Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Weitere Termine in Strafsachen im November
16.11.2017, Halle (Saale) – 46
- Landgericht Halle
Drogenhandel in Halle
Tag, Uhrzeit
17.11.17, 09:00
; 30.11.17, 09:00 ; 07.12.17,
09:00 ; 13.12.17,
09:00
Raum 123
10a KLs 14/17
Dem
im Juli 1994 geborenen Angeklagten werden unerlaubter - teils gewerbsmäßiger -
Handel mit Betäubungsmitteln in sieben Fällen sowie unerlaubter Waffenbesitz
zur Last gelegt.
Er
soll zwischen April 2016 und Juni 2017 in Halle einmal ein Kilogramm und
dreimal jeweils zwei Kilogramm Methamphetamin aus Tschechien bezogen haben, um
es gewinnbringend weiterzuverkaufen. An einem weiteren Tag soll der Angeklagte
rund 5 kg Marihuana zur vorübergehenden Aufbewahrung an einen Bekannten
übergeben haben. Bei einer Durchsuchung eines von ihm genutzten Pkw seien im
Mai 2017 mehrere Tütchen mit Marihuana aufgefunden worden, bei einer
Durchsuchung seiner Wohnung seien ebenfalls Marihuana sowie ein Schlagring
vorgefunden worden.
Der
Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren von seinem Aussageverweigerungsrecht
Gebrauch gemacht.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem und
fünfzehn Jahren.
Raubüberfall auf 83-jährige Passantin
in Merseburg
Tag, Uhrzeit
29.11.17, 09:00
; 01.12.17, 09:00 ; 04.12.17,
09:00 ; 06.12.17,
09:00 ; 08.12.17,
09:00
Raum 187
3 KLs 21/17
Dem
im April 1994 geborenen Angeklagten werden schwere räuberische Erpressun sowie
versuchte Körperverletzung zur Last gelegt.
Er
soll am Vormittag des 27.03.2017 in Merseburg am Tunnelausgang der Unterführung
der Bundesstraße 91 eine 83 Jahre alte Passantin mit einem Messer bedroht und
von ihr die Herausgabe ihrer Sachen verlangt haben. Die Passantin soll dann dem
Angeklagten ihren Schlüsselbund ins Gesicht geschlagen und ihm ihren gelben
Plastikbeutel mit einem Badehandtuch und einem ärztlichen Rezept überlassen
haben und davongelaufen sein. Der Angeklagte haben sie dann eingeholt, zu Boden
gestoßen und wieder mit einem Messer bedroht, bis er dann die Flucht ergriffen
habe, weil sich auf die Hilfeschrei der überfallenen Frau hin ein Passant
genähert habe.
Der
Angeklagte hat angegeben, er könne sich wegen vorgangegangenen Konsums von
Drogen und Alkohol an nichts erinnern. Eine psychiatrische Untersuchung hat
ergeben, dass der Angeklagte neben an einer psychischen Erkrankung und darüber
hinaus an einer sogenannten Polytoxikomanie (Mehrfachabhängigkeit) leide, so
dass seine Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt gemindert oder gar
ausgeschlossen gewesen sein könnte. Somit kommt neben oder statt einer
Freiheitsstrafe die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Verstoß gegen Annäherungsverbot,
Körperverletzungen, Einbruchsdiebstähle in Eisleben und Umgebung
Tag, Uhrzeit
30.11.17, 08:30
; 07.12.17, 08:30 ; 08.12.17,
08:30 ; 13.12.17,
08:30
Raum 141
5 KLs 16/17
Der
Angeklagte D.J. ist im August 1979 geboren, seine mitangeklagte Ehefrau K.J. im
September 1980.
Gegen
den Angeklagten D.J. liegen insgesamt acht Anklagen vor. Darin werden ihm vor
allem wiederholte Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz zur Last gelegt,
jeweils in Tateinheit mit Beleidigung, Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung
oder Körperverletzung.
So
soll er zwischen 2015 und Ende 2016 immer wieder seine ehemalige Lebensgefährtin
und deren Mutter in Eisleben aufgesucht haben, obwohl ihm dies durch ein so
genanntes Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gerichtlich untersagt
gewesen sei. Bei diesen Gelegenheiten soll er die Frauen wiederholt beleidigt,
haben. Auch habe er damit gedroht, ihr Haus anzuzünden oder den Sohn seiner
ehemaligen Lebensgefährtin zu entführen, wenn er nicht Zugang zu dem
gemeinsamen Kind erhalte. Wiederholt soll er auch Fensterscheiben der von den
Frauen bewohnten Häuser eingeworfen haben.
Weiterhin
werden dem Angeklagten mehrere Einbruchsdiebstähle sowie Brandstiftung zur Last
gelegt, der Mitangeklagten Beihilfe dazu in zwei Fällen.
Mit
der Mitangeklagten soll der Angeklagte im März 2017 in Helbra auf dem Gelände
eines Autohauses die Zahlautomaten in zwei Waschboxen sowie einen
Staubsaugerautomaten aufgebrochen und so insgesamt 50,00 Euro erbeutet haben.
Ebenfalls im März 2017 soll er in Helbra über das Dach eines Nettomarktes in
den Markt eingedrungen sein, um dort Waren zu entwenden. Da aber eine optische
Alarmanlage ausgelöst worden sei, hätten er und die Mitangeklagte, die den
Tatort gesichert habe, unverrichteter Dinge den Markt verlassen.
Allein
soll er dann ebenfalls im März 2017 in einen Nettomarkt in Eisleben
eingedrungen sein, um aus den Aufenthaltsräumen des Personals Gegenstände zu
entwenden, wo er aber nichts Stehlenswertes gefunden habe. Aus Verärgerung
darüber habe er in dem Einkaufsmarkt gelagerte Pappe angezündet, was zu einem
Schwelbrand geführt habe, der einen Schaden in Höhe von mindestens 150.000,00
Euro verursacht habe. Bei einem weiteren Einbruch in einen Einkaufsmarkt in
Eisleben soll er mit einem Gullideckel die Tür eingeworfen und dann mehrere
Flaschen Schnaps im Wert von jeweils 6,79 Euro entwendet haben - der Sachschaden
belaufe sich auf 2.000,00 Euro.
Die
Mitangeklagte hat die Tatvorwürfe vollständig eingeräumt, der Angeklagte D.J.
hat sich nur teilweise geständig eingelassen.
Im
Falle einer Verurteilung droht eine Gesamtfreiheitsstrafe, die rechnerisch bis
zu 15 Jahre Freiheitsstrafe betragen kann.
Impressum:Landgericht HallePressestelleHansering 1306108 Halle (Saale)Tel.: 0345 220-3374Fax: 0345 220-3379Mail: presse.lg-hal@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-hal.sachsen-anhalt.de