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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Feldzerstörungen in
Gatersleben - Berufungsprozess, Termin verschiebt sich

12.05.2011, Magdeburg – 27

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 027/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 027/11

 

 

 

Magdeburg, den 12. Mai 2011

 

 

 

(LG MD) Feldzerstörungen in

Gatersleben - Berufungsprozess, Termin verschiebt sich

 

 

 

4 Angeklagte

 

2 Zeugen

 

 

 

Der Prozesstermin wurde

vom 18. Mai 2011 auf

 

 

 

Mittwoch,

den 1. Juni 2011, 9.00 Uhr,  Saal A 12

 

 

 

verschoben. Grund

hierfür ist, dass eine Angeklagte nunmehr durch einen Rechtsanwalt vertreten

wird.

 

 

 

Die Angeklagten Axel M.

(geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan 1979), Patricia

D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P. (geb. Feb.

1982) wurden nach 5 Verhandlungstagen am 24.11.2010 durch das Amtsgericht

Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 20 und 30

Tagessätzen verurteilt.

 

 

 

Das Amtsgericht ist zu

der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten am 21.04.2008 in den Nachtstunden

ein Genweizenfeld des Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört haben.

 

 

 

Gegen das Urteil hatten

sowohl die Staatsanwaltschaft als auch alle 6 Angeklagten Berufung eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten Patricia D. und Mirjam A. haben die

Berufung mittlerweile zurückgenommen, so dass nur noch die Berufung der

restlichen 4 Angeklagten verhandelt wird.

 

 

 

Unabhängig hiervon

läuft ein Zivilverfahren, in dem der Feldbetreiber Schadensersatz von den

Angeklagten fordert. Hier hatte die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des

Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen die 6 Beklagten (= Angeklagten im

Strafprozess) ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht

hatte entschieden, dass die Gentechnikgegner grundsätzlich Schadensersatz

leisten müssen. In einem Urteil 2. Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg

(9 U 116/09) am 25. Mai 2010 den Zivilrechtsstreit zur erneuten Verhandlung und

Entscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (vgl.

Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom 25.05.2010). Der Bundesgerichtshof hat

am 15.02.2011 die Nichtlassungsbeschwerde der 6 Beklagten verworfen.

Mittlerweile ist das Verfahren wieder hier am Landgericht anhängig. Ein

weiterer Termin steht noch nicht fest.

 

 

 

Insgesamt hatte damit

sowohl vor den Zivil- als auch den Strafgerichten die Verteidigungsstrategie

der Angeklagten, die die Auffassung vertreten, wegen der Gefährlichkeit

gentechnisch veränderter Pflanzen diese zerstören zu dürfen, bis hin zum

Bundesgerichtshof bislang keinen Erfolg.

 

 

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

 

Für

alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von

Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese

Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

 

 

 

(Christian Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht

Magdeburg

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