Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im September 2017 (Stand: 30. August 2017)
06.09.2017, Magdeburg – 22
- Landgericht Magdeburg
I.
Strafsachen
Doppelmord in Thale ? Bundesgerichtshof ordnet
Neuverhandlung an
22 Ks 853 Js
81117/15) -2. Strafkammer als
Schwurgericht
1 Angeklagter
2 Sachverständige
30 Zeugen
Prozessbeginn: Freitag, 01. September 2017, 09.30
Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: Mittwoch, 06. September 2017 und
Freitag, 08. September 2017, 09.30 Uhr,
Freitag, 22. September 2017, Mittwoch, 04. Oktober
2017,
Dienstag, 24. Oktober 2017 und
Donnerstag,
26. Oktober 2017, 09.00 Uhr,
Freitag,
27. Oktober 2017, Montag, 06. November 2017,
Mittwoch,
08. November 2017 und Donnerstag,
09.
November 2017, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12
Dem
mittlerweile 28-jährigen Angeklagten Oliver M. wird vorgeworfen, am 14.08.2015
gegen 02.00 Uhr in Thale einen 87-jährigen fast blinden Mann und dessen
57-jährigen körperbehinderten Sohn erschlagen zu haben. Der Angeklagte soll bei
einem nächtlichen Diebstahl im Haus des Geschädigten von dem 87-jährigen
entdeckt worden sein. Hierauf soll er den Mann und dessen noch schlafenden Sohn
erschlagen haben. Anschließend soll der Angeklagte einen Brand gelegt haben, um
seine Spuren zu verwischen.
Mit
Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 02. Mai 2016 wurde der
Angeklagte wegen Mordes in zwei Fällen, Raub mit Todesfolge und Brandstiftung
zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Weiterhin das das Gericht
festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.
Auf
die Revision des Angeklagten hin wurde das Urteil des Landgerichts mit Urteil
des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2017 (4 StR 434/16, abzurufen über die
Homepage des Bundesgerichtshofs) aufgehoben.
Der
Bundesgerichtshof ist zu der Überzeugung gelangt, dass die mitgeteilte
Beweiswürdigung im Urteil des Landgerichts rechtsfehlerhaft ist. Er hat daher
eine komplette Neuverhandlung durch eine andere als Schwurgericht zuständige
Strafkammer des Landgerichts Magdeburg angeordnet.
Raubserie in Magdeburg
22
KLs 343 Js 14377/17 (11/17) ? 2. Jugendstrafkammer
5
Angeklagte
20
Zeugen
Prozessbeginn: Montag, 04. September 2017,
09.00 Uhr, Saal C 24
Fortsetzungstermine: Donnerstag, 07. September 2017 und
Freitag, 15. September 2017,
Freitag, 06. Oktober 2017
und Montag, 23. Oktober 2017,
jeweils 09.00 Uhr, Saal nach
Aushang
Den
5 Angeklagten im Alter zwischen 19 und 22 Jahren werden mit wechselnder
Beteiligung verschiedene Raubüberfälle vorgeworfen.
In
der Nacht vom 21.04. auf den 22.04.2016 sollen zwei der Angeklagten kurz vor
Mitternacht im Bereich des Ulrichhauses in Magdeburg einen Mann ausgeraubt und
dessen Geldbörse und Handy entwendet haben. Noch in der gleichen Nacht sollen
sie im Bereich des Breiten Weges zwei weitere Männer beraubt haben. Dabei soll auch
mit einem sogenannten Elektroschockgerät gedroht worden sein.
Drei
der Angeklagten sollen am 23.02.2017 gegen 23.00 Uhr in einer Straßenbahn einen
Mann verletzt und dessen Handy geraubt haben.
Zwei
Angeklagte sollen am 17.03.2017 im Bereich der Sternstraße einem Mann unter
Verwendung eines Messers angegriffen und versucht haben, dessen Handy und
Geldbörse zu entwenden. Dies soll jedoch misslungen sein, da das Opfer laut um
Hilfe gerufen hat und andere Zeugen zu seiner Unterstützung herbei eilten.
Zwei
Angeklagte sollen am 08.04.2017 am Hasselbachplatz einen anderen Mann mit einer
Bierflasche niedergeschlagen und ausgeraubt haben.
Vier
der Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
II.
Zivilsachen
Zoo Magdeburg fordert von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss
(31 O 87/17 ?
Handelskammer)
Prozesstag: 12.09.2017, 11.00 Uhr,
Saal C 13
Der
Zoo Magdeburg klagt von der Gemeinde Barleben einen jährlichen
Betriebskostenzuschuss in Höhe von 300.000,00 ? ab 10. Januar 2018 in einem
Urkundenprozess ein. Aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 2006 verpflichtete
sich die Gemeinde Barleben, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss ab 2007 für
den Zoo in Höhe von jährlich 300.000,00 ? zu bezahlen.
Die
Gemeinde Barleben hat den Vertrag im Mai 2017 außerordentlich aus wichtigem
Grund gekündigt. Sie meint hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen
Gründen, das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.
Beeinträchtigung eines Nachbargrundstückes durch
Blendung eines Edelstahlschornsteins
10 O 1937/15 ? 10.
Zivilkammer
Prozesstag: 28.09.2017,
10.30 Uhr, Saal B 13
Die Parteien
sind Nachbarn. Die Klägerin will erreichen, dass die Beklagte Maßnahmen trifft,
damit vom Edelstahlschornstein der Beklagten an sonnigen Tagen keine Reflexe
mehr ausgehen.
Das Gericht hat ein
Sachverständigengutachten zum Umfang der Blendungen in Auftrag gegeben. Im
Termin wird der Sachverständige zu seinem Gutachten Fragen beantworten.
Löffler
Pressesprecher
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