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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD)  Strafprozess um den Tod
von Ouri Jallow beginnt

08.12.2010, Magdeburg – 80

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 080/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 080/10

 

 

 

Magdeburg, den 8. Dezember 2010

 

 

 

(LG MD)  Strafprozess um den Tod

von Ouri Jallow beginnt

 

 

 

21  Ks 141 Js

13260/10 (8/10) ¿ 1. große Strafkammer

 

 

 

 

 

Am

 

 

 

Mittwoch, 12. Januar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23.

 

 

 

beginnt

die Neuauflage des Prozesses um den Tod von Herrn Ouri Jallow  am 07.01.2005 im

Polizeirevier in Dessau.

 

 

 

Folgende

weitere Fortsetzungstermine wurden bereits festgesetzt:

 

 

 

 

 

Freitag, 14. Januar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 21. Januar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 4. Februar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 10. Februar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 11. Februar 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 3. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 4. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag,        10. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A

23,

 

Freitag, 11. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 31. März 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 1. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 7. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 8. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 14. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Freitag, 15. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 28. April 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 5. Mai 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag, 12. Mai 2011, 9.30 Uhr, Saal A 23,

 

Donnerstag,        19. Mai 2011, 9.30 Uhr, Saal A

23,

 

Donnerstag,        26. Mai 2011, 9.30 Uhr, Saal A

23,

 

 

 

 

 

Die

Anordnung weiterer Hauptverhandlungstermine jeweils mittwochs bis 31.08.2011

bleibt vorbehalten

 

Die

Hinweise für die Akkreditierung von Medienvertretern und den  Möglichkeiten als

Zuhörer am Prozess teilzunehmen bitte ich gesonderten Pressemitteilungen zu

entnehmen.

 

 

 

 

 

Hintergrund nach der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs

Nr. 3/10 vom 07.01.2010

 

 

 

¿Am 7. Januar 2005 verstarb der in

Sierra-Leone geborene Ouri Jallow in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers

Dessau. an den Folgen eines durch den Brand der Matratze, auf der er fixiert

worden war, ausgelösten Inhalationshitzeschocks.

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem

Angeklagten, der als Dienstgruppenleiter der Polizei die Verantwortung für den

Gewahrsamsbereich getragen habe, zur Last gelegt, er habe es unterlassen,

sofort nach dem Ertönen des Alarmsignals des Rauchmelders Rettungsmaßnahmen

einzuleiten, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass beim Ansprechen eines

Rauchmelders stets vom Ausbruch eines Feuers auszugehen sei. Dabei habe er

mögliche Verletzungen Ouri Jallows durch Rauch- und Feuereinwirkung billigend

in Kauf genommen.

 

 

 

Das Landgericht Dessau-Roßlau hat

den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen von dem Vorwurf der Körperverletzung

mit Todesfolge im Amt freigesprochen.

 

 

 

Auf die Revisionen der

Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hat der 4. Strafsenat des

Bundesgerichtshofs das Urteil des Landgerichts mit folgender Begründung

aufgehoben: Nach den Urteilsausführungen ist nicht nachvollziehbar, wie sich

der Brand der Matratze im Einzelnen entwickelt hat. Insbesondere bleibt unklar,

ob ein vom Landgericht angenommenes "Anschmoren" des Matratzenbezuges

ohne Verbrennungen der Hand und entsprechende Schmerzenslaute möglich wäre, die

den Angeklagten zu einem frühzeitigen Eingreifen hätten veranlassen müssen.

Zudem hat das Landgericht bei der Bemessung der für die Rettung Ouri Jallows

zur Verfügung stehenden Zeit nicht bedacht, dass der Rauchmelder bereits

Minuten vor dem Entzünden der Schaumstofffüllung der Matratze, das innerhalb

von zwei Minuten zu einem tödlichen Inhalationsschock führte, möglicherweise

bereits dadurch ausgelöst worden war, dass der schwer entflammbare Matratzenbezug

zunächst unter Verwendung eines Gasfeuerzeuges angeschmolzen wurde, um die

Schaumstofffüllung freizulegen. Dann hätte der Angeklagte aber möglicherweise

den Todeserfolg verhindern können, wenn er sofort nach dem Alarm die

erforderlichen Rettungsmaßnahmen eingeleitet hätte. Der 4. Strafsenat hat im

Übrigen die Annahme des Landgerichts beanstandet, der Angeklagte habe sich

pflichtgemäß verhalten, obwohl er den Alarm zunächst wegdrückte, anschließend

ein Telefongespräch mit seinem Vorgesetzen führte und danach auf dem Weg zu dem

Gewahrsamsbereich umkehren musste, weil er vergessen hatte, die

Fußfesselschlüssel mitzunehmen.

 

 

 

Der Bundesgerichtshof hat die Sache an das Landgericht

Magdeburg zurückverwiesen. Dort muss sie nunmehr neu verhandelt werden.

 

 

 

BGH Urteil vom 7. Januar 2010 ¿ 4 StR 413/09

 

 

 

LG Dessau-Roßlau ¿ Urteil vom 8. Dezember 2008 ¿ 6 Ks 4/05¿

 

 

 

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

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