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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im September 2016 (Stand: 01.09.2016)

02.09.2016, Magdeburg – 30

  • Landgericht Magdeburg

 

 

I. Strafsachen

 

 

 

Sicherungsverfahren,

räuberischer Diebstahl in Magdeburg

 

22

KLs 125 Js 7325/16 (15/16) ? 2. Strafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Sachverständiger

 

8

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 06. September 2016,

13.00 Uhr

 

 

 

Fortsetzungstermine:        14., 21., 22. und 28. September 2016,

 

                                           jeweils

09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Dem

Beschuldigten im Alter von 36 Jahren wird vorgeworfen, am 03. März 2016 eine

Buchhandlung in einem Einkaufszentrum in Magdeburg aufgesucht zu haben. Dort

soll er Waren im Wert von rund 110,00 ? gestohlen haben. Als der Beschuldigte

von der Filialleiterin, die die Tat beobachtet hatte, aufgefordert worden sein

soll, das Diebesgut herauszugeben, soll er eine zu Hilfe gerufene Mitarbeiterin

geschlagen haben.

 

 

 

Der

Beschuldigte soll aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein.

 

 

 

Für

den Fall, dass der Beschuldigte die Tat begangen hat, infolge seiner Erkrankung

schuldunfähig und für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt die Unterbringung

in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

 

 

 

 

 

 

 

 

Drogenhandel

in Bernburg und anderen Orten

 

25

KLs 252 Js 13470/15 (20/16) ? 5. Strafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Sachverständige

 

6

Zeugen

 

 

 

Prozesstag:                      Montag, 12. September

2016, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

 

 

Dem

39-jährigen Angeklagten werden insgesamt 63 Straftaten vorgeworfen. Er soll im

Zeitraum Juli 2014 bis September 2015 mit Marihuana teilweise im

Kilogrammbereich und Ecstasy gehandelt haben.

 

 

 

Der

Angeklagte hat sich im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen.

 

 

 

 

 

Betrug und

Erpressung in Egeln und Magdeburg

 

24

KLs 130 Js 26601/13 (8/15) ? 4. Strafkammer

 

 

 

3

Angeklagte

 

1

Sachverständige

 

10

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 27. September 2016,

09.30 Uhr, Saal B 12

 

 

 

Fortsetzungstermin:          Mittwoch, 28. September

2016, 14.00 Uhr, Saal B 12

 

 

 

 

 

Der

25-jährigen weiblichen Angeklagten und zwei 37 Jahre alten Männern werden mit

wechselnder Beteiligung insgesamt 3 Straftaten vorgeworfen. Am 08.11.2012

sollen zwei der Angeklagten einen Zeugen veranlasst haben, 150,00 ?  zu bezahlen, um hierfür Geschlechtsverkehr

mit einer Frau zu haben. Die von den Angeklagten vermittelte Frau soll jedoch

nicht unter der angegebenen Adresse gewohnt haben. Der Kontakt erfolgte

zunächst über das Internet. Am 17.11.2012 soll sich die Angeklagte als eine

andere Frau auf der Internetplattform ausgegeben haben, um sich mit einem Mann

zu verabreden. Das Opfer soll dann in der Wohnung überfallen worden sein und

unter Verwendung eines Messers veranlasst worden sein, von einem Geldautomaten

mehrere 100,00 ? abzuheben. Bei der dritten Tat soll einer der Angeklagten

unter der Verwendung unbefugter Kreditkartendaten bei einem Internetversandhaus

für 500,00 ? Waren bestellt haben, die dann nicht bezahlt wurden.

 

 

 

Mit

Urteil der 5. Strafkammer vom 13. November 2014 wurden die weibliche Angeklagte

zu einer Geldstrafe und die beiden männlichen Angeklagten zu Freiheitsstrafen

von 1 Jahr und 8 Monaten und 2 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Mit Beschluss

des Bundesgerichtshofs vom 22. September 2015 (4 StR 152/15) wurde diese

Verurteilung teilweise aufgehoben und zu neuer Verhandlung an eine andere

Strafkammer des Landgerichts Magdeburg zurückverwiesen. Der Bundesgerichtshof

hat ausgeführt, dass bei einer Erpressung, bei der die weibliche Angeklagte als

Lockvogel fungiert hat, die vom Landgericht angenommene Gewaltanwendung nicht ausreichend

festgestellt wurde. Des Weiteren muss die Strafkammer auch neu prüfen, ob einer

der Angeklagten in eine Entziehungsanstalt unterzubringen ist.

 

 

 

 

 

 

 

Verfahren

wegen Bestechung, Bestechlichkeit gegen einen ehemaligen Landrat und einen

weiteren Angeklagten

 

24

KLs 491 Js 18043/09 (3/14) ? 4. Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer)

 

 

 

In

dem am 28. Oktober 2015 begonnenen Prozess wird am

 

 

 

Mittwoch,

den 14. September 2016, um 15.00 Uhr der derzeitige Ministerpräsident des

Landes Sachsen-Anhalt als Zeuge vernommen. Der Zeuge war im  Jahr 2007 Wirtschaftsminister des Landes

Sachsen-Anhalt und soll auf Antrag der Verteidigung über seine damaligen

Kenntnisse als Minister betreffend die Genehmigungsverfahren und die Aufsicht

und Kontrollen durch das Landesamt für Bergbau und Geologie betreffend die

Tongruben Velitz und Möckern.

 

 

 

Der

ehemalige Landrat des Landkreises Jerichower Land und mittlerweile noch ein

ehemaliger Gesellschafter der Sporkenbach Ziegelei GmbH Möckern müssen sich in

dem Strafprozess vor der Wirtschaftsstrafkammer verantworten. Dem ehemaligen

Landrat wird im einem Fall Bestechlichkeit und in 5 Fällen Steuerhinterziehung

vorgeworfen. Der Gesellschafter und ein mittlerweile aus dem Prozess

ausgeschiedener Mitangeklagter sollen den damaligen Landrat bestochen haben.

 

 

 

 

 

(Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

 

 

II.

Zivilsachen

 

 

 

Beeinträchtigung des

Nachbarschaftsgrundstücks durch Blendung eines Edelstahlschornsteins

 

10 O 1937/15

? 10. Zivilkammer - Einzelrichter

 

 

 

Prozesstag:                     Donnerstag, 22. September

2016, 09.00 Uhr, Saal B 13

 

 

 

Die Parteien

sind Nachbarn. Die Klägerin will erreichen, dass die Beklagte Maßnahmen trifft,

damit vom Edelstahlschornstein der Beklagten an sonnigen Tagen keine Reflexe mehr

ausgehen.

 

 

 

Die Kammer

verhandelt am 22. September 2016 zunächst nur darüber, ob für die Streitigkeit

überhaupt das Landgericht Magdeburg (Streitwert über 5.000,00 ?) oder das

Amtsgericht Wernigerode zuständig ist. Das Landgericht hat in einem Beschluss

die Rechtsauffassung vertreten, dass das Amtsgericht zuständig ist, da der Wert

der Sache sich danach bestimmt, mit welchem Aufwand eine mögliche Blendung des

Schornsteines abgestellt werden kann. Die Baukosten hierfür dürften unter

1.000,00 ? liegen.

 

 

 

  

 

Körperliche Auseinandersetzung beim Apres-Ski

in Ehmberg (Österreich)

 

10 O 517/16

? 10. Zivilkammer ? Einzelrichter

 

 

 

Prozesstag:                     Donnerstag, 22. September

2016, 10.30 Uhr, Saal B 13

 

 

 

 

 

Im Februar

2014 kam es in der Gemeinde Ehmberg in Österreich auf einem Parkplatz vor einem

Apres-Ski-Lokal zu einem Streit zwischen den Parteien. Im Zuge dieses Streits

schlug der Beklagte den aus Großbritannien stammenden Kläger mit einem

Bierglas. Der Kläger wurde verletzt.

 

 

 

Durch das

Amtsgericht Magdeburg wurde der Beklagte mit Urteil vom 08.09.2014 wegen Körperverletzung

zu einer Geldstrafe von drei Monatseinkommen verurteilt. Im Zivilverfahren

fordert der Kläger nun Schmerzensgeld von mindestens 6.800,00 ? und die

Erstattung von Sachschäden in Höhe von rund 1.400,00 ?. Das Gericht wird in dem

Termin die Parteien anhören sowie 2 Zeugen vernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

(Kluger)

 

stv. Pressesprecher

 

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