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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Urteil rechtskräftig: Die
Stadt Magdeburg haftet nicht dafür, wenn eine Rentnerin über eine kleine
Unebenheit auf dem Gehweg stolpert

18.08.2011, Magdeburg – 47

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 047/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 047/11

 

 

 

Magdeburg, den 18. August 2011

 

 

 

(LG MD) Urteil rechtskräftig: Die

Stadt Magdeburg haftet nicht dafür, wenn eine Rentnerin über eine kleine

Unebenheit auf dem Gehweg stolpert

 

10

O 22/11 ¿ 10. Zivilkammer - Staatshaftung

 

 

 

Die 10. Zivilkammer des Landgerichts hat mit seit

kurzem rechtskräftigem Urteil des Einzelrichters vom 10.03.2011 entschieden,

dass die Stadt Magdeburg einer 69-jährigen Frau (Klägerin)  keinen

Schadensersatz und kein Schmerzensgeld zahlen muss.

 

 

 

Vor knapp einem Jahr am 02.09.2010 gegen 9.00 Uhr

will die Rentnerin in Magdeburg auf dem Gehweg der Arndtstrasse in der Nähe der

Kreuzung Große Diesdorferstrasse über einen im Gehweg verbliebenen Rohrstumpf

gestolpert und gestürzt sein. Die Klägerin macht gegenüber der Stadt 

Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 6.000 ¿ geltend. Die

Rentnerin meint, die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt.

 

 

 

Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Eine

Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt liegt nicht vor.

 

 

 

Die Verkehrssicherungspflicht bedeutet nicht die

Verpflichtung der Stadt, einen absolut sicheren Zustand der Straßen und Wege zu

erhalten. Bei Gehwegen hat

sich in der Rechtssprechung eine Meinung herausgebildet, dass Höhendifferenzen

bis 2 cm in aller Regel hinzunehmen sind. Der Rohrstumpf über den die Klägerin

gestürzt sein will ragt allenfalls 1 cm über das Niveau des übrigen Pflasters

und ist für jeden Fußgänger gut erkennbar.  Die Klägerin hätte, wenn sie auf

den Weg geachtet hätte, einen Sturz mit Sicherheit vermeiden können.

Insbesondere ist die Gefahr für die Klägerin erkennbar gewesen. Hier hat sich

ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht, von dem niemand verschont bleibt.

Eine Haftung der Stadt scheidet damit aus.

 

Die Rentnerin hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht

Naumburg eingelegt diese aber kürzlich zurückgenommen, nachdem das

Oberlandesgericht zuvor darauf hingewiesen hat, dass die Berufung wohl keine

Aussicht auf Erfolg hat.

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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