Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Feldzerstörungen in
Gatersleben - Berufungsprozess, Termin verschiebt sich
12.05.2011, Magdeburg – 27
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 027/11
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 027/11
Magdeburg, den 12. Mai 2011
(LG MD) Feldzerstörungen in
Gatersleben - Berufungsprozess, Termin verschiebt sich
4 Angeklagte
2 Zeugen
Der Prozesstermin wurde
vom 18. Mai 2011 auf
Mittwoch,
den 1. Juni 2011, 9.00 Uhr, Saal A 12
verschoben. Grund
hierfür ist, dass eine Angeklagte nunmehr durch einen Rechtsanwalt vertreten
wird.
Die Angeklagten Axel M.
(geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan 1979), Patricia
D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P. (geb. Feb.
1982) wurden nach 5 Verhandlungstagen am 24.11.2010 durch das Amtsgericht
Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 20 und 30
Tagessätzen verurteilt.
Das Amtsgericht ist zu
der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten am 21.04.2008 in den Nachtstunden
ein Genweizenfeld des Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört haben.
Gegen das Urteil hatten
sowohl die Staatsanwaltschaft als auch alle 6 Angeklagten Berufung eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten Patricia D. und Mirjam A. haben die
Berufung mittlerweile zurückgenommen, so dass nur noch die Berufung der
restlichen 4 Angeklagten verhandelt wird.
Unabhängig hiervon
läuft ein Zivilverfahren, in dem der Feldbetreiber Schadensersatz von den
Angeklagten fordert. Hier hatte die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des
Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen die 6 Beklagten (= Angeklagten im
Strafprozess) ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht
hatte entschieden, dass die Gentechnikgegner grundsätzlich Schadensersatz
leisten müssen. In einem Urteil 2. Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg
(9 U 116/09) am 25. Mai 2010 den Zivilrechtsstreit zur erneuten Verhandlung und
Entscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (vgl.
Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom 25.05.2010). Der Bundesgerichtshof hat
am 15.02.2011 die Nichtlassungsbeschwerde der 6 Beklagten verworfen.
Mittlerweile ist das Verfahren wieder hier am Landgericht anhängig. Ein
weiterer Termin steht noch nicht fest.
Insgesamt hatte damit
sowohl vor den Zivil- als auch den Strafgerichten die Verteidigungsstrategie
der Angeklagten, die die Auffassung vertreten, wegen der Gefährlichkeit
gentechnisch veränderter Pflanzen diese zerstören zu dürfen, bis hin zum
Bundesgerichtshof bislang keinen Erfolg.
Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis
Für
alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von
Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese
Erlaubnis gilt nur für Journalisten.
(Christian Löffler)
Pressesprecher
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