Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Versuchte Entführung
eines Säuglings und versuchte Tötung der Mutter in Magdeburg
11.11.2011, Magdeburg – 57
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 057/11
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 057/11
Magdeburg, den 11. November 2011
(LG MD) Versuchte Entführung
eines Säuglings und versuchte Tötung der Mutter in Magdeburg
21 Ks 376 Js 31470/09
(6/11) - 1. Strafkammer
In dem am 06. Oktober
2011 begonnen Prozess finden noch folgende Termine statt:
Prozessbeginn: 08.
und 11. November, jeweils 09.30 Uhr Saal A 23
14.
November 13.30 Uhr (Urteil möglich) Saal A 23
Hintergrund: Der
mittlerweile 28-jährigen Angeklagten Nicole E. wird vorgeworfen, am 09.
September 2009 am frühen Abend in einem Krankenhaus in Magdeburg versucht zu
haben, einen Säugling zu entführen.
Als die Mutter des
Kindes (Nebenklägerin) versuchte, die Angeklagte von ihrer Tat abzubringen,
soll die Angeklagte mit einer Schere in Tötungsabsicht auf die Mutter des Babys
eingestochen haben. Die Mutter und eine Hebamme konnten die Tatvollendung
verhindern.
Die Staatsanwaltschaft
ging zunächst davon aus, dass der Angeklagten lediglich versuchter Kindesentziehung
und gefährliche Körperverletzung nachgewiesen werden könnte und erhob Anklage
vor dem Amtsgericht (Schöffengericht) in Magdeburg. Mit Beschluss vom 01.
Februar 2011 hat das Schöffengericht aus der Hauptverhandlung heraus das
Verfahren an die Schwurgerichtskammer des Landgerichts nach § 270 StPO
verwiesen. Das Schöffengericht ist aufgrund seiner Beweisaufnahme zur
Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte in Tötungsabsicht handelte und sogar
ein versuchter Mord vorliegen könne. Zu einer Entscheidung auch über einen
Mordversuch ist nach dem Gerichtsverfassungsgesetz allein die Schwurgerichtsskammer
eines Landgerichts zuständig, so dass die Sache nun hier verhandelt wird.
Hinweis
Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis
Für
alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von
Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese
Erlaubnis gilt nur für Journalisten.
(Christian
Löffler)
Pressesprecher
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