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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Amtsgericht Dessau-Roßlau und Landgericht Dessau-Roßlau

07.04.2016, Dessau-Roßlau – 9

  • Landgericht Dessau-Roßlau

1. Vor der 7. Strafkammer findet am 18.04.2016 um 13.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen eine 53-jährige, in der Vergangenheit noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Frau aus Wittenberg wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Computerbetruges statt. Das Amtsgericht hatte gegen die Angeklagte im September 2014 eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verhängt. Es hatte es nach umfangreicher Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die im Tatzeitraum von Juni 2012 bis Mai 2013 als Rettungsassistentin tätige Frau wiederholt von Notfallpatienten während des Transportes ins Krankenhaus Bargeld, EC-Karten sowie Schmuck entwendet hat. Mit den EC-Karten hat sie im Anschluss zahlreiche Barabhebungen vorgenommen und Einkäufe bezahlt. Der Gesamtschaden beläuft sich auf knapp 30.000,00 ?. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hatte das Landgericht Dessau-Roßlau das Urteil teilweise geändert und auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und 10 Monaten erkannt. Dieses Urteil hat das Oberlandesgericht Naumburg auf die Revision der Angeklagten wegen eines Fehlers bei der Gesamtstrafenbildung im Strafausspruch aufgehoben und das Verfahren insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.

7 Ns 392 Js 14501/12

 

2. Vor der 1. Strafkammer beginnt am 20.04.2016 um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung in einem erstinstanzlichen Verfahren, das sich gegen einen 45-jährigen, derzeit inhaftierten Angeklagten aus Dessau-Roßlau richtet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm ? teils schweren ? sexuellen Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen vor. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll der Mann im Zeitraum von September bis zu seiner Inhaftierung im November 2015 wiederholt 12- bis 13-jährige Jungen zu sich in die Wohnung eingeladen und an ihnen entweder sexuelle Handlungen vorgenommen oder sie gezwungen haben, an ihm sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die Handlungen soll der einschlägig vorbestrafte und nach seiner letzten Haftentlassung im Oktober 2014 unter Führungsaufsicht stehende Mann entgegen einem ausdrücklichen Verbot, unbegleiteten Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen, begangen haben.

 

Die Hauptverhandlung wird am 22.04.2016 um 09.00 Uhr und 25.04.2016 um 11.00 Uhr fortgesetzt.   1 Kls 282 Js 26299/15

 

Frank Straube

Pressesprecher

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