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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Zivilurteil: Motorradfahrer der auf Rollsplitt im Harz stürzt erhält keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld

04.08.2015, Magdeburg – 31

  • Landgericht Magdeburg

10. Zivilkammer 10 O 1092/13

 

 

Das Land Sachsen Anhalt muss einem 32-jährigem Motorradfahrer aus dem Nürnberger Land keinen Schadensersatz in Höhe von knapp 3000 ? sowie kein Schmerzensgeld von mindestens 2500 ? zahlen.

 

Dies hat der Einzelrichter der 10. Zivilkammer mit Urteil vom 30.07.2015 entschieden

 

Im August 2013 wurde auf der Bundesstraße B 27  zwischen Rübeland und Elbingerode der Straßenbelag ausgebessert. Nach Ende der Arbeiten befand sich in einer Linkskurve Rollsplitt auf der Fahrbahn. 150 m vor dem Rollsplitt Feld war ein Verkehrszeichen aufgestellt, das mit einem Piktogramm vor dem Splitt warnte.

 

Der Kläger, der am 21.08.2013 die Kurve mit ca. 50 km/h passierte und aufgrund des Rollsplitts stürzte, meint, dass das Schild keine ausreichende Warnung gewesen sei. Es hätte weiter in eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden müssen. Zudem sei der Rollsplitt aufgrund der Kurve sehr schlecht zu erkennen gewesen.

 

Das Gericht hat entschieden, dass das Land keine Amtspflichten in Form der Verkehrssicherungspflichten verletzt hat. Den Unfall hat sich der Kläger selbst zuzuschreiben. Aufgrund des Warnschildes musste sich der Kläger auf Holzspind einstellen. Nötigenfalls hätte er so langsam fahren müssen, dass er auf dem Rollsplitt nicht ausrutscht. Erfolgt eine ausreichende Warnung vor Rollsplitt Feld ist die Straßenbaubehörde ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen. Mehr kann nicht verlangt werden.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vom Kläger mit der Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg angefochten werden.

 

 

LöfflerPressesprecher

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