Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im September 2016 (Stand: 01.09.2016)
02.09.2016, Magdeburg – 30
- Landgericht Magdeburg
I. Strafsachen
Sicherungsverfahren,
räuberischer Diebstahl in Magdeburg
22
KLs 125 Js 7325/16 (15/16) ? 2. Strafkammer
1
Angeklagter
1
Sachverständiger
8
Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 06. September 2016,
13.00 Uhr
Fortsetzungstermine: 14., 21., 22. und 28. September 2016,
jeweils
09.30 Uhr, Saal E 12
Dem
Beschuldigten im Alter von 36 Jahren wird vorgeworfen, am 03. März 2016 eine
Buchhandlung in einem Einkaufszentrum in Magdeburg aufgesucht zu haben. Dort
soll er Waren im Wert von rund 110,00 ? gestohlen haben. Als der Beschuldigte
von der Filialleiterin, die die Tat beobachtet hatte, aufgefordert worden sein
soll, das Diebesgut herauszugeben, soll er eine zu Hilfe gerufene Mitarbeiterin
geschlagen haben.
Der
Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein.
Für
den Fall, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, infolge seiner Erkrankung
schuldunfähig und für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt die Unterbringung
in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Drogenhandel
in Bernburg und anderen Orten
25
KLs 252 Js 13470/15 (20/16) ? 5. Strafkammer
1
Angeklagter
1
Sachverständige
6
Zeugen
Prozesstag: Montag, 12. September
2016, 09.30 Uhr, Saal C 12
Dem
39-jährigen Angeklagten werden insgesamt 63 Straftaten vorgeworfen. Er soll im
Zeitraum Juli 2014 bis September 2015 mit Marihuana teilweise im
Kilogrammbereich und Ecstasy gehandelt haben.
Der
Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen.
Betrug und
Erpressung in Egeln und Magdeburg
24
KLs 130 Js 26601/13 (8/15) ? 4. Strafkammer
3
Angeklagte
1
Sachverständige
10
Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 27. September 2016,
09.30 Uhr, Saal B 12
Fortsetzungstermin: Mittwoch, 28. September
2016, 14.00 Uhr, Saal B 12
Der
25-jährigen weiblichen Angeklagten und zwei 37 Jahre alten Männern werden mit
wechselnder Beteiligung insgesamt 3 Straftaten vorgeworfen. Am 08.11.2012
sollen zwei der Angeklagten einen Zeugen veranlasst haben, 150,00 ? zu bezahlen, um hierfür Geschlechtsverkehr
mit einer Frau zu haben. Die von den Angeklagten vermittelte Frau soll jedoch
nicht unter der angegebenen Adresse gewohnt haben. Der Kontakt erfolgte
zunächst über das Internet. Am 17.11.2012 soll sich die Angeklagte als eine
andere Frau auf der Internetplattform ausgegeben haben, um sich mit einem Mann
zu verabreden. Das Opfer soll dann in der Wohnung überfallen worden sein und
unter Verwendung eines Messers veranlasst worden sein, von einem Geldautomaten
mehrere 100,00 ? abzuheben. Bei der dritten Tat soll einer der Angeklagten
unter der Verwendung unbefugter Kreditkartendaten bei einem Internetversandhaus
für 500,00 ? Waren bestellt haben, die dann nicht bezahlt wurden.
Mit
Urteil der 5. Strafkammer vom 13. November 2014 wurden die weibliche Angeklagte
zu einer Geldstrafe und die beiden männlichen Angeklagten zu Freiheitsstrafen
von 1 Jahr und 8 Monaten und 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Mit Beschluss
des Bundesgerichtshofs vom 22. September 2015 (4 StR 152/15) wurde diese
Verurteilung teilweise aufgehoben und zu neuer Verhandlung an eine andere
Strafkammer des Landgerichts Magdeburg zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof
hat ausgeführt, dass bei einer Erpressung, bei der die weibliche Angeklagte als
Lockvogel fungiert hat, die vom Landgericht angenommene Gewaltanwendung nicht ausreichend
festgestellt wurde. Des Weiteren muss die Strafkammer auch neu prüfen, ob einer
der Angeklagten in eine Entziehungsanstalt unterzubringen ist.
Verfahren
wegen Bestechung, Bestechlichkeit gegen einen ehemaligen Landrat und einen
weiteren Angeklagten
24
KLs 491 Js 18043/09 (3/14) ? 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer)
In
dem am 28. Oktober 2015 begonnenen Prozess wird am
Mittwoch,
den 14. September 2016, um 15.00 Uhr der derzeitige Ministerpräsident des
Landes Sachsen-Anhalt als Zeuge vernommen. Der Zeuge war im Jahr 2007 Wirtschaftsminister des Landes
Sachsen-Anhalt und soll auf Antrag der Verteidigung über seine damaligen
Kenntnisse als Minister betreffend die Genehmigungsverfahren und die Aufsicht
und Kontrollen durch das Landesamt für Bergbau und Geologie betreffend die
Tongruben Velitz und Möckern.
Der
ehemalige Landrat des Landkreises Jerichower Land und mittlerweile noch ein
ehemaliger Gesellschafter der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern müssen sich in
dem Strafprozess vor der Wirtschaftsstrafkammer verantworten. Dem ehemaligen
Landrat wird im einem Fall Bestechlichkeit und in 5 Fällen Steuerhinterziehung
vorgeworfen. Der Gesellschafter und ein mittlerweile aus dem Prozess
ausgeschiedener Mitangeklagter sollen den damaligen Landrat bestochen haben.
(Löffler)
Pressesprecher
II.
Zivilsachen
Beeinträchtigung des
Nachbarschaftsgrundstücks durch Blendung eines Edelstahlschornsteins
10 O 1937/15
? 10. Zivilkammer - Einzelrichter
Prozesstag: Donnerstag, 22. September
2016, 09.00 Uhr, Saal B 13
Die Parteien
sind Nachbarn. Die Klägerin will erreichen, dass die Beklagte Maßnahmen trifft,
damit vom Edelstahlschornstein der Beklagten an sonnigen Tagen keine Reflexe mehr
ausgehen.
Die Kammer
verhandelt am 22. September 2016 zunächst nur darüber, ob für die Streitigkeit
überhaupt das Landgericht Magdeburg (Streitwert über 5.000,00 ?) oder das
Amtsgericht Wernigerode zuständig ist. Das Landgericht hat in einem Beschluss
die Rechtsauffassung vertreten, dass das Amtsgericht zuständig ist, da der Wert
der Sache sich danach bestimmt, mit welchem Aufwand eine mögliche Blendung des
Schornsteines abgestellt werden kann. Die Baukosten hierfür dürften unter
1.000,00 ? liegen.
Körperliche Auseinandersetzung beim Apres-Ski
in Ehmberg (Österreich)
10 O 517/16
? 10. Zivilkammer ? Einzelrichter
Prozesstag: Donnerstag, 22. September
2016, 10.30 Uhr, Saal B 13
Im Februar
2014 kam es in der Gemeinde Ehmberg in Österreich auf einem Parkplatz vor einem
Apres-Ski-Lokal zu einem Streit zwischen den Parteien. Im Zuge dieses Streits
schlug der Beklagte den aus Großbritannien stammenden Kläger mit einem
Bierglas. Der Kläger wurde verletzt.
Durch das
Amtsgericht Magdeburg wurde der Beklagte mit Urteil vom 08.09.2014 wegen Körperverletzung
zu einer Geldstrafe von drei Monatseinkommen verurteilt. Im Zivilverfahren
fordert der Kläger nun Schmerzensgeld von mindestens 6.800,00 ? und die
Erstattung von Sachschäden in Höhe von rund 1.400,00 ?. Das Gericht wird in dem
Termin die Parteien anhören sowie 2 Zeugen vernehmen.
(Kluger)
stv. Pressesprecher
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