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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht u. a. in Magdeburg

08.11.2012, Magdeburg – 60

  • Landgericht Magdeburg

22 a Ns 545 Js 739/09 (6/12) ? Jugendkammer als Berufungsgericht

 

2 Angeklagte

10 Zeugen

 

Der heutige Tag ist wegen Erkrankung der Angeklagten ausgefallen. Der Prozess beginnt nun

 

Freitag, 16. November 2012  09.00 Uhr, Saal 4 (Altbau)

 

Fortsetzungstermin:               Freitag, 30. November 2012,

 09.00 Uhr, Saal 4 (Altbau)

 

 

Berufungsverhandlung Jens K. (39 Jahre alt) und Steffi T. (41 Jahre alt) wurden durch das Amtsgericht Magdeburg am 16. November 2011 u. a. wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht u Freiheitsstrafen verurteilt. Es geht um Fragen der Grenzen der elterlichen Erziehungsrechte in Abgrenzung zu strafrechtlichem Handeln.

 

Der Angeklagte K. erhielt eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Die Angeklagte T. erhielt eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafen wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

 

Die Angeklagte Steffi T. ist die Mutter eines im Jahr 1993 geborenen Jungen. Als das Kind etwa 9 Jahre alt war, lernte sie den Mitangeklagten K. kennen und beide bezogen eine gemeinsame Wohnung. Die Angeklagten sollen in den Jahren 2005 bis 2008 den Junge über 2,5 Jahre selbst unterrichtet und nicht in eine öffentliche Schule geschickt haben. Deswegen wurden bereits Bußgeldbescheide erlassen. Der Junge soll teilweise in der Wohnung eingesperrt worden sein. an anderen Tagen soll er ausgesperrt worden sein, so dass er außerhalb der Wohnung nächtigen musste. Die Angeklagten sollen den Jungen auch nicht ausreichend mit Nahrung versorgt haben.

 

Beide Angeklagten haben gegen die Verurteilung Berufung eingelegt, die nunmehr verhandelt wird. Im Berufungsverfahren wird der Sachverhalt komplett neu aufgerollt und durch das Landgericht als Gericht 2. Instanz (Berufungsgericht) geprüft.

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de