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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im September 2017 (Stand: 30. August 2017)

06.09.2017, Magdeburg – 22

  • Landgericht Magdeburg

 

 

I.

Strafsachen

 

 

 

Doppelmord in Thale ? Bundesgerichtshof ordnet

Neuverhandlung an

 

22 Ks 853 Js

81117/15)  -2. Strafkammer als

Schwurgericht

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 Sachverständige

 

30 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Freitag, 01. September 2017, 09.30

Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         Mittwoch, 06. September 2017 und

 

Freitag, 08. September 2017, 09.30 Uhr, 

 

Freitag, 22. September 2017, Mittwoch, 04. Oktober

2017,

 

Dienstag, 24. Oktober 2017 und

 

Donnerstag,

26. Oktober 2017, 09.00 Uhr,

 

Freitag,

27. Oktober 2017, Montag, 06. November 2017,

 

Mittwoch,

08. November 2017 und Donnerstag,

 

09.

November 2017, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Dem

mittlerweile 28-jährigen Angeklagten Oliver M. wird vorgeworfen, am 14.08.2015

gegen 02.00 Uhr in Thale einen 87-jährigen fast blinden Mann und dessen

57-jährigen körperbehinderten Sohn erschlagen zu haben. Der Angeklagte soll bei

einem nächtlichen Diebstahl im Haus des Geschädigten von dem 87-jährigen

entdeckt worden sein. Hierauf soll er den Mann und dessen noch schlafenden Sohn

erschlagen haben. Anschließend soll der Angeklagte einen Brand gelegt haben, um

seine Spuren zu verwischen.

 

 

 

Mit

Urteil der 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 02. Mai 2016 wurde der

Angeklagte wegen Mordes in zwei Fällen, Raub mit Todesfolge und Brandstiftung

zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Weiterhin das das Gericht

festgestellt, dass die Schuld des Angeklagten besonders schwer wiegt.

 

 

 

Auf

die Revision des Angeklagten hin wurde das Urteil des Landgerichts mit Urteil

des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2017 (4 StR 434/16, abzurufen über die

Homepage des Bundesgerichtshofs) aufgehoben.

 

 

 

Der

Bundesgerichtshof ist zu der Überzeugung gelangt, dass die mitgeteilte

Beweiswürdigung im Urteil des Landgerichts rechtsfehlerhaft ist. Er hat daher

eine komplette Neuverhandlung durch eine andere als Schwurgericht zuständige

Strafkammer des Landgerichts Magdeburg angeordnet.

 

 

 

 

 

Raubserie in Magdeburg

 

22

KLs 343 Js 14377/17 (11/17) ? 2. Jugendstrafkammer

 

 

 

5

Angeklagte

 

20

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Montag, 04. September 2017,

09.00 Uhr, Saal C 24

 

 

 

Fortsetzungstermine:         Donnerstag, 07. September 2017 und

 

                                         Freitag, 15. September 2017,

 

 

                                         Freitag, 06. Oktober 2017

und Montag, 23. Oktober 2017,

 

                                         jeweils 09.00 Uhr, Saal nach

Aushang

 

 

 

 

 

Den

5 Angeklagten im Alter zwischen 19 und 22 Jahren werden mit wechselnder

Beteiligung verschiedene Raubüberfälle vorgeworfen.

 

 

 

In

der Nacht vom 21.04. auf den 22.04.2016 sollen zwei der Angeklagten kurz vor

Mitternacht im Bereich des Ulrichhauses in Magdeburg einen Mann ausgeraubt und

dessen Geldbörse und Handy entwendet haben. Noch in der gleichen Nacht sollen

sie im Bereich des Breiten Weges zwei weitere Männer beraubt haben. Dabei soll auch

mit einem sogenannten Elektroschockgerät gedroht worden sein.

 

 

 

Drei

der Angeklagten sollen am 23.02.2017 gegen 23.00 Uhr in einer Straßenbahn einen

Mann verletzt und dessen Handy geraubt haben.

 

 

 

Zwei

Angeklagte sollen am 17.03.2017 im Bereich der Sternstraße einem Mann unter

Verwendung eines Messers angegriffen und versucht haben, dessen Handy und

Geldbörse zu entwenden. Dies soll jedoch misslungen sein, da das Opfer laut um

Hilfe gerufen hat und andere Zeugen zu seiner Unterstützung herbei eilten.

 

 

 

Zwei

Angeklagte sollen am 08.04.2017 am Hasselbachplatz einen anderen Mann mit einer

Bierflasche niedergeschlagen und ausgeraubt haben.

 

 

 

Vier

der Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

II.

Zivilsachen

 

 

 

Zoo Magdeburg fordert von der Gemeinde Barleben einen Betriebskostenzuschuss

 

 

(31 O 87/17 ?

Handelskammer)

 

 

 

Prozesstag:                       12.09.2017, 11.00 Uhr,

Saal C 13

 

 

 

 

 

Der

Zoo Magdeburg klagt von der Gemeinde Barleben einen jährlichen

Betriebskostenzuschuss in Höhe von 300.000,00 ? ab 10. Januar 2018 in einem

Urkundenprozess ein. Aufgrund eines Vertrages aus dem Jahr 2006 verpflichtete

sich die Gemeinde Barleben, einen jährlichen Betriebskostenzuschuss ab 2007 für

den Zoo in Höhe von jährlich 300.000,00 ? zu bezahlen.

 

 

 

Die

Gemeinde Barleben hat den Vertrag im Mai 2017 außerordentlich aus wichtigem

Grund gekündigt. Sie meint hierzu berechtigt zu sein, da ihr aus finanziellen

Gründen, das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar sei.

 

 

 

 

 

Beeinträchtigung eines Nachbargrundstückes durch

Blendung eines Edelstahlschornsteins

 

10 O 1937/15 ? 10.

Zivilkammer

 

 

 

Prozesstag:                      28.09.2017,

10.30 Uhr, Saal B 13

 

 

 

Die Parteien

sind Nachbarn. Die Klägerin will erreichen, dass die Beklagte Maßnahmen trifft,

damit vom Edelstahlschornstein der Beklagten an sonnigen Tagen keine Reflexe

mehr ausgehen.

 

 

 

Das Gericht hat ein

Sachverständigengutachten zum Umfang der Blendungen in Auftrag gegeben. Im

Termin wird der Sachverständige zu seinem Gutachten Fragen beantworten.

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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