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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Terminänderungen im Juni
2011

09.06.2011, Magdeburg – 31

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 031/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 031/11

 

 

 

Magdeburg, den 9. Juni 2011

 

 

 

(LG MD) Terminänderungen im Juni

2011

 

Feldzerstörungen in Gatersleben -

Berufungsprozess

 

 

 

Nachdem im Termin am

01.06.2011 ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden gestellt wurde wird

der Prozess nunmehr am

 

 

 

Montag, den

20. Juni 2011, 09.15 Uhr,  Saal A 12

 

 

 

fortgesetzt. Der

Befangenheitsantrag wurde mittlerweile durch die 6. Strafkammer als unzulässig

verworfen, so dass der Prozess in der ursprünglichen Besetzung durchgeführt

werden kann.

 

Hintergrund:

 

Die Angeklagten Axel M.

(geb. Nov. 1976), Tanja H. (geb. Juli 1979), Susanne M. (geb. Jan 1979),

Patricia D. (geb. April 1986), Miriam A. (geb. Juni 1985) und Christian P.

(geb. Feb. 1982) wurden nach 5 Verhandlungstagen am 24.11.2010 durch das

Amtsgericht Aschersleben wegen Sachbeschädigung zu Geldstrafen zwischen 20 und

30 Tagessätzen verurteilt.

 

 

 

Das Amtsgericht ist zu

der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten am 21.04.2008 in den Nachtstunden

ein Genweizenfeld des Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört haben.

 

 

 

Gegen das Urteil hatten

sowohl die Staatsanwaltschaft als auch alle 6 Angeklagten Berufung eingelegt.

Die Staatsanwaltschaft und andere Angeklagte haben die Berufung mittlerweile

zurückgenommen, so dass nur noch gegen 3 Angeklagte Axel M., Susanne M. und

Christian P. verhandelt wird.

 

 

 

Unabhängig hiervon

läuft ein Zivilverfahren, in dem der Feldbetreiber Schadensersatz von den

Angeklagten fordert. Hier hatte die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des

Landgerichts am 11. Juni 2009 gegen die 6 Beklagten (= Angeklagten im

Strafprozess) ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet. Das Landgericht

hatte entschieden, dass die Gentechnikgegner grundsätzlich Schadensersatz

leisten müssen. In einem Urteil 2. Instanz hat das Oberlandesgericht Naumburg

(9 U 116/09) am 25. Mai 2010 den Zivilrechtsstreit zur erneuten Verhandlung und

Entscheidung an das Landgericht Magdeburg zurückverwiesen (vgl.

Pressemitteilung OLG Naumburg 8/10 vom 25.05.2010). Der Bundesgerichtshof hat

am 15.02.2011 die Nichtlassungsbeschwerde der 6 Beklagten verworfen.

Mittlerweile ist das Verfahren wieder hier am Landgericht anhängig. Ein

weiterer Termin steht noch nicht fest.

 

 

 

Insgesamt hatte damit

sowohl vor den Zivil- als auch den Strafgerichten die Verteidigungsstrategie

der Angeklagten, die die Auffassung vertreten, wegen der Gefährlichkeit

gentechnisch veränderter Pflanzen diese zerstören zu dürfen, bis hin zum

Bundesgerichtshof bislang keinen Erfolg.

 

 

 

 

 

 

 

Totschlag der Mutter in Ermsleben

 

21 KLs 853 Js 82192/10 (1/11) ¿ 1. Strafkammer

 

 

 

 

 

Prozessbeginn war der 17. Mai 2011. Der Prozess

wird nun am

 

 

 

15.06. um 13.00 Uhr und am 29.06. um 09.30, jeweils

Saal A 23 fortgesetzt.

 

 

 

Dem 44-jährigen Angeklagten Thomas M. wird

vorgeworfen, am 14. November 2010 in Ermsleben in alkoholisiertem Zustand seine

85-jährige pflegebedürftige Mutter totgeschlagen zu haben.

 

 

 

 

 

 

 

Raub, Körperverletzung, Freiheitsberaubung,

Bedrohung und andere Delikte in Magdeburg

 

22 KLs 344 Js 40024/08 (5/10)  ¿ 2. Jugendstrafkammer

 

 

 

 

In dem am 13. Mai 2011 begonnen Prozess finden nun

noch folgende Termine statt:

 

 

 

31.05.2011, 15.00 Uhr

 

17.06.2011, 09.00 Uhr

 

11.07.2011, 09.00 Uhr (entfällt)

 

18.07.2011, 09.30 Uhr

 

01.08.2011, 09.30 Uhr (entfällt)

 

 

 

jeweils Saal 5 - Altbau

 

 

 

 

 

Hintergrund: Den 4 Angeklagten im Alter zwischen

mittlerweile 21 und 27 Jahren werden in wechselnder Beteiligung insgesamt 15

Straftaten aus dem Zeitraum Juni/Juli 2008 in Magdeburg vorgeworfen. Die

Angeklagten sollen ihr Opfer Peter T. (Name geändert) über einen Zeitraum von 1

Monat regelmäßig gequält und um Geld erleichtert haben. So soll das Opfer mit

Paketband gefesselt worden sein. Es soll geschlagen worden sein. Es soll mit

einem Messer verletzt worden sein. Es soll gezwungen worden sein, ein Glas mit

Urin zu trinken. Einmal soll man gedroht haben, dem Opfer den Finger

abzuschneiden, wenn er keine 500,00 ¿ bezahle. Außerdem soll das Opfer

gezwungen worden sein, Diebstähle im Auftrag von verschiedenen Angeklagten zu

begehen

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

 

Für

alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von

Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese

Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

 

 

 

(Christian Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

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