Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt
unterliegt bei Gericht
CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt kann am 18. März 2011 die
Wahlkampfveranstaltung in der "Anhalt-Arena" in Dessau-Roßlau
abhalten
17.03.2011, Halle (Saale) – 1
- Verwaltungsgericht Halle
Verwaltungsgericht Halle - Pressemitteilung Nr.: 001/11
Verwaltungsgericht Halle -
Pressemitteilung Nr.: 001/11
Halle, den 17. März 2011
NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt
unterliegt bei Gericht
CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt kann am 18. März 2011 die
Wahlkampfveranstaltung in der "Anhalt-Arena" in Dessau-Roßlau
abhalten
Der
NPD-Landesverband Sachsen-Anhalt ist beim Verwaltungsgericht Halle mit einem
Antrag gescheitert, der Stadt Dessau-Roßlau im Wege der einstweiligen Anordnung
zu untersagen, dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt am 18. März 2011 die
Sportstätte ¿Anhalt-Arena¿ für eine Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung zu
stellen.
Mit Beschluss von heute (Aktenzeichen: 6 B 52/11 HAL) hat das
Verwaltungsgericht Halle entschieden, dass die Vergabe der ¿Anhalt-Arena¿ an
den CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt nicht zu beanstanden ist. Zunächst sollte
die Wahlkampfveranstaltung, zu der 800 Teilnehmer erwartet werden, im
Technikmuseum ¿Hugo Junkers¿ stattfinden. Wegen sicherheitstechnischer Bedenken
können aber im Technikmuseum ¿Hugo Junkers¿ keine Großveranstaltungen mit mehr
als 200 Teilnehmern durchgeführt werden. Deshalb hat die Stadt Dessau-Roßlau
schon im Februar dieses Jahres dem FDP-Landesverband Sachsen-Anhalt für eine
Wahlkampfveranstaltung ebenfalls die ¿Anhalt-Arena¿ als Ausweichveranstaltungsort
angeboten. Der FDP-Landesverband Sachsen-Anhalt hat jedoch von dieser
Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Der CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt
wollte ebenfalls zunächst im Technikmuseum ¿Hugo Junkers¿ die
Wahlkampfveranstaltung durchführen. Die Stadt Dessau-Roßlau stellt wegen
sicherheitstechnischer Bedenken nunmehr die ¿Anhalt-Arena¿ als
Ausweichmöglichkeit zur Verfügung.
Das Verwaltungsgericht Halle sieht in der Überlassung der ¿Anhalt-Arena¿ an den
CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt keine nach dem Parteiengesetz unzulässige
Ungleichbehandlung gegenüber anderen Parteien und dem NPD-Landesverband
Sachsen-Anhalt, der im Übrigen auch keine Überlassung des Technikmuseums ¿Hugo
Junkers¿ beantragt hatte.
Nach der Sportstättensatzung der Stadt Dessau-Roßlau steht die ¿Anhalt-Arena¿
grundsätzlich nicht für politische Veranstaltungen zur Verfügung. Die
sicherheitstechnischen Bedenken für Großveranstaltungen im Technikmuseum ¿Hugo
Junkers¿ seien aber ¿ so das Verwaltungsgericht Halle - ein sachlicher Grund
dafür, die in der Sportstättensatzung festgelegte Zweckbestimmung nunmehr
faktisch zu erweitern. Diese Änderung komme in Zukunft auch anderen politischen
Parteien zugute. Zwar habe die Stadt Dessau-Roßlau erst kurz vor der am 20.
März 2011 stattfindenden Landtagswahl die Zweckbestimmung der ¿Anhalt-Arena¿
geändert, wodurch anderen politischen Parteien rein tatsächlich die Möglichkeit
genommen sein dürfte, ebenfalls die Überlassung der ¿Anhalt-Arena¿ für eine auf
die Landtagswahl bezogene Parteiveranstaltung zu verlangen. Dies liege aber
daran, dass im Hinblick auf sicherheitstechnische Bedenken das Bauordnungsamt
der Stadt Dessau-Roßlau erst am 10. Februar 2011 in einer Stellungnahme
festgestellt habe, dass im Technikmuseum ¿Hugo Junkers¿ keine Veranstaltungen
mit mehr als 200 Teilnehmern stattfinden könnten. Dies lasse erkennen, dass die
Änderung der Zweckbestimmung für die ¿Anhalt-Arena¿ nicht etwa deshalb erfolgt
sei, um dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt oder anderen politischen Parteien
einen Vorteil zu verschaffen.
Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle kann der NPD-Landesverband
Sachsen-Anhalt Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht
des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg zu entscheiden hat.
Dr. Volker Albrecht
Pressesprecher
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