Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im Juni 2011 (Stand: 27.05.)
08.06.2011, Magdeburg – 29
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 029/11
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 029/11
Magdeburg, den 8. Juni 2011
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im Juni 2011 (Stand: 27.05.)
Sicherungsverfahren: Totschlag in Magdeburg
21 Ks 162 Js 39603/10 (11/11) - 1. Strafkammer -
Schwurgericht
1 Beschuldigter
2 Sachverständige
20 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch, 01. Juni
2011, 09.30 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 7., 10., 20. und
27. Juni, jeweils 09.30 Uhr, Saal A 23
Dem 44 jährigen Beschuldigten Mario U. wird
vorgeworfen am Nikolaustag (6.12.2010) in Magdeburg einen Freund erstochen zu
haben.
Ein vorläufiges
psychiatrisches Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bereits zum
Tatzeitpunkt möglicherweise infolge verschiedener Erkrankungen schuldunfähig
gewesen ist. Sollte das Gericht die Schuldunfähigkeit feststellen dürfte der
Angeklagte nicht bestraft werden. Allerdings könnte er dauerhaft in einem
geschlossenen Psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden.
Der Beschuldigte ist
derzeit vorläufig in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus
untergebracht. Aufgrund der möglichen Schuldunfähigkeit verhandelt die Kammer
nicht im Anklageverfahren, sondern in einem Sicherungsverfahren nach § 413
StPO.
§ 413 StPO
Führt die Staatsanwaltschaft das
Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters
nicht durch, so kann sie den Antrag stellen, Maßregeln der Besserung und
Sicherung selbständig anzuordnen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die Anordnung
nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist (Sicherungsverfahren).
Feldzerstörungen in
Gatersleben ¿ Berufungsprozess
4 Angeklagte
2 Zeugen
Prozesstermin: Mittwoch,
den 1. Juni 2011, 9.00 Uhr, Saal A 12
Die Angeklagten Axel M.
(geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan 1979),
Patricia D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P.
(geb. Feb. 1982) wurden nach 5 Verhandlungstagen am 24.11.2010 durch das
Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 20 und
30 Tagessätzen verurteilt.
Das Amtsgericht ist zu
der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten am 21.04.2008 in den Nachtstunden
ein Genweizenfeld des Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört haben.
Gegen das Urteil hatten
sowohl die Staatsanwaltschaft als auch alle 6 Angeklagten Berufung eingelegt.
Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten Patricia D. und Mirjam A. haben die
Berufung mittlerweile zurückgenommen, so dass nur noch die Berufung der
restlichen 4 Angeklagten verhandelt wird.
Unabhängig hiervon
läuft ein Zivilverfahren, in dem der Feldbetreiber Schadensersatz von den
Angeklagten fordert. Hier hatte die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des
Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen die 6 Beklagten (= Angeklagten im Strafprozess)
ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht hatte
entschieden, dass die Gentechnikgegner grundsätzlich Schadensersatz leisten
müssen. In einem Urteil 2. Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg (9 U
116/09) am 25. Mai 2010 den Zivilrechtsstreit zur erneuten Verhandlung und
Entscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (vgl.
Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom 25.05.2010). Der Bundesgerichtshof hat
am 15.02.2011 die Nichtlassungsbeschwerde der 6 Beklagten verworfen.
Mittlerweile ist das Verfahren wieder hier am Landgericht anhängig. Ein
weiterer Termin steht noch nicht fest.
Insgesamt hatte damit
sowohl vor den Zivil- als auch den Strafgerichten die Verteidigungsstrategie
der Angeklagten, die die Auffassung vertreten, wegen der Gefährlichkeit
gentechnisch veränderter Pflanzen diese zerstören zu dürfen, bis hin zum
Bundesgerichtshof bislang keinen Erfolg.
Raubüberfälle in Haldensleben und Wolfshausen
25 KLs 328 Js 33412/10 (4/11) - 5. Strafkammer
1 Angeklagter
1 Sachverständiger
8 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag, 09. Juni
2011, 09.00 Uhr, Saal 5 - Altbau
Fortsetzungstermine: Montag, 20. Juni
2011; Freitag, 24. Juni 2011 und
Dienstag, 28. Juni
2011,
jeweils 09.00
Uhr, Saal 5 ¿ Altbau
Dem 23-jährigen Angeklagten Steffen H. werden drei
Straftaten zur Last gelegt.
Im März 2010 soll er unter Verwendung eines
gefälschten Überweisungsträgers 4.650,00 ¿ vom Konto eines Geschädigten auf
sein Konto überwiesen haben.
Am 07. Oktober 2010 soll er versucht haben, den
NP-Markt in Haldensleben vermummt mit einem pistolenartigen Gegenstand
überfallen, jedoch nichts erbeutet haben.
Am 15. Oktober 2010 soll er wiederum vermummt und
mit einer Schreckschusspistole die Tankstelle Wolfshausen an der B 245 in
Hundisburg überfallen und rund 900,00 ¿ erbeutet haben. Noch am Tatort konnte
der Angeklagte durch einen Zeugen überwältigt werden.
Widerstand gegen Polizeibeamte
12 Ds 158 Js 19961/10 (355/10) ¿ 8. Strafkammer als
Berufungsgericht
1 Angeklagter
10 Zeugen
Prozesstag: Mittwoch, 29. Juni
2011, 09.00 Uhr, Saal A 12
Am 23. November 2011 verurteilte das Amtsgericht
Magdeburg den 28-jährigen Angeklagten Martin S. wegen Widerstandes gegen
Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung zu einer
Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 11,00 ¿.
Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt,
dass der Angeklagte am 06.03.2010 nach einer Fahrscheinkontrolle in einer
Regionalbahn im Bereich des Hauptbahnhofs Magdeburg gegen Polizeibeamte
beleidigte, bedrohte und versuchte, einen Beamten in Richtung Bahngleise zu
stoßen.
Der Angeklagte hat gegen die Verurteilung Berufung
eingelegt.
Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen
26 Ns 456 Js 19370/09 (45/11) ¿ 6. Strafkammer als
Berufungsgericht
1
Angeklagter
1
Zeugin
Prozesstag: Donnerstag,
30. Juni 2011, 14.00 Uhr, Saal A 12
Dem 23-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in
einer Strafverhandlung vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Magdeburg
mit Hakenkreuztätowierungen auf dem Rücken seiner linken Hand erschienen zu
sein, die er nicht abgeklebt hatte. In der damaligen Verhandlung vor dem
Landgericht wurde der damalige und jetzige Angeklagte am 19. Mai 2009 wegen
Totschlags des Rick L. am 16. August 2008 nach einem Besuch einer Diskothek
nahe des Gewerbegebietes Bördepark rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von 8
Jahren verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft sieht darin, dass der
Angeklagte in der damaligen Hauptverhandlung seine Hakenkreuztattoos nicht
abklebte, den Strafttatbestand des Verwendens von Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen als erfüllt an. Das Amtsgericht Magdeburg
hat den Angeklagten mit Urteil vom 11. August 2010 wegen dieses Vorwurfs mit
der Begründung freigesprochen, dass zwar die Tätowierungen vorhanden gewesen
seien, diese jedoch weder durch die Prozessbeteiligten noch durch die
Öffentlichkeit wahrgenommen werden konnten, so dass aus Rechtsgründen der
Tatbestand des § 68 a StPO nicht erfüllt ist, da die Norm vorsieht, dass die
Kennzeichen öffentlich in einer Versammlung verwenden werden.
Gegen den Freispruch hat die Staatsanwaltschaft
Magdeburg Berufung mit der Begründung eingelegt, dass am Tag der
Urteilsverkündung die Hakenkreuztätowierungen klar und deutlich durch die
Öffentlichkeit insbesondere durch eine Journalistin wahrgenommen werden
konnten.
Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis
Für
alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von
Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese
Erlaubnis gilt nur für Journalisten.
(Christian Löffler)
Pressesprecher
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