Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Räuberische Erpressung in
Bernburg
14.09.2010, Magdeburg – 54
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 054/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 054/10
Magdeburg, den 14. September 2010
(LG MD) Räuberische Erpressung in
Bernburg
25
Kls 266 Js 13960/09 (20/10) 5. Große Strafkammer
1
Angeklagter
4
Zeugen
Prozesstermin:
Montag, 27. September 2010, 9.00 Uhr, Saal 5 (Altbau)
Die
Staatsanwaltschaft wirft dem im Juli 1978 geborenen Angeklagten Daniel F. vor
am 2. April 2009 in Bernburg unter Verwendung eines Messers im Bereich des
Bahnhofs dem Geschädigten dessen Handy weggenommen zu haben.
Feldzerstörungen in
Gatersleben ¿ Strafverfahren vor dem Amtsgericht Aschersleben wegen
Sachbeschädigung
6 Angeklagte
5 Zeugen
Prozesstermin: Dienstag, 28.
September 2010, 9.30 Uhr, Saal 202
Amtsgericht Aschersleben
Theodor-Römer-Weg 3
06449 Aschersleben
Den Angeklagten Axel M.
(geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan 1979),
Patricia D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P.
(geb. Feb. 1982) wird vorgeworfen am 21.04.2008 in den Nachtstunden ein
Genweizenfeld des Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört zu haben.
Ursprünglich hatte die
Staatsanwaltschaft mit ihrer Anklage vom 20.08.2009 neben den 6
Gentechnikgegnern noch 4 Journalisten angeklagt, die die Aktion durch ihr
Ausleuchten ermöglicht haben sollen. Gegen die Journalisten wurde die Anklage
durch das insoweit angerufene Landgericht mit Beschluss vom 16.04.2010 nicht
zugelassen, da bei ihnen kein hinreichender Verdacht einer Straftat besteht.
In dem Strafverfahren
muss entschieden werden, ob sich die Angeklagten wegen Sachbeschädigung
strafbar gemacht haben. Im Fall einer Verurteilung kann eine Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis hin zu 2 Jahren verhängt werden.
Unabhängig hiervon
läuft ein Zivilverfahren, in dem der Feldbetreiber Schadensersatz von den
Angeklagten fordert. Hier hatte die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen
die 6 Angeklagten ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das
Landgericht hat entschieden, dass die Gentechnikgegner grundsätzlich
Schadensersatz leisten müssen. In einem Urteil 2. Instanz hat das
Oberlandesgericht Naumburg (9 U 116/09) am 25. Mai 2010 den Zivilrechtsstreit zur
erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Magdeburg
zurückverwiesen (vgl. Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom 25.05.2010). Das
Zivilverfahren ist allerdings derzeit noch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe
(3. Instanz) anhängig, da die Gentechnikgegner dort die Zulassung der Revision
beantragt haben.
Christian
Löffler
Pressesprecher
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