Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD)
Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauft werden
05.10.2010, Magdeburg – 60
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 060/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 060/10
Magdeburg, den 4. Oktober 2010
(LG MD)
Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauft werden
10. Zivilkammer (10 O 551/10)
In einem heute verkündeten Urteil hat die 10.
Zivilkammer einem Spielwarenfachmarkt in einem Einkaufszentrum in Magdeburg
auch in Zukunft gestattet, Silvesterfeuerwerk zu verkaufen.
Der Vermieter (Kläger) wollte dies dem
Spielwarengeschäft als Mieter (Beklagter) untersagen lassen, da er der Meinung
ist, dass nach dem Mietvertrag ausschließlich Spielwaren verkauft werden
dürfen. Silvesterfeuerwerk zähle nicht dazu, da es weitgehend nur an Personen
über 18 Jahre verkauft werden darf,
Das Gericht hat entschieden, dass Silvesterfeuerwerkskörper
Spielwaren sind. Spielzeug umfasst nicht nur Gegenstände mit denen Kinder
spielen. Auch Erwachsene und Haustiere spielen. In der Vergangenheit und auch
heute spielen auch und gerade Erwachsene Kartenspiele (Poker, Skat etc.) aber
auch mit elektrischen Modelleisenbahnen. Seit einigen Jahren gibt es neue
Medien, wie etwa Computerspiele. Auch Feuerwerkskörper werden über Jahrzehnte
hinweg sowohl von Kindern und Jugendlichen als auch von Erwachsenen geschätzt. Spielen
bedeutet einzig und allein sich zum Vergnügen, Zeitvertreib und allein aus
Freude an der Sache selbst auf irgendeine Weise zu betätigen. Feuerwerk dient
allein dem Vergnügen des Betrachters.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vom
Vermieter binnen 1 Monats mit dem Rechtsmittel der Berufung zum
Oberlandesgericht Naumburg angefochten werden.
Christian Löffler
Pressesprecher
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