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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im Juni 2011 (Stand: 27.05.)

08.06.2011, Magdeburg – 29

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 029/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 029/11

 

 

 

Magdeburg, den 8. Juni 2011

 

 

 

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen

im Landgericht Magdeburg im Juni 2011 (Stand: 27.05.)

 

 

 

Sicherungsverfahren: Totschlag in Magdeburg

 

21 Ks 162 Js 39603/10 (11/11) - 1. Strafkammer -

Schwurgericht

 

 

 

1   Beschuldigter

 

2   Sachverständige

 

20   Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:               Mittwoch, 01. Juni

2011, 09.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:               7., 10., 20. und

27. Juni, jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Dem 44 jährigen Beschuldigten Mario U. wird

vorgeworfen am Nikolaustag (6.12.2010) in Magdeburg einen Freund erstochen zu

haben.

 

 

 

Ein vorläufiges

psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bereits zum

Tatzeitpunkt möglicherweise infolge verschiedener Erkrankungen schuldunfähig

gewesen ist. Sollte das Gericht die Schuldunfähigkeit feststellen dürfte der

Angeklagte nicht bestraft werden. Allerdings könnte er dauerhaft in einem

geschlossenen Psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.

 

 

 

Der Beschuldigte ist

derzeit vorläufig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus

untergebracht. Aufgrund der möglichen Schuldunfähigkeit verhandelt die Kammer

nicht im Anklageverfahren, sondern in einem Sicherungsverfahren nach § 413

StPO.

 

 

 

§ 413 StPO

 

Führt die Staatsanwaltschaft das

Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters

nicht durch, so kann sie den Antrag stellen, Maßregeln der Besserung und

Sicherung selbständig anzuordnen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die Anordnung

nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist (Sicherungsverfahren).

 

 

 

 

 

 

 

Feldzerstörungen in

Gatersleben ¿ Berufungsprozess

 

4 Angeklagte

 

2 Zeugen

 

 

 

Prozesstermin:               Mittwoch,

den 1. Juni 2011, 9.00 Uhr,  Saal A 12

 

Die Angeklagten Axel M.

(geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan 1979),

Patricia D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P.

(geb. Feb. 1982) wurden nach 5 Verhandlungstagen am 24.11.2010 durch das

Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 20 und

30 Tagessätzen verurteilt.

 

 

 

Das Amtsgericht ist zu

der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten am 21.04.2008 in den Nachtstunden

ein Genweizenfeld des Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört haben.

 

 

 

Gegen das Urteil hatten

sowohl die Staatsanwaltschaft als auch alle 6 Angeklagten Berufung eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten Patricia D. und Mirjam A. haben die

Berufung mittlerweile zurückgenommen, so dass nur noch die Berufung der

restlichen 4 Angeklagten verhandelt wird.

 

 

 

Unabhängig hiervon

läuft ein Zivilverfahren, in dem der Feldbetreiber Schadensersatz von den

Angeklagten fordert. Hier hatte die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des

Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen die 6 Beklagten (= Angeklagten im Strafprozess)

ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht hatte

entschieden, dass die Gentechnikgegner grundsätzlich Schadensersatz leisten

müssen. In einem Urteil 2. Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg (9 U

116/09) am 25. Mai 2010 den Zivilrechtsstreit zur erneuten Verhandlung und

Entscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (vgl.

Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom 25.05.2010). Der Bundesgerichtshof hat

am 15.02.2011 die Nichtlassungsbeschwerde der 6 Beklagten verworfen.

Mittlerweile ist das Verfahren wieder hier am Landgericht anhängig. Ein

weiterer Termin steht noch nicht fest.

 

 

 

Insgesamt hatte damit

sowohl vor den Zivil- als auch den Strafgerichten die Verteidigungsstrategie

der Angeklagten, die die Auffassung vertreten, wegen der Gefährlichkeit

gentechnisch veränderter Pflanzen diese zerstören zu dürfen, bis hin zum

Bundesgerichtshof bislang keinen Erfolg.

 

 

 

 

 

Raubüberfälle in Haldensleben und Wolfshausen

 

25 KLs 328 Js 33412/10 (4/11) - 5. Strafkammer

 

 

 

1   Angeklagter

 

1   Sachverständiger

 

8   Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:               Donnerstag, 09. Juni

2011, 09.00 Uhr, Saal 5 - Altbau

 

 

 

Fortsetzungstermine:               Montag, 20. Juni

2011; Freitag, 24. Juni 2011 und

 

Dienstag, 28. Juni

2011,

 

                                      jeweils 09.00

Uhr, Saal 5 ¿ Altbau

 

 

 

 

 

Dem 23-jährigen Angeklagten Steffen H. werden drei

Straftaten zur Last gelegt.

 

 

 

Im März 2010 soll er unter Verwendung eines

gefälschten Überweisungsträgers 4.650,00 ¿ vom Konto eines Geschädigten auf

sein Konto überwiesen haben.

 

 

 

Am 07. Oktober 2010 soll er versucht haben, den

NP-Markt in Haldensleben vermummt mit einem pistolenartigen Gegenstand

überfallen, jedoch nichts erbeutet haben.

 

 

 

Am 15. Oktober 2010 soll er wiederum vermummt und

mit einer Schreckschusspistole die Tankstelle Wolfshausen an der B 245 in

Hundisburg überfallen und rund 900,00 ¿ erbeutet haben. Noch am Tatort konnte

der Angeklagte durch einen Zeugen überwältigt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Widerstand gegen Polizeibeamte

 

12 Ds 158 Js 19961/10 (355/10) ¿ 8. Strafkammer als

Berufungsgericht

 

 

 

 1 Angeklagter

 

10 Zeugen

 

 

 

Prozesstag:                    Mittwoch, 29. Juni

2011, 09.00 Uhr, Saal A 12

 

 

 

 

 

Am 23. November 2011 verurteilte das Amtsgericht

Magdeburg den 28-jährigen Angeklagten Martin S. wegen Widerstandes gegen

Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung zu einer

Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 11,00 ¿.

 

 

 

Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt,

dass der Angeklagte am 06.03.2010 nach einer Fahrscheinkontrolle in einer

Regionalbahn im Bereich des Hauptbahnhofs Magdeburg gegen Polizeibeamte

beleidigte, bedrohte und versuchte, einen Beamten in Richtung Bahngleise zu

stoßen.

 

 

 

Der Angeklagte hat gegen die Verurteilung Berufung

eingelegt.

 

 

 

 

 

 

 

Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger

Organisationen

 

26 Ns 456 Js 19370/09 (45/11)  ¿ 6. Strafkammer als

Berufungsgericht

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Zeugin

 

 

 

Prozesstag:                    Donnerstag,

30. Juni 2011, 14.00 Uhr, Saal A 12

 

 

 

 

 

Dem 23-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in

einer Strafverhandlung vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg

mit Hakenkreuztätowierungen auf dem Rücken seiner linken Hand erschienen zu

sein, die er nicht abgeklebt hatte. In der damaligen Verhandlung vor dem

Landgericht wurde der damalige und jetzige Angeklagte am 19. Mai 2009 wegen

Totschlags des Rick L. am 16. August 2008 nach einem Besuch einer Diskothek

nahe des Gewerbegebietes Bördepark rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von 8

Jahren verurteilt.

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft sieht darin, dass der

Angeklagte in der damaligen Hauptverhandlung seine Hakenkreuztattoos nicht

abklebte, den Strafttatbestand des Verwendens von Kennzeichen

verfassungswidriger Organisationen als erfüllt an. Das Amtsgericht Magdeburg

hat den Angeklagten mit Urteil vom 11. August 2010 wegen dieses Vorwurfs mit

der Begründung freigesprochen, dass zwar die Tätowierungen vorhanden gewesen

seien, diese jedoch weder durch die Prozessbeteiligten noch durch die

Öffentlichkeit wahrgenommen werden konnten, so dass aus Rechtsgründen der

Tatbestand des § 68 a StPO nicht erfüllt ist, da die Norm vorsieht, dass die

Kennzeichen öffentlich in einer Versammlung verwenden werden.

 

 

 

Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft

Magdeburg Berufung mit der Begründung eingelegt, dass am Tag der

Urteilsverkündung die Hakenkreuztätowierungen klar und deutlich durch die

Öffentlichkeit insbesondere durch eine Journalistin wahrgenommen werden

konnten.

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

 

Für

alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von

Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese

Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

 

 

 

 

 

(Christian Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht

Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

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