Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(OVG LSA) Stadt Naumburg darf
Wochenmarkt weiter selbst betreiben
25.02.2011, Magdeburg – 5
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 005/11
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 005/11
Magdeburg, den 25. Februar 2011
(OVG LSA) Stadt Naumburg darf
Wochenmarkt weiter selbst betreiben
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat
mit Urteil vom 17. Februar 2011 die Klage eines privaten
Wochenmarktveranstalters abgewiesen, mit der er die sogenannte Festsetzung (Zulassung)
eines Wochenmarktes auf dem Naumburger Marktplatz jeweils montags, mittwochs
und samstags zu seinen Gunsten erreichen wollte. An diesen Wochentagen
veranstaltet bereits die Stadt Naumburg dort seit vielen Jahren einen Wochenmarkt.
Bereits 1995 hatte der private Veranstalter bei der Stadt
Naumburg die Festsetzung beantragt. Die Stadt lehnte dies 1996 ab, weil sie den
Marktplatz nicht zur Verfügung stellen wollte. Das Verwaltungsgericht Halle
verpflichtete die Stadt Naumburg 1999 in einem rechtskräftigen Urteil, über den
Antrag neu zu entscheiden, weil sie keine Auswahlentscheidung zwischen ihr und
dem privaten Konkurrenten getroffen hatte. Im Jahr 2000 lehnte die Stadt erneut
die Festsetzung ab mit der Begründung, der Antrag des privaten Veranstalters
kollidiere mit dem eigenen Veranstaltungsinteresse. Die Auswahl sei zu ihren
Gunsten zu treffen, insbesondere weil sie den Markt mindestens seit Anfang des
20. Jahrhunderts selbst betreibe. Auf eine erneute Klage wurde die Stadt in
einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2005 wiederum zur
Neubescheidung des Antrages des Marktveranstalters verpflichtet. Beanstandet
wurde, dass die Stadt Naumburg bei der Auswahlentscheidung nicht geprüft hatte,
ob der private Veranstalter den Markt besser und wirtschaftlicher betreiben
könne als sie selbst. Nachdem der private Veranstalter ein eigenes Marktkonzept
vorgelegt hatte, lehnte die Stadt Naumburg die Festsetzung zu dessen Gunsten im
Jahr 2006 ein weiteres Mal ab. In der Entscheidung legte die Stadt die Gründe
dar, weshalb aus ihrer Sicht ihr eigenes Konzept in vielen Punkten gleich gut,
in einzelnen Punkten sogar besser sei als das des privaten Veranstalters. Auf
dessen erneute Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Halle mit Urteil vom
18. Juni 2009 die Stadt Naumburg dazu, den Wochenmarkt zu Gunsten des privaten
Veranstalters festzusetzen. Auf die Berufung der Stadt Naumburg hat das Oberverwaltungsgericht
das Urteil des Verwaltungsgerichts Halle geändert und die Klage nunmehr
abgewiesen. Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, dass der
von der Stadt zuletzt vorgenommene Qualitätsvergleich keine beachtlichen
Beurteilungsfehler aufweise und die jetzt getroffene Auswahlentscheidung
insgesamt nicht zu beanstanden sei. Die Stadt habe einen verwaltungsgerichtlich
nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum, was die Güte der
angebotenen Leistungen betreffe. Bei der Auswahlentscheidung habe die Stadt der
historisch gewachsenen Tradition ein erhebliches Gewicht beimessen dürfen
(Aktenzeichen des Verwaltungsgerichts Halle 1 A 123/07 HAL, Aktenzeichen des
OVG 2 L 126/09). Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist nicht
rechtskräftig. Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Beschwerde gegen die
Nichtzulassung der Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt
werden.
Semmelhaack
(Pressesprecher)
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