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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Sitzungen in Zivilsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

16.01.2014, Dessau-Roßlau – 4

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Vor der 4. Zivilkammer des Landgerichts hat heute die mündliche Verhandlung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren des Enkels des 1943 gestorbenen Bauhauskünstlers Oskar Schlemmer gegen die Stiftung Bauhaus Dessau stattgefunden. Gegenstand des Verfahrens ist die seit dem 06.12.2013 im Bauhaus gezeigte Ausstellung ?Mensch Raum Maschine. Bühnenexperimente am Bauhaus? . In ihr werden unter anderem Kostüme (sog. Figurinen) gezeigt, die Schlemmer für das ?Triadische Ballett? entworfen hat. Dabei handelt es sich nicht um die nur noch teilweise erhaltenen Originale, sondern um Reproduktionen, die Stundenten einer Kunsthochschule in Brasilien gefertigt haben.

 

Der Verfügungskläger macht geltend, die Reproduktionen wichen in Proportionen, Maßen, Materialwahl und Farbgebung so erheblich von den Originalen ab, dass das Werk des Künstlers geradezu verzerrt erscheine. Presseberichte hätten allerdings beim Besucher die Annahme erzeugt, es würden Originale oder diesen zumindest nahe kommende, autorisierte Reproduktionen gezeigt. Dies erwarteten die Besucher auch von einer Ausstellung, die sich mit dem Bühnenschaffen am historischen Bauhaus befasst.

 

Das Gericht hat mit den Verfahrensbeteiligten insbesondere erörtert, ob der Verfügungskläger angesichts der letztwilligen Verfügungen Schlemmers berechtigt sei, eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts zu rügen, ob ein solches 70 Jahre nach dem Tode des Künstlers überhaupt noch in Betracht komme und falls ja, ob angesichts der konkreten Gestaltung der Ausstellung von einer Rechtsverletzung ausgegangen werden könne. Die Verfügungsbeklagte vertritt insoweit die Auffassung, hinreichend deutlich gemacht zu haben, dass nicht die Originale, sondern von Studenten geschaffene Werke ausgestellt würden. Sie hält die Ausstellung für eine zulässige künstlerische Auseinandersetzung mit dem Werk Schlemmers.

 

Eine Entscheidung soll am 27.01.2014 um 09.30 Uhr verkündet werden.

 

Az.: 4 O 792/13

 

 

Frank Straube

Pressesprecher

 

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