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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

21.03.2017, Dessau-Roßlau – 5

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

Die 2. Strafkammer des Landgerichts hat heute gegen

zwei Angeklagte im Alter von 20 und 23 Jahren aus Dessau-Roßlau wegen

gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags durch Unterlassen eine

Einheitsjugendstrafe von vier Jahren sowie eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs

Jahren und sechs Monaten verhängt. Ferner hat es ihre Unterbringung in einer

Entziehungsanstalt angeordnet.

 

 

 

Das Gericht hat es im Ergebnis der umfangreichen

Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die zur Tatzeit erheblich

alkoholisierten und vermindert schuldfähigen Angeklagten in den späten Abendstunden des 30.06.2016 auf

dem Bahnhof in Zerbst einen pakistanischen Staatsangehörigen, der auf einen Zug

wartete, grundlos als "Scheiß-Ausländer" beschimpft und im

gemeinschaftlichen Zusammenwirken massiv getreten und geschlagen haben. Im

Verlaufe der Auseinandersetzung verlagerte sich das Tatgeschehen vom Bahnsteig

auf das Gleisbett. Als sich die Regionalbahn in Richtung Magdeburg in Bewegung

setzte, ließen die Männer den erheblich verletzten Geschädigten auf dem Gleis

zurück, wobei sie seinen Tod billigend in Kauf nahmen. Der Geschädigte konnte

sich noch aus eigener Kraft aufrichten und vor dem herannahenden Zug retten,

wurde jedoch vom Puffer des Triebfahrzeugs an der Schulter erfasst, wobei er

eine Fraktur des Schulterblattes davon trug. Ferner erlitt er infolge der

Gewalteinwirkung eine offene Wunde am linken Auge, massive Hautunterblutungen

und ?abschürfungen sowie ein Schädelhirntrauma. Das Gericht hat als Tatmotiv

für die gefährliche Körperverletzung eine ausländerfeindliche Gesinnung der

Angeklagten angenommen. Nicht zweifelfrei feststellbar war jedoch, ob dieses

Motiv oder das Bestreben der Angeklagten, sich selbst vor dem Zug in Sicherheit

zu bringen, handlungsleitend war. Das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes

hat die Kammer deshalb nicht als erfüllt angesehen.

 

 

 

Das Urteil ist nicht

rechtskräftig.   2 Ks 115 Js 16355/16

 

 

 

Frank Straube

 

Pressesprecher

 

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