Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(VG-MD) Keine Tempo-30-Zone für Olvenstedter Chaussee
12.09.2017, Magdeburg – 14
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Magdeburg hat die
Klage eines Anliegers der Olvenstedter Chaussee in Magdeburg abgewiesen.
Im Jahr 2012 hatte die Beklagte Landeshauptstadt Magdeburg die
bis dahin bestehende Anordnung einer Tempo-30-Zone in der Olvenstedter Chaussee
aufgehoben und die entsprechende Beschilderung entfernt.
Nachdem der Kläger im Verwaltungsverfahren erfolglos gegen
diese Veränderung vorgegangen war, hat er beim Verwaltungsgericht Klage
erhoben. Die Aufrechterhaltung der Tempo-30-Zone ? so seine Begründung - liege
vor allem im Interesse der im angrenzenden Wohngebiet lebenden jungen Familien
mit schulpflichtigen Kindern. Auch lasse die geringe Fahrbahnbreite eine höhere
Geschwindigkeit ? gerade im Fall der Begegnung zweier LKWs - nicht zu.
Das Gericht wies die Klage ab. Es sprach dem Kläger einen
Anspruch auf Wiedereinrichtung einer Tempo-30-Zone ab. Die Anordnung
verkehrsregelnder Maßnahmen erfolge stets im öffentlichen Interesse; ein
Anspruch auf entsprechende Regelungen stehe dem einzelnen jedoch nicht zu. Dass
der Kläger ausnahmsweise in geschützten Individualinteressen betroffen sein
könnte, sei nicht ersichtlich. Die von ihm vorgetragene mögliche Betroffenheit
Dritter reiche dagegen für die begehrte verkehrsrechtliche Anordnung nicht aus.
Weiter lägen auch die materiellen Voraussetzungen für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone
nicht vor. Bei der Olvenstedter Chaussee handele es sich um eine
Vorfahrtsstraße, die damit die gesetzlichen Kriterien für die Ausweisung als Tempo-30-Zone
nicht erfülle.
Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt beantragt werden.
Aktenzeichen: 1 A 264/15 MD
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