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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Versuchte Entführung
eines Säuglings und versuchte Tötung der Mutter in Magdeburg

11.11.2011, Magdeburg – 57

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 057/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 057/11

 

 

 

Magdeburg, den 11. November 2011

 

 

 

(LG MD) Versuchte Entführung

eines Säuglings und versuchte Tötung der Mutter in Magdeburg

 

 

 

21 Ks 376 Js 31470/09

(6/11)  - 1. Strafkammer

 

 

 

 

 

In dem am 06. Oktober

2011 begonnen Prozess finden noch folgende Termine statt:

 

 

 

Prozessbeginn:     08.

und 11. November, jeweils 09.30 Uhr Saal A 23

 

                                      14.

November 13.30 Uhr (Urteil möglich) Saal A 23

 

 

 

 

 

Hintergrund: Der

mittlerweile 28-jährigen Angeklagten Nicole E. wird vorgeworfen, am 09.

September 2009 am frühen Abend in einem Krankenhaus in Magdeburg versucht zu

haben, einen Säugling zu entführen.

 

 

 

Als die Mutter des

Kindes (Nebenklägerin) versuchte, die Angeklagte von ihrer Tat abzubringen,

soll die Angeklagte mit einer Schere in Tötungsabsicht auf die Mutter des Babys

eingestochen haben. Die Mutter und eine Hebamme konnten die Tatvollendung

verhindern.

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

ging zunächst davon aus, dass der Angeklagten lediglich versuchter Kindesentziehung

und gefährliche Körperverletzung nachgewiesen werden könnte und erhob Anklage

vor dem Amtsgericht (Schöffengericht) in Magdeburg. Mit Beschluss vom 01.

Februar 2011 hat das Schöffengericht aus der Hauptverhandlung heraus das

Verfahren an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts nach § 270 StPO

verwiesen. Das Schöffengericht ist aufgrund seiner Beweisaufnahme zur

Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte in Tötungsabsicht handelte und sogar

ein versuchter Mord vorliegen könne. Zu einer Entscheidung auch über einen

Mordversuch ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz allein die Schwurgerichtsskammer

eines Landgerichts zuständig, so dass die Sache nun hier verhandelt wird.

 

 

 

 

 

Hinweis

Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

 

Für

alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von

Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese

Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

 

 

 

 

 

(Christian

Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht

Magdeburg

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39112 Magdeburg

Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142

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