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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Urteilsverkündung - Tod eines Menschen in Klein Quenstedt - Aussetzung mit Todesfolge

19.09.2012, Magdeburg – 51

  • Landgericht Magdeburg

21 Ks 805 Js 78055/11 (10/12)  - 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

2 Nebenkläger

1 rechtsmedizinische Sachverständige

9 Zeugen

 

In dem heute begonnen Prozess ist die Beweisaufnahme geschlossen worden. Die Verhandlung wird am

 

Donnerstag, 20. September, 09.00 Uhr, Saal A23

 

fortgesetzt. An diesem Tag werden Staatsanwaltschaft und Verteidigung plädieren. Im Anschluss daran wird das Urteil erwartet.

 

Hintergrund:

In der Nacht vom 4. auf den 5. Juni 2011 feierten der Angeklagte Steven G. (22 Jahre) und der später Verstorbene Philipp P. eine sogenannte Poolparty. Im Verlauf der Nacht kletterte Philipp P. auf einen Baum, um Schabernack zu treiben. Der Ast auf dem er in 6,50 m Höhe saß brach, er stürzte zu Boden und wurde bewusstlos.

 

Der Angeklagte legte den Bewusstlosen auf die Rückbank des Autos von Philipp P. Dann fuhr er mit dem PKW zu seiner Wohnung und ließ Philipp P. im Auto liegen, während er schlafen ging. Auch am folgenden Tag schaute der Angeklagte nicht nach, wie es Philipp P. ging. Der junge Mann der infolge des Sturzes mehrere Brüche erlitten hatte, verstarb während des 5. Juni im Auto an einem Hitzschlag, da die Sonne den ganzen Tag in den verschlossenen PKW scheinen konnte.

 

Das Amtsgericht Halberstadt verurteilte am 12.03.2012 den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 4 Monatslöhnen. Auf die Berufung der Angehörigen des Verstorbenen hat das Berufungsgericht am 12. Juli 2012 beschlossen, dass hier auch eine Verurteilung wegen Aussetzung in hilfloser Lage (§ 221 Abs. 3 StGB) in Betracht kommt. Hierfür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren vor. Zudem darf darüber nur eine große Strafkammer des Landgerichts in der Besetzung mit 3 Berufsrichtern und 2 Schöffen als Schwurgericht entscheiden. Deshalb hat die Berufungskammer des Landgerichts (1 Berufsrichter und 2 Schöffen) das Verfahren an die Schwurgerichtskammer verwiesen. Die Sache wird nun komplett vor dem Schwurgericht neu verhandelt.

 

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

Für alle in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/Tonaufnahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de