Böhmer (CDU)

16. Mai 2002 bis 26. März 2006
CDU/FDP-Koalition

24. April 2006 bis 19. April 2011
CDU/SPD-Koalition

Zur Person
Dr. Reinhard Höppner (SPD)

21. Juli 1994 bis 26. April 1998
SPD/Bündnis '90/Die Grünen

26. Mai 1998 bis 16. Mai 2002
SPD

Zur Person
Dr. Christoph Bergner (CDU)

2. Dezember 1993 bis 21. Juli 1994
CDU/FDP-Koalition  

Zur Person
Prof. Dr. Werner Münch (CDU)

4. Juli 1991 bis 28. November 1993
CDU/FDP-Koalition

Zur Person
Dr. Gerd Gies (CDU)

28. Oktober 1990 bis 4. Juli 1991
CDU/FDP-Koalition

Zur Person

Ministerpräsidenten vor Neugründung des Landes Sachsen-Anhalt

Werner Bruschke (SED)

1949 bis 1952 

Zur Person
Dr. Erhard Hübener (LDPD)

3. Dezember 1946 bis 1. Oktober 1949

Zur Person

Weitere Informationen und Links

Polizeibeauftragter

Mit Wirkung vom 1. Juli 2025 hat Sachsen-Anhalt erstmals einen unabhängigen Polizeibeauftragten. Der unabhängige Polizeibeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt hat in dieser Funktion ein unmittelbares Vortragsrecht beim Ministerpräsidenten. Der Ministerpräsident kann sich seinerseits mit entsprechenden Anliegen und Bitten direkt an den unabhängigen Polizeibeauftragten wenden.