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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Dezember 2014 (Stand: 26.11.2014)

27.11.2014, Magdeburg – 49

  • Landgericht Magdeburg

I. Strafsachen

 

 

Betrug im Harz

24 KLs 166 Js 6613/11 (3/12) - 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer)

 

! Der Prozess hatte bereits am 25.09.2014 begonnen, musste aber wegen einer längeren Erkrankung einer Berufsrichterin ausgesetzt werden und beginnt daher komplett neu!

 

2 Angeklagte

47 Zeugen

22 Adhäsionskläger

 

 

Prozessbeginn:                      Donnerstag, 4. Dezember 2014, 09.30 Uhr, Saal B 14

 

Fortsetzungstermine:             11. und 19. Dezember 2014, 8. und 15. Januar 2015, jeweils 09.30 Uhr, Saal B 14

                                             

Die folgenden Termine finden wegen des hohen Alters der Zeugen jeweils um 09.30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Halberstadt Saal 104 statt:

                                              

                                                26. Januar, 16. und 23. Februar, 16 und 23. März 2015

 

 

Den beiden Angeklagten, einem 48-jährigem Rechtsanwalt aus dem Harz, sowie einem 51-jährigem Versicherungsvertreter aus dem Harz, wird vorgeworfen, insbesondere Menschen über 70-Jahre, dazu bewegt zu haben, ihre Sterbeversicherung aufzulösen, um diese in eine neue Kapitalanlage zu überführen. Die Angeklagten sollen in der Zeit vom 25.03.2010 bis 02.05.2011 32 bzw. 33 Straftaten (Betrug) begangen haben. Bei 6 Straftaten blieb es beim Versuch. Bei den übrigen Taten soll es zur Auszahlung der Versicherungssummen in der Größenordnung von unter 1.000 bis 8.000 ? gekommen sein. Die Kündigungen gegenüber den Versicherungsgesellschaften hätten zu entsprechenden Auszahlungen auf ein Konto des 48-Jährigen Rechtsanwalts geführt haben. Nach Abzug seines Honorars soll der Anwalt die Versicherungssumme an eine vom Mitangeklagten beherrschte Firma weitergeleitet haben. Der Verbleib der Gelder ist ungeklärt.

Einige Geschädigte haben sich als sogenannte "Adhäsionskläger" dem Verfahren angeschlossen. Dies bedeutet, dass sie im Strafverfahren etwaige zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegenüber den Angeklagten geltend machen.

 

 

 

Raubüberfall auf Supermarkt in Gatersleben

21 KLs 225 Js 24646/14 (16/14)

 

2 Angeklagte

1 psychiatrischer Sachverständiger

4 Zeugen

 

 

Prozessbeginn:           Dienstag, 09. Dezember 2014, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermin:    Donnerstag, 11. Dezember 2014, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Die beiden Angeklagten Patrik S. (21 Jahre alt) und David H. (31 Jahre alt) werden beschuldigt, am 01. Juli 2014 einen Supermarkt in Gatersleben überfallen zu haben. Der Angeklagte David H. soll dabei als Fluchtfahrer fungiert haben, während der Angeklagte Patrik S. maskiert und mit einem Messer bewaffnet den Markt überfallen haben soll. Die Angeklagten sollen die Absicht gehabt haben, Bargeld zu erlangen. Tatsächlich sollen sie lediglich ca. 20 Schachteln Zigaretten erbeutet haben.

 

 

 

Diebstahlsdelikte in Magdeburg

21 KLs 330 Js 17308/14 (13/14) ? 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

5 Zeugen

 

Prozesstag:                Donnerstag, 18. Dezember 2014, 09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

Dem 23-jährigen Angeklagten Adriano S. werden 3 Straftaten vorgeworfen. Am 24.04.2014 soll er in einem Elektronikfachmarkt in Magdeburg versucht haben, eine Digitalkamera zu entwenden. Noch am gleichen Tag soll er in dem Markt einen Tablet-PC entwendet haben. Als dritte Straftat wird ihm vorgeworfen, am 29. Januar 2014 in den Keller eines Mehrfamilienhauses am Ulrichplatz in Magdeburg eingebrochen zu sein. Dabei soll der Angeklagte auf frischer Tat durch Zeugen ertappt worden seien und diese u. a. mit Pfefferspray angegriffen haben.

 

 

 

 

II. Zivilsachen

 

Streit um Jahnsporthalle in Wolmirstedt

9 O 1101/13 - 9. Zivilkammer - Einzelrichter

 

 

Prozessbeginn;                      Freitag, den 05. Dezember 2014 um 09.30 Uhr, Saal nach Aushang

 

Der klagende Sportverein wehrt sich mit seiner Klage gegen die Stadt Wolmirstedt. Die Stadt  hat für ein Darlehen des Vereins gegenüber der Volksbank im Zusammenhang mit der Sanierung  der Jahnsporthalle eine Bürgschaft übernommen. Die Volksbank hat am 09.02.2012 gegen den Verein ein Urteil vor dem Landgericht Magdeburg erstritten, wonach der Verein rund 350.000 ? an die Volksbank aus dem Darlehen zurückzahlen muss. Die 350 tsd ? wurden jedoch nicht durch den Verein, sondern durch die Stadt als Bürgin an die Volksbank bezahlt. Die Stadt ihrerseits versucht nun, die rund 350.000 ? von dem Verein zurück zu bekommen.

 

Da die Stadt als Bürgin die Bank bezahlt hat, kann die Stadt anstelle der Volksbank aus dem Urteil des Landgerichts vom 09.02.2012 die Zwangsvollstreckung gegen den Verein betreiben.

 

Hiergegen wehrt sich der Verein. Er ist der Meinung, zu Unrecht durch die Stadt in Anspruch genommen zu werden.

 

Das Gericht hat zu dem Termin das persönliche Erscheinen der gesetzlichen Vertreter der Parteien angeordnet und wird die Sach- und Rechtslage erörtern.

 

Mit einem Urteil in diesem ersten Termin ist wahrscheinlich nicht zu rechnen.

 

 

 

 

Telekom fordert insgesamt etwa 43 Mio ? von einer Frau aus Magdeburg

11 O 1345/14 -11. Zivilkammer

 

Prozessbeginn:                      Dienstag, 16. Dezember 2014 um 11.30 Uhr, Saal E 13

 

10 o 1326/14 ? 10. Zivilkammer

 

Prozessbeginn:                      Donnerstag, 8. Januar 2014 um 10.30 Uhr, Saal B 13

 

Die Telekom Deutschland GmbH fordert von einer Frau einmal  rund 27 ½ Mio ? (Termin am 16.12.) und einmal knapp 16 Mio ? (Termin am 8.01.). Die Telekom hatte gegenüber dem Amtsgericht Euskirchen im automatisierten Mahnverfahren den Erlass von zwei Mahnbescheiden gegen die Magdeburgerin beantragt. Am 05.09.2014 hat das Amtsgericht die Mahnbescheide erlassen. Hiergegen hat die Frau Widerspruch eingelegt und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem für die Hauptsache zuständigem Landgericht Magdeburg (Wohnort der Frau) beantragt.

 

In einem Mahnverfahren prüft nach den insoweit geltenden gesetzlichen Vorschriften das Mahngericht nicht, ob der Klägerin der Anspruch zusteht. Es reicht aus, wenn die Telekom als Klägerin behauptet, ihr stehe der Anspruch gegen die Frau als Beklagte zu. Im Verfahren vor dem Landgericht muss die Telekom dann aber ihren Anspruch begründen und beweisen. Das Landgericht hat die Telekom aufgefordert, ihren Anspruch zu begründen. Eine Begründung liegt bislang noch nicht vor. Die Telekom hat bislang auch noch nicht den Gerichtskostenvorschuss in Höhe von rund 300.000 ? und rund 175.000 ? eingezahlt.

 

 

Streit um Äußerungen im Zusammenhang mit Benefizfussballspiel in Magdeburg

9 O 310/13 - 9. Zivilkammer

 

 

Prozessbeginn:                      Mittwoch 17. Dezember 2014 um 09.30 Uhr, Saal nach Aushang

 

Mit der am 27.02.2014 beim Landgericht eingegangenen Klage möchte der Kläger erreichen, dass der Beklagte und ehemalige Fußballspieler Lothar Matthäus keinen Anspruch auf Unterlassung bestimmter Aussagen hat, die der Kläger auch gegenüber der Bild-Zeitung getätigt haben soll.

 

Hintergrund des Streits ist das am 8.10.2013 in Magdeburg durchgeführte Benefizspiel unter dem Motto "Legenden gegen die Flut", an dem u.a. der Beklagte mitgespielt hat. An der Organisation des Spiels war die Agentur des Klägers beteiligt. Das Spiel besuchten nur 2000 Zuschauer.

 

in der Folgezeit kam es dann u.a. zu zwei Artikeln in der Bildzeitung am  27. und 28.11.2013, wobei die Parteien darüber streiten, was durch den Kläger gesagt worden sein soll.

 

Lothar Matthäus wird im Termin voraussichtlich nicht erscheinen, sondern sich vertreten lassen. Mit einem Urteil in diesem ersten Termin ist wahrscheinlich nicht zu rechnen.

 

 

Streit um Weltraumflug

2 O 1806/13 - 2. Zivilkammer - Einzelrichter

 

 

Verkündungstermin:   Freitag, den 19. Dezember 2014 um 10.00 Uhr, Saal nach Aushang

 

Nach Vernehmung von Zeugen im letzten Termin am 4.11.2014 wird das Gericht in dem Verkündungstermin entweder die Klage abweisen oder einen Beschluss verkünden, nach dem noch weitere Beweiserhebungen notwendig sind.

 

 

Hintergrund:

Der Kläger gewann im April 2013 beim Preisausschreiben einer Fastfood-Kette einen Weltraumflug. Diesen Gewinn ?tauschte? der Kläger mit der Beklagten. Die Beklagte erhielt den Gewinn. Der Kläger sollte im Gegenzug dazu 3 Pkw sowie Alu-Felgen erhalten. Mit der Klage begehrt der Kläger die Rückabwicklung dieses Vertrages. Er behauptet, die Beklagte habe ihre Verpflichtungen nicht erfüllt

 

 

 

 

Christian Löffler

Pressesprecher

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