Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Sicherheitsverfügung Ouri
Jallow
08.12.2010, Magdeburg – 82
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 082/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 082/10
Magdeburg, den 8. Dezember 2010
(LG MD) Sicherheitsverfügung Ouri
Jallow
21 Ks 141 Js 13260/10
(8/10)
Staatsanwaltschaft
Magdeburg: 141 Js 13260/10
Sicherheitsverfügung
In
der Strafsache
gegen
Andreas
S. ,
wegen Körperverletzung mit Todesfolge
ordne ich zur Gewährleistung der störungsfreien Durchführung der
Hauptverhandlung der am
Mittwoch, 12. Januar 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23.
Freitag, 14. Januar 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
Freitag, 21. Januar 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
Freitag, 4. Februar 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
Donnerstag, 10. Februar 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
Freitag, 11. Februar 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
Donnerstag, 3. März 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
Freitag, 4. März 2011, 9.30 Uhr,
Saal A 23,
Donnerstag, 10. März 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
Freitag, 11. März 2011, 9.30 Uhr,
Saal A 23,
Donnerstag, 31. März 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
Freitag, 1. April 2011, 9.30 Uhr,
Saal A 23,
Donnerstag, 7. April 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
Freitag, 8. April 2011, 9.30 Uhr,
Saal A 23,
Donnerstag, 14. April 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
Freitag, 15. April 2011, 9.30 Uhr,
Saal A 23,
Donnerstag, 28. April 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
Donnerstag, 5. Mai 2011, 9.30 Uhr,
Saal A 23,
Donnerstag, 12. Mai 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
Donnerstag, 19. Mai 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
Donnerstag, 26. Mai 2011, 9.30
Uhr, Saal A 23,
stattfindenden Sitzungen sowie allen Fortsetzungsterminen gemäß §
176 GVG an:
1. Im Sitzungssaal
werden 25 Plätze für Medienvertreter reserviert. Darüber hinaus werden im
Rahmen der Möglichkeiten Bild- und Tonjournalisten akkreditiert. Die
Akkreditierung ist nach Sitzungsbeginn nicht mehr übertragbar.
2. Während der Sitzung
wird die Anwesenheit von 10 Justizwachtmeistern im Sitzungssaal sowie die
Anwesenheit von weiteren 10 Justizwachtmeistern auf den jeweiligen Warteflächen
vor dem Sitzungssaal angeordnet.
3. Der Zugang zum
Sitzungssaal wird nur akkreditierten Medienvertretern sowie Zuhörern im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Sitzplätze gewährt. Hierzu werden
Einlasskarten vor dem Sitzungssaal ausgegeben, die beim Verlassen des
Sitzungssaales wieder abgegeben werden müssen.
4. Es ist untersagt, Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie
Transparente und Flaschen in den Sitzungssaal mitzunehmen.
5. Es ist - ausgenommen die akkreditierten Medienvertreter -
untersagt, Handys in den Sitzungssaal mitzunehmen.
6. Der Zugang zum
Sitzungssaal erfolgt durch zwei Kontrollstellen. Eine Kontrollstelle ist den
akkreditierten Medienvertretern sowie den Prozessbeteiligen (Gericht,
Staatsanwaltschaft, Protokollführer, Angeklagter, Verteidiger, Nebenkläger,
Nebenklägervertreter, Zeugen sowie Angehörige des Zeugenschutzes) vorbehalten.
Der Zugang zum Sitzungssaal wird nur gestattet, wenn zuvor eine Durchsuchung
hinsichtlich mitgeführter Gegenstände wie Hieb-, Stich- und Schusswaffen sowie
Transparenten und Flaschen durchgeführt worden ist. Soweit es sich um weibliche
Personen handelt, hat die Kontrolle durch eine weibliche Beamtin zu erfolgen. Ausgenommen
von der Kontrolle sind die Prozessbeteiligten.
7. Die Justizwachtmeister sind befugt, eine
Identitätsfeststellung durch Ausweiskontrollen durchzuführen.
8. Soweit eine Person
sich weigert, Gegenstände herauszugeben, die Durchsuchung zu gestatten oder
sich auszuweisen, ist eine Teilnahme an der Sitzung ausgeschlossen.
Magdeburg, 2. Dezember 2010
Methling
Vorsitzende Richterin am Landgericht
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Landgericht
Magdeburg
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39112 Magdeburg
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