Menu
menu

Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

03.06.2014, Dessau-Roßlau – 16

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Die 2.Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau ? Schwurgericht ? hat heute mehrjährige Haftstrafen gegen fünf litauische Staatsangehörige verhängt, die ursprünglich wegen erpresserischen Menschenraubs und Raubes mit Todesfolge sowie Computerbetrugs angeklagt worden waren. Die Kammer hatte das Verfahren zunächst u.a. wegen Mordes aus Habgier eröffnet, ist aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme jedoch der ursprünglichen rechtlichen Wertung gefolgt. Den Tötungsvorsatz und das Mordmerkmal der Habgier hat die Kammer jeweils verneint.

 

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sollen die Angeklagten, von denen zwei aufgrund einer vorangegangen Verurteilung derzeit Strafhaft verbüßen, dem 39-jährigen späteren Geschädigten in den Abendstunden des 09.01.2012 auf dem Parkplatz ?Rosselquelle? auf der Bundesautobahn 9 (Kilometer 49,5) aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes aufgelauert haben, um von diesem Kreditkarten u.a. zu erlangen und diese zu eigenen Zwecken zu verwenden. Den Parkplatz hatte der Geschädigte mit einem gemieteten Transporter auf dem Weg von München zum Wohnort seiner Eltern in der Nähe von Hamburg angefahren. Bei seiner Rückkehr von der Toilette sollen er von vier der Angeklagten überwältigt und in seinem Transporter unter Begleitung des von den Angeklagten genutzten Pkw zu einem Lagerplatz nahe der B 187 zwischen Roßlau und Coswig gebracht worden sein, wo sich die Angeklagten gemeinsam mit zwei weiteren Personen unter Alkoholgenuss bereits tagsüber aufgehalten hatten. Auf dem Lagerplatz sollen sie sodann von dem Geschädigten unter massivem Druck die Herausgabe von Kreditkarten nebst dazugehörigen PIN erzwungen haben. Mit zwei der Kreditkarten soll sodann durch zwei der Angeklagten vier Geldabhebungen in Coswig und Wittenberg erfolgt sein. Nachdem diese zum Lagerplatz zurückgekehrt seien und die Angeklagten weitere PINs für weitere Karten verlangt hätten, sei die Situation eskaliert. Einer der Angeklagten soll dem Geschädigten dessen Laptop auf den Kopf geschlagen haben. Ferner müsse es zu vielfachen weiteren Körperverletzungshandlungen gekommen sein, wobei aber keinem der Angeklagten konkrete Tatbeiträge zugeordnet werden könnten, ebenso wenig ein Tötungsvorsatz bzw. das Mordmotiv der Habgier. Im Anschluss soll der an Handgelenken (auf dem Rücken) und Fußgelenken stramm gefesselte und auf der Ladefläche seines Fahrzeugs in hockender Haltung eingepferchte Geschädigte in seinem Sprinter auf die gegenüber liegende Straßenseite in einiger Entfernung zu einer von der Straße nicht ohne Weiteres einsehbaren Waldstelle gebracht worden sein, wo er sechs Tage später gefunden wurde. Hierbei sollen die Täter den Motor des Fahrzeugs in der Meinung angelassen haben, dass dies zugunsten des Geschädigten auch die Erwärmung der Ladefläche nach sich ziehe.

An dem Folgetag sollen die Angeklagten mit den Kreditkarten u.a. noch Diesel, Alkoholika, Schuhe und Kaffee erworben und die Sachen unter sich aufgeteilt haben. Insgesamt soll von den Konten des Angeklagten ein Betrag von ca. 4000 ? verwendet worden sein.

 

Der Geschädigte, der bei dem Tatgeschehen unter anderem mehrere Rippenfrakturen, einen Querbruch des Brustbeins, ein Schädelhirntrauma, ein Hirnödem, einen Bruch der Schildknorpelplatte sowie ausgedehnte Hautunterblutungen an Rücken, Gesäß und Beinen davongetragen haben soll, soll nach den Feststellungen des Rechtsmediziners an einer Lungenfettembolie infolge des durch die Schläge herbeigeführten Polytraumas verstorben sein.

 

Vier der Angeklagten wurden im Ergebnis wegen erpresserischen Menschenraubs mit Todesfolge in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge in Tateinheit mit vierfachen gewerbsmäßigen Computerbetrugs (wegen des Verwendens der Kreditkarten) in Tatmehrheit mit vier weiteren Fällen des gewerbsmäßigen Computerbetrugs sowie einer der Angeklagten wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit Raub in Tateinheit mit vierfachen gewerbsmäßigen Computerbetrugs in Tatmehrheit mit vier weiteren Fällen des gewerbsmäßigen Computerbetrugs verurteilt. Die Strafen bewegen sich (unter teilweiser Anwendung von Strafmilderungsnormen und teilweiser Einbeziehung von Vorstrafen) zwischen 9 Jahren und 6 Monaten (bei einem der Angeklagten als Einheitsjugendstrafe) und 12 Jahren und 2 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe. Gegen zwei der Angeklagten wurde darüber hinaus die Unterbringung zur Behandlung wegen Alkoholabhängigkeit angeordnet.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei der Angeklagten lebenslange Haftstrafen und für drei Angeklagte mehrjährige Haftstrafen beantragt, ohne ihrerseits den Tötungsvorsatz oder das Mordmerkmal anzunehmen. Die Nebenklage hatte jeweils auf Mord plädiert und lebenslange Freiheitsstrafen bzw. hinsichtlich des damals Heranwachsenden die höchstmögliche Jugendstrafe beantragt. Die Verteidiger hatten Freispruch (für einen Angeklagten), im Übrigen mehrjährige (unter denjenigen des Urteils liegende) Haftstrafen beantragt.

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Fortdauer der Untersuchungshaft wurde jeweils angeordnet.

 

Regine Förger

stellvertretende Pressesprecherin

Impressum:Landgericht Dessau-RoßlauPressestelleWilly-Lohmann-Str. 2906844 Dessau-RoßlauTel: 0340 202-1445Fax: 0340 202-1442, 202-1430Mail: presse.lg-de@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-de.sachsen-anhalt.de