Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Februar 2018 (Stand: 30.01.2018)
31.01.2018, Magdeburg – 4
- Landgericht Magdeburg
I.
Strafsachen
Totschlag in Hermsdorf
21 Ks 162 Js 30963/17
(14/17) ? 1. Strafkammer
1 Angeklagter
2 Sachverständige
17 Zeugen
Prozessbeginn: Montag, 12. Februar 2018, 09.00
Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: Dienstag, 13. Februar 2018, Freitag,
16. Februar 2018,
Montag, 19. Februar 2018 und
vorsorglich
Freitag, 23. Februar 2018,
jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23
Dem
36-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 05. Oktober 2017 in Hermsdorf im
Rahmen des gemeinsamen Konsums alkoholischer Getränke in einer Wohnung mit dem
Wohnungsinhaber in Streit geraten zu sein und diesen erschlagen zu haben.
Im
Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte angegeben, keine Erinnerungen an den
Tathergang zu haben. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Drogenhandel in Hoym und anderen Orten
25
KLs 263 Js 26962/16 (30/17) ? 5. Strafkammer
1
Angeklagter
1
Sachverständiger
5
Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch, 14. Februar 2018,
09.30 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermin: Freitag, 16. Februar 09.30 Uhr, Saal C
12
Dem
24-jährigen Angeklagten werden insgesamt 66 Straftaten vorgeworfen. Er soll im
Zeitraum Januar 2016 bis April 2017 vorwiegend mit Metamphetaminen und
Amphetaminen Handel getrieben haben. Die Drogen soll der Angeklagte bei einem
bereits verurteilten Mann aus Schönebeck bezogen haben.
Im
Ermittlungsverfahren hat sich der Angeklagte teilweise geständig eingelassen.
Versuchter Mord in Halberstadt
21
Ks 853 Js 81722/17 (15/17) ? 1. Strafkammer
1
Angeklagter
2
Nebenkläger
1
Sachverständiger
13
Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag, 15. Februar 2018,
09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: Dienstag, 20. Februar 2018 und
Donnerstag, 22. Februar 2018,
jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23
Dem
33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 05.09.2017 in Halberstadt versucht
zu haben seine gehörlosen 64 und 66 Jahre alten Eltern zu töten, um diesen eine
Wohnungsräumung durch einen Gerichtsvollzieher zu ersparen. Hierzu soll der
Angeklagte sich entschlossen haben, die Wohnung seiner Eltern kurz nach 6.00
Uhr in Brand zu setzen, während die Eltern noch schliefen. Den Eltern ist es
jedoch gelungen, über das Fenster Zeugen auf sich aufmerksam zu machen, worauf
sie gerettet werden konnten. An der Wohnung soll durch den Brand ein
Sachschaden von rund 32.000,00 ? entstanden sein. Unmittelbar nach der Tat
stellte sich der Angeklagte der Polizei und legte ein Geständnis ab.
II.
Zivilsachen
Beschädigung eines Busses durch einen
hochgeschleuderten Stein einer Mähmaschine auf der B 6n
10 O 655/16 ? 10.
Zivilkammer
Prozesstag: 01. Februar 2018, 11.00
Uhr,
Ein Busunternehmen fordert
vom Land Sachsen-Anhalt Schadensersatz in Höhe von rund 1.700,00 ? wegen
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Das
Busunternehmen behauptet, dass am 20.05.2015 ein Kleinbus die B 6n aus Richtung
Halberstadt kommend in Höhe der Anschlussstelle Quedlinburg befahren habe. Ein
Mitarbeiter der Straßenmeisterei Wernigerode habe zu diesem Zeitpunkt am
Seitenstreifen Mäharbeiten durchgeführt. Durch einen von der Mähmaschine empor
geschleuderten Stein sei die Scheibe des Kleinbusses beschädigt worden.
Das
beklagte Land bestreitet seine Haftung. Das Gericht hat daher im Termin vom 22.
September 2016 die Busfahrerin als Zeugin und im Termin vom 23. März 2017 zwei
Straßenwärter als Zeugen gehört. Gemäß Beweisbeschluss vom 30. März 2017 wurde
sodann die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage beauftragt,
ob der Schaden an dem Bus durch einen hochgeschleuderten Stein verursacht
worden sein kann. Am 10. November 2017 erstattete der Sachverständige sein schriftliches
Gutachten. Im Termin vom 01. Februar 2018 wird der Sachverständige angehört.
Motorradunfall auf der Rennstrecke in
Oschersleben
10
O 388/16 ? 10. Zivilkammer
Prozesstag: 22.
Februar 2018, 10.45 Uhr, Saal B 13
Der
Kläger war Mitte August 2015 Teilnehmer eines Renntrainings für Motorradfahrer
auf der Rennstrecke in Oschersleben. Bei einem Überholmanöver kam es zu einer
Berührung des Motorrades des Klägers und des Beklagten. Der Kläger stürzte. Er
fordert vom Beklagten Schadensersatz insbesondere für sein Motorrad in Höhe von
insgesamt rund 10.000,00 ?. Der Kläger behauptet, der Beklagte habe sich
regelwidrig verhalten und dadurch den Unfall verursacht. Von dem Unfallhergang
existieren Videoaufnahmen.
Die
Parteien haben zunächst im Termin vom 27. Oktober 2016 einen Vergleich
geschlossen, der vom Beklagten widerrufen wurde, worauf das Gericht einen
Sachverständigen zu der Frage beauftragt hat, ob Ursache für den Zusammenstoß
ein Fahrfehler des Beklagten gewesen ist. Nach mehrfachen Ermahnungen und der
Festsetzung von Ordnungsgeld gegen den Sachverständigen hat dieser Anfang
Januar 2018 sein Gutachten dem Gericht übersandt.
Über
das Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme wird nun verhandelt.
Löffler
Pressesprecher
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