Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im März 2017 (Stand: 1. März 2017)
02.03.2017, Magdeburg – 6
- Landgericht Magdeburg
Schwerer Raub in Bernburg
21 Kls 467 Js 37451/16 (2/17)
? 1. Strafkammer
1 Angeklagter
2 Sachverständige
9 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag, 02. März 2017,
08.30 Uhr,
Saal A 23
Fortsetzungstermin: Mittwoch, 08. März 2017,
08.30 Uhr,
Saal A 23
sowie vorsorglich Mittwoch, 15. März 2017 und
Donnerstag, 16. März 2017, 08.30 Uhr, Saal A 23
Dem
21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 21. November 2016 in Bernburg mit
anderen bislang nicht ermittelten Männern einen Mann in dessen Wohnung
überfallen zu haben, um verwertbare Gegenstände, vor allem aber
Betäubungsmittel zu erlangen. In der Wohnung sollen die teilweise maskierten
Täter die anwesenden Personen geschlagen und verletzt haben und einen Computer
sowie Handys entwendet haben. Der Angeklagte befindet sich in
Untersuchungshaft. Er hat im Ermittlungsverfahren jegliche Tatbeteiligung bestritten.
Überfälle auf Supermärkte in Gernrode und Aschersleben
22 KLS 826 Js 82906/16
(26/16)
2 Angeklagte
1 Sachverständiger
15 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag, 02. März 2017,
09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: Mittwoch, 22. März 2017,
13.00 Uhr, Freitag,
24. März 2017 und 31. März,
jeweils 09.30 Uhr, jeweils Saal E 12
Einem
30-jährigen und einem 32-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 28. Juli 2016
versucht zu haben, einen Einkaufsmarkt in Aschersleben in der Eislebener Str. 2
zu überfallen, um die Tageseinnahmen zu entwenden. Die Tat soll misslungen
sein.
Dem
30-jährigen werden zudem zwei weitere Überfälle vorgeworfen. Er soll am
06.08.2016 in Aschersleben in den frühen Morgenstunden einen Supermarkt in der
Straße Staßfurter Höhe 76 überfallen haben und dort ca. 4.500,00 ? erbeutet
haben. Am 05.09.2016 soll er in Gernrode in den frühen Morgenstunden einen
Supermarkt überfallen und dort rund 9 1/21 Tausend ? erbeutet haben.
Versuchter Totschlag in Güsten
21 Ks 162 Js 10930/16 (1/17)
? 1. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständiger
8 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 07. März 2017,
09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: Freitag, 10. März 2017, 09.00
Uhr, Saal A 23
und vorsorglich Dienstag, 14. März 2017,
09.00 Uhr, Saal A 23
Dem
37-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 07. Januar 2016 in Güsten im
Rahmen einer Auseinandersetzung mit dem Geschädigten mehrfach auf diesen mit
einem messerähnlichen Gegenstand in Tötungsabsicht eingestochen zu haben. Das
Verfahren ist zunächst vor dem Schöffengericht Bernburg verhandelt worden. In
der Sitzung vom 31.08.2016 hat das Schöffengericht die Sache an die Schwur-gerichtskammer
des Landgerichts Magdeburg verwiesen, da das Schöffengericht der Meinung war,
dass ein versuchter Totschlag vorliegen könne und damit die Zuständigkeit der
Schwurgerichtskammer des Landgerichts gegeben ist.
Prozess um Drogenhandel wird teilweise neu aufgerollt
24 Kls 346 Js 2188/16 (1/17)
? 4. Strafkammer
1 Angeklagter
Prozesstag: Dienstag, 28. März 2017,
14.00 Uhr, Saal B 12
Mit
Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 12. April 2016 wurde
der 32-jährige Angeklagte wegen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in
nicht geringer Menge unter Mitführung einer Schusswaffe zu einer
Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt und die Unterbringung in
einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Der
Angeklagte hatte im Jahr 2015 auf dem Dachboden seines Einfamilienhauses in Ilsenburg
Hanfpflanzen angebaut, um daraus Cannabis zu gewinnen. Am 27. Dezember 2015
wurde das Haus durchsucht und die Pflanzen sichergestellt. Der Angeklagte
verwahrte im Eingangsbereich seines Hauses eine Schreckschusspistole nebst
Munition, um sich vor Störungen bei der Aufzucht und der sich im Anschluss
ergebenden Drogengeschäfte zu schützen.
Gegen
dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg zu Ungunsten des Angeklagten
Revision eingelegt. Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 2016 (4
StR 360/16) wurde das Urteil des Landgerichts Magdeburg im Strafausspruch nebst
den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Der Bundesgerichtshof hat
ausgeführt, dass das Landgericht bei der Verhängung der Strafe von einem zu
geringen Strafrahmen ausgegangen ist. Zudem hat nach Auffassung des
Bundesgerichtshofs das Landgericht die Schuld des Angeklagten zu gering
bewertet.
Die
nun zur Entscheidung berufene 4. Strafkammer muss nun über den Umfang der zu
verhängenden Strafe neu entscheiden.
Löffler
Pressesprecher
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