Das Land Sachsen-Anhalt verlagert das Rechtspflegerstudium von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin an die Hochschule Harz. Damit erhalten angehende Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger die Möglichkeit, ihr Studium im eigenen Bundesland zu absolvieren. Die Landesregierung hat heute die Weichen für den Aufbau eines eigenständigen Studiengangs am Standort Halberstadt gestellt. Die ersten Studierenden sollen dort ihr Studium zum Wintersemester 2027/2028 aufnehmen. Geplant ist, jährlich bis zu 30 Anwärterinnen und Anwärter für den Rechtspflegerdienst auszubilden.
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt und die Hochschule Harz werden nun gemeinsam die konkrete Ausgestaltung des Studiengangs vorantreiben. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung des Curriculums sowie die Schaffung der organisatorischen, personellen und hochschulrechtlichen Voraussetzungen.
Derzeit absolvieren die Anwärterinnen und Anwärter des Landes die fachtheoretischen Studienabschnitte ihrer Ausbildung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Studierende, die ihr Studium in Berlin bereits begonnen haben, werden dieses dort wie geplant absolvieren und abschließen.
Franziska Weidinger, Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt: „Mit dem Wechsel von Berlin an die Hochschule Harz holen wir einen für unsere Justiz wichtigen Studiengang nach Sachsen-Anhalt. Das stärkt nicht nur den Studienstandort, sondern vor allem unsere Möglichkeiten, qualifizierte Nachwuchskräfte für den Rechtspflegerdienst zu gewinnen und langfristig im Land zu halten. Ein eigener Studiengang gibt uns deutlich mehr Gestaltungsspielraum. Wir können das Studium konsequent an den Anforderungen der Justiz Sachsen-Anhalts ausrichten und neben den rechtlichen Kernkompetenzen auch Zukunftsthemen wie Digitalisierung, elektronische Aktenführung und Künstliche Intelligenz von Beginn an praxisnah integrieren. Gleichzeitig verkürzen sich für viele Studierende die Wege.“
Sachsen-Anhalts Wissenschaftsminister Armin Willingmann: „Die Verlagerung des Studiengangs für künftige Rechtspfleger von Berlin an die Hochschule Harz ist ein starkes Signal für den Wissenschafts- und Justizstandort Sachsen-Anhalt. Wir stärken damit die Hochschul- und Wissenschaftslandschaft Sachsen-Anhalt, schaffen Raum für eine spezifische und fachlich fundierte Vermittlung rechtspflegerischer Themen und verbinden wissenschaftliche Qualität mit den praktischen Anforderungen der Justiz Sachsen-Anhalt. Diesen Schulterschluss zwischen Hochschule und Justiz begrüße ich, weil er den Wissenstransfer fördert, qualifizierten Nachwuchs sichert und dazu beiträgt, dass sich Sachsen-Anhalt als attraktiven Bildungs- und Ausbildungsstandort weiter profiliert.“
Die Hochschule Harz hat sich in einer vergleichenden Prüfung als geeigneter Standort erwiesen. Die Hochschule verfügt bereits über geeignete Strukturen im Fachbereich Verwaltungswissenschaften. Damit bietet sie die Möglichkeit, einen eigenständigen, zukunftsorientierten Studiengang aufzubauen, der gezielt an den fachlichen, organisatorischen und personellen Bedarfen der Justiz Sachsen-Anhalts ausgerichtet ist, und diesen nachhaltig weiterzuentwickeln.
Nach der derzeitigen Planung soll der neue Studiengang an der Hochschule Harz in Halberstadt sieben Semester umfassen und wissenschaftliche Fachstudien mit umfangreichen Praxiszeiten in der Justiz Sachsen-Anhalts verbinden. Vorgesehen ist zudem, dass der Abschluss des Studiums sowohl die für den Rechtspflegerdienst erforderliche Laufbahnqualifikation als auch einen Bachelorabschluss umfasst. Der akademische Abschluss eröffnet den Absolventinnen und Absolventen zugleich zusätzliche Möglichkeiten für ihre weitere berufliche und persönliche Entwicklung.
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