Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG DE) Urteil im Berufungsverfahren 6 Ns 673 Js 27303/17 - Rechtsanwalt vom Vorwurf des Betruges freigesprochen
05.12.2017, Dessau-Roßlau – 21
- Landgericht Dessau-Roßlau
Die 6. Strafkammer des Landgerichts hat heute einen
57-jährigen Rechtsanwalt aus Dessau-Roßlau aus tatsächlichen Gründen vom
Vorwurf des Betruges freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, als
Bevollmächtigter der zum damaligen Zeitpunkt insolvenzbedrohten Sport Marketing
Dessau-Roßlau GmbH, die für den Spielbetrieb der ersten Männermannschaft des
Dessau-Roßlauer Handballvereins von 2006 e.V. (DRHV 06 e.V.) in der DHB 3. Liga
zuständig war, im Herbst 2013 wahrheitswidrige Angaben zum Stand eines
außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gemacht zu haben. Auf Bitten
des damaligen Oberbürgermeisters der Stadt Dessau-Roßlau soll der Rechtsanwalt
mit einem späteren Schreiben seine Aussage bekräftigt haben, sämtliche
Gläubiger hätten ihre Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan erteilt, was
tatsächlich aber nicht der Fall war. Entsprechend einem zuvor gefassten
Beschluss, den Handballverein unter der Bedingung zu unterstützen, dass die
allseitige Zustimmung zur Schuldenbereinigung erteilt ist, veranlasste die
Stadt daraufhin eine Zahlung in Höhe von 130.000,00 ? an den DRHV 06 e.V., von
der ein Betrag von 50.000,00 ? zweckgebunden auf ein Treuhandkonto des
Rechtsanwalts weitergeleitet und später an die Stadt zurückgezahlt worden ist.
Das
Amtsgericht Dessau-Roßlau hatte gegen den Rechtsanwalt in erster Instanz eine
Geldstrafe von 180 Tagessätzen verhängt. Auf dessen Berufung hat das
Landgericht das Urteil im Kern mit der Begründung abgeändert, nach dem Ergebnis
der Beweisaufnahme sei bereits nicht erwiesen, dass der Rechtsanwalt die
Verantwortlichen überhaupt getäuscht habe. Jedenfalls aber lasse sich ein
Täuschungsvorsatz nicht nachweisen.
Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Frank Straube
Pressesprecher
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