Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Urteil im Verfahren wegen Messerstecherei auf der Ziegelwiese
20.09.2017, Halle (Saale) – 36
- Landgericht Halle
In dem Verfahren gegen einen am
05.08.2000 geborenen Angeklagten wegen einer Messerstecherei auf der sog.
Ziegelwiese in Halle ist heute am 11. Verhandlungstag das Urteil verkündet
worden.
Der Angeklagte wurde wegen
versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer
Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Eine Strafaussetzung zur Bewährung
lässt das Gesetz bei dieser Strafhöhe nicht mehr zu.
Der im November 2016 vom
Amtsgericht Halle (Saale) außer Vollzug gesetzte Haftbefehl wurde wieder in
Vollzug gesetzt, der Angeklagte befindet sich also ab heute wieder in
Untersuchungshaft.
Die Kammer sah es als erwiesen
an, dass er in der Nacht vom 03.06. auf den 04.06.2016 mit Freunden auf der
sog. Ziegelwiese in Halle in eine Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe
junger Leute verwickelt war, in deren Zuge er ohne rechtfertigenden Grund
neunmal mit einem Klappmesser mit einer Klingenlänge von 6 cm auf einen aus
Berlin stammenden Studenten eingestochen habe. Dieser habe Stichverletzungen am
linken Oberarm, am Rücken, an den Oberschenkelinnenseiten sowie im Brustkorb
und im linken Unterbauch davon getragen. Durch die Verletzungen habe akute
Lebensgefahr bestanden, es sei eine Notoperation im Universitätsklinikum Halle
erforderlich gewesen.
Der Angeklagte hat sich auch im
gerichtlichen Verfahren nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Daher war eine
umfangreiche Beweisaufnahme erforderlich. Über die Einzelheiten der Beweisaufnahme
und über die das Urteil tragenden Gründe ist nichts weiter bekannt geworden, da
das Verfahren in nicht-öffentlicher Sitzung stattfand. Dies ist zwingend vorgeschrieben,
wenn der Angeklagte - wie im vorliegenden Falle - zur Tatzeit Jugendlicher war.
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