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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD)
Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauft werden

05.10.2010, Magdeburg – 60

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 060/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 060/10

 

 

 

Magdeburg, den 4. Oktober 2010

 

 

 

(LG MD)

Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauft werden

 

 

 

10. Zivilkammer (10 O 551/10)

 

 

 

In einem heute verkündeten Urteil hat die 10.

Zivilkammer einem Spielwarenfachmarkt in einem Einkaufszentrum in Magdeburg

auch in Zukunft gestattet, Silvesterfeuerwerk zu verkaufen.

 

 

 

Der Vermieter (Kläger) wollte dies dem

Spielwarengeschäft als Mieter (Beklagter) untersagen lassen, da er der Meinung

ist, dass nach dem Mietvertrag ausschließlich Spielwaren verkauft werden

dürfen. Silvesterfeuerwerk zähle nicht dazu, da es weitgehend nur an Personen

über 18 Jahre verkauft werden darf,

 

 

 

Das Gericht hat entschieden, dass Silvesterfeuerwerkskörper

Spielwaren sind. Spielzeug umfasst nicht nur Gegenstände mit denen Kinder

spielen. Auch Erwachsene und Haustiere spielen. In der Vergangenheit und auch

heute spielen auch und gerade Erwachsene Kartenspiele (Poker, Skat etc.) aber

auch mit elektrischen Modelleisenbahnen. Seit einigen Jahren gibt es neue

Medien, wie etwa Computerspiele. Auch Feuerwerkskörper werden über Jahrzehnte

hinweg sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von Erwachsenen geschätzt. Spielen

bedeutet einzig und allein sich zum Vergnügen, Zeitvertreib und allein aus

Freude an der Sache selbst auf irgendeine Weise zu betätigen. Feuerwerk dient

allein dem Vergnügen des Betrachters.

 

 

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vom

Vermieter binnen 1 Monats mit dem Rechtsmittel der Berufung zum

Oberlandesgericht Naumburg angefochten werden.

 

 

 

Christian Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

 

 

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