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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Urteil: Dachlawine
beschädigt Auto - Hauseigentümer haftet zu 50 %

04.02.2011, Magdeburg – 7

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 007/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 007/11

 

 

 

Magdeburg, den 4. Februar 2011

 

 

 

(LG MD) Urteil: Dachlawine

beschädigt Auto - Hauseigentümer haftet zu 50 %

 

 

 

Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom

10.11.2010 (5 O 833/10) hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg der

Klage eines Autobesitzers gegen eine Hauseigentümerin zu 50% stattgegeben.

 

 

 

Der Kläger hatte seinen Toyota am 19.01.2010 in

Haldensleben auf der Strasse geparkt. Der Januar 2010 war außergewöhnlich schneereich.

Eine Schneelawine von einem Fachwerkhaus mit steil angewinkeltem Dach, ohne

Schneefanggitter stürzte auf den PKW und verursachte einen Schaden  von rund

6.000 ¿, den der Kläger geltend macht.

 

 

 

Die 5. Zivilkammer ist durch den Einzelrichter zur

Überzeugung gelangt, dass die Hausbesitzerin nur 50% des entstandenen Schadens

bezahlen muss. Sie haftet grundsätzlich wegen Verletzung der

Verkehrssicherungspflicht. Wer eine Gefahrenlage schafft, muss alle zumutbaren

Vorkehrungen treffen, um die Gefährdung möglichst zu verhindern.

 

 

 

Zwar kann in schneearmen Gebieten wie in

Haldensleben nicht verlangt werden, dass Schneefanggitter angebracht werden,

jedoch muss jedenfalls bei einer ungewöhnlichen Schneewetterlage vor

Dachlawinen gewarnt werden, damit sich Benutzer der Strasse hierauf einstellen

können.

 

 

 

Allerdings hat auch der PKW Besitzer mit dazu

beigetragen, dass der Schaden entstanden ist. Auch er kannte die bereits länger

andauernde Wetterlage mit erheblichen Schneemengen. Zudem wohnte er in einem

Haus schräg gegenüber, so dass für ihn auch erkennbar war, wie steil das Dach

ist und dass kein Schneefanggitter vorhanden ist. Dem Fahrzeugbesitzer war es

daher zuzumuten, an einer ungefährlichen Stelle zu parken. So ist dem  Besitzer

des Toyota der Vorwurf des Mitverschuldens zu machen, den das Gericht mit 50%

bewertet hat.

 

 

 

Die Hauseigentümerin kann sich nicht damit

entlasten, dass sie ihren Sitz in Magdeburg und nicht in Haldensleben hat.  Wer

für ein Haus verantwortlich ist muss die erforderlichen Maßnahmen auch dann

organisieren, wenn er nicht vor Ort ist. Der Schneefall ist auch nicht

plötzlich aufgetreten, sondern die für die Region unübliche Schneesituation,

bestand bereits seit längerer Zeit.

 

 

 

Das

Urteil ist rechtskräftig.

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

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Landgericht

Magdeburg

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