Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Weitere Termine August 2017
10.08.2017, Magdeburg – 21
- Landgericht Magdeburg
Mord in Aschersleben
21 Ks 162 Js 7971/17 (8/17) - 1. Große Strafkammer als Schwurgericht
3 Angeklagte
4 Nebenkläger
2 Sachverständige
26 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 15. August 2017,
08.30 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: Montag, 21. August 2017, Freitag, 25.
August 2017
und Montag, 28. August 2017,
sowie vorsorglich Donnerstag, 14. September 2017,
Freitag,
15. September 2017, Dienstag, 19. September 2017 und Mittwoch, 20. September 2017
jeweils 08.30 Uhr, Saal A 23
Zwei
31-jährigen und einem 32-jährigen Mann wird vorgeworfen, in der Nacht vom 03.
auf den 04. März 2017 in Aschersleben gemeinschaftlich einen anderen Mann aus
niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Motiv der Angeklagten soll gewesen
sein, das spätere Opfer aus Rache deswegen zu töten, da sie glaubten, dass das
Opfer, das zu diesem Zeitpunkt selbst vor dem Landgericht Magdeburg wegen eines
Überfalls auf einen Supermarkt als Angeklagter vor Gericht stand, durch seine
Angaben den dortigen Mitangeklagten Mirko A. belastet hatte. Mirko A ist dann
am 2. Mai 2017 durch die 2. Strafkammer des Landgerichts wegen Raubes und
anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten verurteilt
worden. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig, da Mirko A. Revision zum
Bundesgerichtshof eingelegt hat.
Der
damalige Prozess ist mit der Pressevorschau zum März 2017 wie folgte
angekündigt worden:
Überfälle auf Supermärkte in Gernrode und
Aschersleben
22 KLS 826 Js
82906/16 (26/16)
2 Angeklagte
1 Sachverständiger
15 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag,
02. März 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12
?.
Einem 30-jährigen (ANMERKUNG: Mirko A). und einem 32-jährigen Mann (ANMERKUNG:
späteres Opfer) wird vorgeworfen, am 28. Juli 2016 versucht zu haben, einen
Einkaufsmarkt in Aschersleben in der Eislebener Str. 2 zu überfallen, um die
Tageseinnahmen zu entwenden. Die Tat soll misslungen sein.
Dem 30-jährigen werden zudem zwei weitere Überfälle vorgeworfen. Er
soll am 06.08.2016 in Aschersleben in den frühen Morgenstunden einen Supermarkt
in der Straße Staßfurter Höhe 76 überfallen haben und dort ca. 4.500,00 ?
erbeutet haben. Am 05.09.2016 soll er in Gernrode in den frühen Morgenstunden
einen Supermarkt überfallen und dort rund 9 1/21 Tausend ? erbeutet haben.
Hinweis:
Zur
am 15. August beginnenden Hauptverhandlung ist eine sitzungspolizeiliche
Anordnung des Vorsitzenden ergangen. Diese beinhaltet u.a., dass
Medienvertreter auf der Empore in der 2. Etage reservierte Sitzplätze zur
Verfügung stehen. Medienvertreter haben sich mit einem gültigen Presseausweis
auszuweisen.
Film,
Ton, Fernseh- bzw. Videoaufnahmen und digitale Aufnahmen sind im Sitzungssaal
während der Verhandlung, die mit dem Aufruf der Sache beginnt, und bis zur
Beendigungserklärung des Vorsitzenden andauert, auch während der
Verhandlungspausen untersagt.
Der
genaue Wortlaut wird ausgehängt oder auf Anfrage vorab übersandt.
Drogenhandel in Bernburg
25
Kls 263 Js 13915/17 (14/17) ? 5. Große Strafkammer
1
Angeklagter
1
Sachverständiger
4
Zeugen
Prozesstag:
Mittwoch, 16. August 2017, 09.20
Uhr, Saal C 12
Dem
59-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im September 2016 in Bernburg mit Methamphetaminen,
Marihuana und Kokain gehandelt zu haben und zudem eine waffenscheinpflichtige
Druckgaspistole besessen zu haben.
Sicherungsverfahren -
Bedrohung, Körververletzung, Widerstand in Magdeburg
25 KLs 330 Js 34082/16
(17/17) ? 5. Große Strafkammer
1 Beschuldigter
1 Sachverständiger
7 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch, 23. August 2017, 09.30 Uhr, Saal C12
Fortsetzungstermine: 30. August und 6. September, jeweils
09.30 Uhr, Saal C12
Dem
24-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen am 9. September 2016 in Ma nach
seiner Einlieferung im Krankenhaus den Arzt und Klinikpersonal bedroht und
angegriffen zu haben. Die hinzugerufenen Polizeibeamten soll er ebenfalls
angegriffen haben.
Die
Staatsanwaltschaft geht in ihrer Antragsschrift davon aus, dass der
Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Sollte
der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat nachgewiesen werden und er
weiterhin gefährlich sein, muss er damit rechnen, dauerhaft in einem
psychiatrischen Krankenhaus untergebracht zu werden.
Löffler
Pressesprecher
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