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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Dezember 2015 (Stand: 30.11.2015)

01.12.2015, Magdeburg – 46

  • Landgericht Magdeburg

I. Strafsachen

 

 

Steuerhinterziehung von knapp 7 Millionen mit angeblichem Biodiesel

24 Kls 308 Js 3272/11 (6/14) ? 4. Wirtschafts-Strafkammer

 

6 Angeklagte

24 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Freitag, 18. Dezember 2015, 09.30 Uhr, Saal 6 (Altbau)

 

Fortsetzungstermine:             4., 12., 14., 15., 22., 29. Januar 2016, 19. und 26. Februra, 4., 11. und 18. März, 1., 8., 15., 22. und 29. April 2016, jeweils 09.30 Uhr

                       

 

Den sechs Angeklagten im Alter zwischen 31 und 42 Jahren werden in wechselnder Beteiligung insgesamt über 500 Straftaten im Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2011 vorgeworfen. Sie sollen  über eine neu gegründete Firma in Burg den Anschein erweckt haben, dass diese Firma Biodiesel herstellt, der nicht der Energiesteuer unterliegt. Tatsächlich soll es sich bei insgesamt über 14 Millionen Liter Ölgemisch nicht um steuerbefreiten Biodiesel gehandelt haben. Dadurch soll insgesamt ein Steuerschaden von knapp 7 Millionen Euro entstanden sein.

 

 

  

Berufungsverfahren Untreue im Zusammenhang mit dem Abwasserzweckverband "Saalemündung" in Calbe

24 Ns 573 Js 25264/12 (11/15) ? 4. Wirtschafts-Strafkammer

 

1 Angeklagter

4 Zeugen

 

Prozessbeginn:                      Donnerstag, 03. Dezember 2015, 09.30 Uhr, Saal B 12

 

Fortsetzungstermin:               7.  Dezember, 09.30 Uhr, Saal B 12

 

Der 46-jährige Angeklagte war Verbandsgeschäftsführer des Abwasserzweckverbands "Saalemündung" in Calbe.

 

Er soll mit dem stv. Verbandgeschäftsführer sich selbst rechtswidrig ab 1. Juli  2007 von A 13 in die Besoldungsgruppe A 14 befördert haben. Dem Abwasserzweckverband soll hierdurch ein Schaden von rund 18.000 ? entstanden sein. Um im Jahr 2012 eine drohende fristlose Kündigung des stv. Geschäftsführers zu verhindern, sollen der Angeklagte und sein Stellvertreter eine Vereinbarung zur fristgemäßen Kündigung mit Abfindung geschlossen haben, wodurch dem Zweckverband ein Schaden von rund 28.000 ? entstanden sein soll

 

Zudem soll der Angeklagte sich 2009 rechtswidrig insgesamt 4.500 ? Vorschuss zur Behebung persönlicher Liquiditätsengpässe ausgezahlt haben lassen, die er im Dezember 2009 mit Zinsen zurückgezahlt haben soll. Im Jahr 2010 soll er sich rechtswidrig insgesamt knapp 5.800 ? Vorschuss zur Behebung persönlicher Liquiditätsengpässe ausgezahlt haben lassen, die er im Dezember 2010 mit Zinsen zurückgezahlt haben soll.

 

Das Amtsgericht Magdeburg hat den Angeklagten am 2. September 2015 unter teilweisem Freispruch zu einer Geldstrafe von 3 Monatseinkommen verurteilt. Das Verfahren gegen den ehemaligen mitangeklagten Stellvertreter wurde nach § 153 a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage von 1.750 ? zugunsten der Landeskasse eingestellt.

 

Gegen das Urteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte Berufung eingelegt. Der Prozess wird nun komplett neu verhandelt.

 

 

 

 

II. Zivilsachen

 

Landtagsabgeordneter klagt auf Unterlassung von Äußerungen

9 O 1226/15 ? 9. Zivilkammer

 

Nach dem Prozessbeginn am 26. November wird für

 

Donnerstag, 17. Dezember 2015, 10.00 Uhr, Saal A 14

 

die Verkündung des Urteils erwartet. Der Termin ist öffentlich. Die Parteien oder Rechtsanwälte erscheinen üblicherweise nicht zu dem Termin.

 

Hintergrund:

Ein Landtagsabgeordneter verlangt von einem Privatmann, dass dieser es unterlässt, öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften unwahre und ehrenrührige Tatsachenbehauptungen über den Abgeordneten zu verbreiten. Die Behauptungen sollen am 23.02.2015 in einem Beitrag des Beklagten auf der Facebook-Seite des Beklagten aufgestellt worden sein. Außergerichtlich soll der Beklagte die vom Kläger geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben haben.

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

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