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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im März 2017 (Stand: 1. März 2017)

02.03.2017, Magdeburg – 6

  • Landgericht Magdeburg

 

 

Schwerer Raub in Bernburg

 

21 Kls 467 Js 37451/16 (2/17)

? 1. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 Sachverständige

 

9 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                           Donnerstag, 02. März 2017,

08.30 Uhr,

 

Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermin:                     Mittwoch, 08. März 2017,

08.30 Uhr,

 

                                                   Saal A 23

 

sowie vorsorglich Mittwoch, 15. März 2017 und

 

Donnerstag, 16. März 2017, 08.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

 

 

Dem

21-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 21. November 2016 in Bernburg mit

anderen bislang nicht ermittelten Männern einen Mann in dessen Wohnung

überfallen zu haben, um verwertbare Gegenstände, vor allem aber

Betäubungsmittel zu erlangen. In der Wohnung sollen die teilweise maskierten

Täter die anwesenden Personen geschlagen und verletzt haben und einen Computer

sowie Handys entwendet haben. Der Angeklagte befindet sich in

Untersuchungshaft. Er hat im Ermittlungsverfahren jegliche Tatbeteiligung bestritten.

 

 

 

 

 

 

Überfälle auf Supermärkte in Gernrode und Aschersleben

 

22 KLS 826 Js 82906/16

(26/16)           

 

 

 

2 Angeklagte

 

1 Sachverständiger

 

15 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                           Donnerstag, 02. März 2017,

09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:                   Mittwoch, 22. März 2017,

13.00 Uhr, Freitag,

 

24. März 2017 und 31. März,

 

jeweils 09.30 Uhr, jeweils Saal E 12

 

 

 

 

 

Einem

30-jährigen und einem 32-jährigen Mann wird vorgeworfen, am 28. Juli 2016

versucht zu haben, einen Einkaufsmarkt in Aschersleben in der Eislebener Str. 2

zu überfallen, um die Tageseinnahmen zu entwenden. Die Tat soll misslungen

sein.

 

 

 

Dem

30-jährigen werden zudem zwei weitere Überfälle vorgeworfen. Er soll am

06.08.2016 in Aschersleben in den frühen Morgenstunden einen Supermarkt in der

Straße Staßfurter Höhe 76 überfallen haben und dort ca. 4.500,00 ? erbeutet

haben. Am 05.09.2016 soll er in Gernrode in den frühen Morgenstunden einen

Supermarkt überfallen und dort rund 9 1/21 Tausend ? erbeutet haben.

 

 

 

 

 

Versuchter Totschlag in Güsten

 

21 Ks 162 Js 10930/16 (1/17)

? 1. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Sachverständiger

 

8 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                           Dienstag, 07. März 2017,

09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:                   Freitag, 10. März 2017, 09.00

Uhr, Saal A 23

 

und vorsorglich Dienstag, 14. März 2017,

 

09.00 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Dem

37-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 07. Januar 2016 in Güsten im

Rahmen einer Auseinandersetzung mit dem Geschädigten mehrfach auf diesen mit

einem messerähnlichen Gegenstand in Tötungsabsicht eingestochen zu haben. Das

Verfahren ist zunächst vor dem Schöffengericht Bernburg verhandelt worden. In

der Sitzung vom 31.08.2016 hat das Schöffengericht die Sache an die Schwur-gerichtskammer

des Landgerichts Magdeburg verwiesen, da das Schöffengericht der Meinung war,

dass ein versuchter Totschlag vorliegen könne und damit die Zuständigkeit der

Schwurgerichtskammer des Landgerichts gegeben ist.

 

 

 

 

 

Prozess um Drogenhandel wird teilweise neu aufgerollt

 

24 Kls 346 Js 2188/16 (1/17)

? 4. Strafkammer

 

 

 

 

 

1 Angeklagter

 

 

 

Prozesstag:                       Dienstag, 28. März 2017,

14.00 Uhr, Saal B 12

 

 

 

 

 

Mit

Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 12. April 2016 wurde

der 32-jährige Angeklagte wegen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in

nicht geringer Menge unter Mitführung einer Schusswaffe zu einer

Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt und die Unterbringung in

einer Entziehungsanstalt angeordnet.

 

 

 

Der

Angeklagte hatte im Jahr 2015 auf dem Dachboden seines Einfamilienhauses in Ilsenburg

Hanfpflanzen angebaut, um daraus Cannabis zu gewinnen. Am 27. Dezember 2015

wurde das Haus durchsucht und die Pflanzen sichergestellt. Der Angeklagte

verwahrte im Eingangsbereich seines Hauses eine Schreckschusspistole nebst

Munition, um sich vor Störungen bei der Aufzucht und der sich im Anschluss

ergebenden Drogengeschäfte zu schützen.

 

 

 

Gegen

dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg zu Ungunsten des Angeklagten

Revision eingelegt. Mit Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Dezember 2016 (4

StR 360/16) wurde das Urteil des Landgerichts Magdeburg im Strafausspruch nebst

den dazugehörigen Feststellungen aufgehoben. Der Bundesgerichtshof hat

ausgeführt, dass das Landgericht bei der Verhängung der Strafe von einem zu

geringen Strafrahmen ausgegangen ist. Zudem hat nach Auffassung des

Bundesgerichtshofs das Landgericht die Schuld des Angeklagten zu gering

bewertet.

 

 

 

Die

nun zur Entscheidung berufene 4. Strafkammer muss nun über den Umfang der zu

verhängenden Strafe neu entscheiden.

 

 

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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