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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Akkreditierung für den
Strafprozess um den Tod von Ouri Jallow

09.12.2010, Magdeburg – 81

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 081/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 081/10

 

 

 

Magdeburg, den 9. Dezember 2010

 

 

 

(LG MD) Akkreditierung für den

Strafprozess um den Tod von Ouri Jallow

 

 

 

21 Ks 141 Js 13260/10 (8/10) ¿ 1.

große Strafkammer

 

 

 

In Absprache mit der

Vorsitzenden der 1. Strafkammer werden folgende Hinweise gegeben:

 

 

 

Die

am Mittwoch, den 12. Januar 2011 um 9.30 Uhr vor der 1. großen Strafkammer des

Landgerichts beginnende Hauptverhandlung wird an allen Tagen im größten

Sitzungssaal des Landgerichts Magdeburg (Saal A 23) stattfinden.

 

 

 

Für

Medienvertreter stehen 25 Sitzplätze im Saal zu Verfügung.

 

 

 

Aufgrund

des großen Interesses im Vorfeld ist für diesen Prozess eine Akkreditierung von

Medienvertretern notwendig.

 

 

 

Die

Akkreditierung kann ausschließlich schriftlich mittels Brief oder Telefax (0391

¿ 6062068), jedoch nicht per E-Mail bei der Pressestelle des

Landgerichts Magdeburg erfolgen. Die Akkreditierung muss bis spätestens

 

 

 

Dienstag, den 28. Dezember 2010 beim Landgericht

Magdeburg

 

 

 

eingegangen

sein (Ausschlussfrist).

 

 

 

Bereits

vor dem 07 .12.2010 eingegangene bzw. nach Ablauf der Frist eingehende

Akkredi-tierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für

Anmeldungen, die per E-Mail erfolgen.

 

 

 

Bei

der Akkreditierung ist anzugeben:

 

 

 

 

Name,

Vorname des Journalisten, Medium und Funktion

Name,

Vorname des Vertreters (für den Fall der Verhinderung), Medium und

Funktion

ob

ein Sitzplatz im Verhandlungssaal benötigt wird

Nachweis

der journalistischen Tätigkeit (Kopie des Presseausweis Vor- und Rückseite

oder Akkreditierungsbegehren auf offiziellem Briefpapier der Redaktion)

 

 

 

 

Akkreditierte

Ton- und Bildjournalisten haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz im

Verhandlungssaal.

 

 

 

Sollte

die Nachfrage der Medien nach Plätzen das zur Verfügung stehende Angebot

übersteigen, werden die Plätze nach einem dann noch festzulegenden Schlüssel

verteilt. Hierbei werden die unterschiedlichen Medien (Print, Fernsehen,

Rundfunk, Online-Medien, regional, überregional, öffentlich-rechtlich und

privat) jeweils berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Foto-, Film- und Tonaufnahmen (Poollösung)

 

 

 

Foto-,

Film- und Tonaufnahmen sind im Sitzungssaal ausschließlich in 15 min vor der

Verhandlung, in Verhandlungspausen und in 15 min nach der Verhandlung

gestattet.

 

 

 

Die

folgenden Hinweise betreffend die Poollösung gelten nicht für

akkreditierte Radiojournalisten.

 

 

 

Für

Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams mit jeweils

einer Kamera (je ein öffentlich-rechtliches und ein privat-rechtliches)

zugelassen. Die Poolführer verpflichten sich, ihr Ton- und Bildmaterial

Konkurrenzunternehmen ¿ auch solchen aus dem Ausland ¿ unverzüglich zur

Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen

Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Poolführer werden.

 

 

 

Hinsichtlich

der Fotoberichterstattung werden zwei Presseagenturen (jeweils eine Fotografin

bzw. ein Fotograf) sowie zwei freie Fotografen bzw. Fotografinnen zugelassen,

die sich einverstanden erklärt haben, ihr Bildmaterial Konkurrenzunternehmen

zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Die

Verpflichtung zur Bereitstellung  von Bild-, Film- und Tonmaterial an

Konkurrenzunternehmen betrifft lediglich die (Konkurrenz-)Medien, die bis zum

28.12.2010 überhaupt einen Antrag auf Akkreditierung beim Landgericht gestellt

haben.

 

 

 

Die

Auswahl der jeweiligen Medien, die im Pool sein sollen, bleibt den Medien

selbst vorbehalten.

 

 

 

Dem

Landgericht sind die Poolmedien samt Ansprechpartner spätestens bis zum

28.12.2010 per Telefax oder Brief mitzuteilen.

 

 

 

Falls

eine Verständigung der Medien über die Poolführerschaft nicht möglich sein

sollte, werden die Medien gebeten, ebenfalls bis spätestens 28.12.2012

mitzuteilen, ob sie bereit wären, ein Kamerateam oder eine Fotografin bzw.

einen Fotografen zur Durchführung der Poollösung zur Verfügung zu stellen. In

diesem Fall wird die Vorsitzende im Rahmen einer entsprechenden Anordnung aus

dem Kreis der sich zur Hauptverhandlung ankündigenden Kamerateams und

Fotografen zur Durchführung der Poollösung die Poolführer bestimmen, die sich

verpflichtet haben, ihre Aufnahmen Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu

stellen.

 

 

 

 

 

Ergänzend

wird auf die anliegende Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

(Christian

Löffler)                                                

 

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht

Magdeburg

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Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

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