Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Erläuterung zur Anklage gegen Oberbürgermeister der Stadt Halle
21.02.2014, Halle (Saale) – 5
- Landgericht Halle
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In Ergänzung zu der heutigen Pressemitteilung zur
Anklage gegen den Oberbürgermeister der Stadt Halle wird zur Höhe des laut
Anklage entstandenen Schadens folgendes erläutert:
Bei dem in der Anklageschrift genannten Schaden in Höhe
von knapp 300.000,00 Euro handelt es sich um einen sogenannten ?Gefährdungsschaden?.
Dieser wurde durch die Staatsanwaltschaft in einer komplexen
Vergleichsberechnung ermittelt. Dabei wurden die Aufwendungen, die entstanden
wären, wenn die Mitarbeiter mit der von der Staatsanwaltschaft für zulässig
erachteten Erfahrungsstufe eingestellt worden wären, denen gegenübergestellt,
die nunmehr aufgrund der tatsächlichen Vertragsinhalte von der Stadt getätigt
wurden oder noch zu tätigen sind.
Dabei wurde der Berechnung die gesamte voraussichtliche
Beschäftigungszeit der Mitarbeiter zugrunde gelegt, welche der Anklage zufolge befristet
auf die Amtszeit des Oberbürgermeisters, also auf 7 Jahre eingestellt wurden.
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