Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Urteil rechtskräftig: Die
Stadt Magdeburg haftet nicht dafür, wenn eine Rentnerin über eine kleine
Unebenheit auf dem Gehweg stolpert
18.08.2011, Magdeburg – 47
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 047/11
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 047/11
Magdeburg, den 18. August 2011
(LG MD) Urteil rechtskräftig: Die
Stadt Magdeburg haftet nicht dafür, wenn eine Rentnerin über eine kleine
Unebenheit auf dem Gehweg stolpert
10
O 22/11 ¿ 10. Zivilkammer - Staatshaftung
Die 10. Zivilkammer des Landgerichts hat mit seit
kurzem rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters vom 10.03.2011 entschieden,
dass die Stadt Magdeburg einer 69-jährigen Frau (Klägerin) keinen
Schadensersatz und kein Schmerzensgeld zahlen muss.
Vor knapp einem Jahr am 02.09.2010 gegen 9.00 Uhr
will die Rentnerin in Magdeburg auf dem Gehweg der Arndtstrasse in der Nähe der
Kreuzung Große Diesdorferstrasse über einen im Gehweg verbliebenen Rohrstumpf
gestolpert und gestürzt sein. Die Klägerin macht gegenüber der Stadt
Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 6.000 ¿ geltend. Die
Rentnerin meint, die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Eine
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt liegt nicht vor.
Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht die
Verpflichtung der Stadt, einen absolut sicheren Zustand der Straßen und Wege zu
erhalten. Bei Gehwegen hat
sich in der Rechtssprechung eine Meinung herausgebildet, dass Höhendifferenzen
bis 2 cm in aller Regel hinzunehmen sind. Der Rohrstumpf über den die Klägerin
gestürzt sein will ragt allenfalls 1 cm über das Niveau des übrigen Pflasters
und ist für jeden Fußgänger gut erkennbar. Die Klägerin hätte, wenn sie auf
den Weg geachtet hätte, einen Sturz mit Sicherheit vermeiden können.
Insbesondere ist die Gefahr für die Klägerin erkennbar gewesen. Hier hat sich
ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, von dem niemand verschont bleibt.
Eine Haftung der Stadt scheidet damit aus.
Die Rentnerin hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht
Naumburg eingelegt diese aber kürzlich zurückgenommen, nachdem das
Oberlandesgericht zuvor darauf hingewiesen hat, dass die Berufung wohl keine
Aussicht auf Erfolg hat.
Christian
Löffler
Pressesprecher
Impressum:
Landgericht Magdeburg
Pressestelle
Halberstädter Str. 8
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142
Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70
Mail:
pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de
Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de