Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Akkreditierung für den
Strafprozess um den Tod von Ouri Jallow
09.12.2010, Magdeburg – 81
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 081/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 081/10
Magdeburg, den 9. Dezember 2010
(LG MD) Akkreditierung für den
Strafprozess um den Tod von Ouri Jallow
21 Ks 141 Js 13260/10 (8/10) ¿ 1.
große Strafkammer
In Absprache mit der
Vorsitzenden der 1. Strafkammer werden folgende Hinweise gegeben:
Die
am Mittwoch, den 12. Januar 2011 um 9.30 Uhr vor der 1. großen Strafkammer des
Landgerichts beginnende Hauptverhandlung wird an allen Tagen im größten
Sitzungssaal des Landgerichts Magdeburg (Saal A 23) stattfinden.
Für
Medienvertreter stehen 25 Sitzplätze im Saal zu Verfügung.
Aufgrund
des großen Interesses im Vorfeld ist für diesen Prozess eine Akkreditierung von
Medienvertretern notwendig.
Die
Akkreditierung kann ausschließlich schriftlich mittels Brief oder Telefax (0391
¿ 6062068), jedoch nicht per E-Mail bei der Pressestelle des
Landgerichts Magdeburg erfolgen. Die Akkreditierung muss bis spätestens
Dienstag, den 28. Dezember 2010 beim Landgericht
Magdeburg
eingegangen
sein (Ausschlussfrist).
Bereits
vor dem 07 .12.2010 eingegangene bzw. nach Ablauf der Frist eingehende
Akkredi-tierungsgesuche können nicht berücksichtigt werden. Dies gilt auch für
Anmeldungen, die per E-Mail erfolgen.
Bei
der Akkreditierung ist anzugeben:
Name,
Vorname des Journalisten, Medium und Funktion
Name,
Vorname des Vertreters (für den Fall der Verhinderung), Medium und
Funktion
ob
ein Sitzplatz im Verhandlungssaal benötigt wird
Nachweis
der journalistischen Tätigkeit (Kopie des Presseausweis Vor- und Rückseite
oder Akkreditierungsbegehren auf offiziellem Briefpapier der Redaktion)
Akkreditierte
Ton- und Bildjournalisten haben keinen Anspruch auf einen Sitzplatz im
Verhandlungssaal.
Sollte
die Nachfrage der Medien nach Plätzen das zur Verfügung stehende Angebot
übersteigen, werden die Plätze nach einem dann noch festzulegenden Schlüssel
verteilt. Hierbei werden die unterschiedlichen Medien (Print, Fernsehen,
Rundfunk, Online-Medien, regional, überregional, öffentlich-rechtlich und
privat) jeweils berücksichtigt.
Foto-, Film- und Tonaufnahmen (Poollösung)
Foto-,
Film- und Tonaufnahmen sind im Sitzungssaal ausschließlich in 15 min vor der
Verhandlung, in Verhandlungspausen und in 15 min nach der Verhandlung
gestattet.
Die
folgenden Hinweise betreffend die Poollösung gelten nicht für
akkreditierte Radiojournalisten.
Für
Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams mit jeweils
einer Kamera (je ein öffentlich-rechtliches und ein privat-rechtliches)
zugelassen. Die Poolführer verpflichten sich, ihr Ton- und Bildmaterial
Konkurrenzunternehmen ¿ auch solchen aus dem Ausland ¿ unverzüglich zur
Verfügung zu stellen. Ein Sender, der die entsprechenden technischen
Voraussetzungen nicht erfüllt, kann nicht Poolführer werden.
Hinsichtlich
der Fotoberichterstattung werden zwei Presseagenturen (jeweils eine Fotografin
bzw. ein Fotograf) sowie zwei freie Fotografen bzw. Fotografinnen zugelassen,
die sich einverstanden erklärt haben, ihr Bildmaterial Konkurrenzunternehmen
zur Verfügung zu stellen.
Die
Verpflichtung zur Bereitstellung von Bild-, Film- und Tonmaterial an
Konkurrenzunternehmen betrifft lediglich die (Konkurrenz-)Medien, die bis zum
28.12.2010 überhaupt einen Antrag auf Akkreditierung beim Landgericht gestellt
haben.
Die
Auswahl der jeweiligen Medien, die im Pool sein sollen, bleibt den Medien
selbst vorbehalten.
Dem
Landgericht sind die Poolmedien samt Ansprechpartner spätestens bis zum
28.12.2010 per Telefax oder Brief mitzuteilen.
Falls
eine Verständigung der Medien über die Poolführerschaft nicht möglich sein
sollte, werden die Medien gebeten, ebenfalls bis spätestens 28.12.2012
mitzuteilen, ob sie bereit wären, ein Kamerateam oder eine Fotografin bzw.
einen Fotografen zur Durchführung der Poollösung zur Verfügung zu stellen. In
diesem Fall wird die Vorsitzende im Rahmen einer entsprechenden Anordnung aus
dem Kreis der sich zur Hauptverhandlung ankündigenden Kamerateams und
Fotografen zur Durchführung der Poollösung die Poolführer bestimmen, die sich
verpflichtet haben, ihre Aufnahmen Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu
stellen.
Ergänzend
wird auf die anliegende Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden hingewiesen.
(Christian
Löffler)
Pressesprecher
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