Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau
21.03.2017, Dessau-Roßlau – 5
- Landgericht Dessau-Roßlau
Die 2. Strafkammer des Landgerichts hat heute gegen
zwei Angeklagte im Alter von 20 und 23 Jahren aus Dessau-Roßlau wegen
gefährlicher Körperverletzung und versuchten Totschlags durch Unterlassen eine
Einheitsjugendstrafe von vier Jahren sowie eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs
Jahren und sechs Monaten verhängt. Ferner hat es ihre Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt angeordnet.
Das Gericht hat es im Ergebnis der umfangreichen
Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die zur Tatzeit erheblich
alkoholisierten und vermindert schuldfähigen Angeklagten in den späten Abendstunden des 30.06.2016 auf
dem Bahnhof in Zerbst einen pakistanischen Staatsangehörigen, der auf einen Zug
wartete, grundlos als "Scheiß-Ausländer" beschimpft und im
gemeinschaftlichen Zusammenwirken massiv getreten und geschlagen haben. Im
Verlaufe der Auseinandersetzung verlagerte sich das Tatgeschehen vom Bahnsteig
auf das Gleisbett. Als sich die Regionalbahn in Richtung Magdeburg in Bewegung
setzte, ließen die Männer den erheblich verletzten Geschädigten auf dem Gleis
zurück, wobei sie seinen Tod billigend in Kauf nahmen. Der Geschädigte konnte
sich noch aus eigener Kraft aufrichten und vor dem herannahenden Zug retten,
wurde jedoch vom Puffer des Triebfahrzeugs an der Schulter erfasst, wobei er
eine Fraktur des Schulterblattes davon trug. Ferner erlitt er infolge der
Gewalteinwirkung eine offene Wunde am linken Auge, massive Hautunterblutungen
und ?abschürfungen sowie ein Schädelhirntrauma. Das Gericht hat als Tatmotiv
für die gefährliche Körperverletzung eine ausländerfeindliche Gesinnung der
Angeklagten angenommen. Nicht zweifelfrei feststellbar war jedoch, ob dieses
Motiv oder das Bestreben der Angeklagten, sich selbst vor dem Zug in Sicherheit
zu bringen, handlungsleitend war. Das Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes
hat die Kammer deshalb nicht als erfüllt angesehen.
Das Urteil ist nicht
rechtskräftig. 2 Ks 115 Js 16355/16
Frank Straube
Pressesprecher
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