Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(OVG LSA) Beschwerde der Stadt
Hohenmölsen in Sachen Vermietung der Stadthalle für NPD-Bundesparteitag zurückgewiesen
05.11.2010, Magdeburg – 14
- Oberverwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung
Nr.: 014/10
Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 014/10
Magdeburg, den 5. November 2010
(OVG LSA) Beschwerde der Stadt
Hohenmölsen in Sachen Vermietung der Stadthalle für NPD-Bundesparteitag zurückgewiesen
Das Oberverwaltungsgericht des Landes
Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 5. November 2010 die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts Halle vom 26. Oktober 2010 hinsichtlich der Überlassung des
Bürgerhauses in Hohenmölsen an die NPD bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht
hat - wie auch zuvor das Verwaltungsgericht - zur Begründung seiner
Entscheidung ausgeführt, dass nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung
und insbesondere auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts
nicht verbotene Parteien einen Anspruch auf Gleichbehandlung bei der
Überlassung kommunaler Einrichtungen haben und die Gemeinden als Träger
öffentlicher Gewalt verpflichtet sind, diesen Gleichbehandlungsanspruch zu
beachten. Solange die NPD nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten
ist, darf sie nicht generell von der Benutzung gemeindlicher Einrichtungen
ausgeschlossen werden. Die NPD hat daher aus verfassungsrechtlichen Gründen
einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit anderen politischen Parteien. Die Stadt
Hohenmölsen hatte in der Vergangenheit das Bürgerhaus mehrfach anderen
politischen Parteien für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Dem Einwand
der Stadt, sie habe das Bürgerhaus bisher nur für regional bestimmte
(ortsgebundene) Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, ist das Gericht nicht
gefolgt (Aktenzeichen des Oberverwaltungsgerichts: 4 M 221/10).
Semmelhaack
(Pressesprecher)
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