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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im Dezember 2017 (Stand 06.12.2017)

08.12.2017, Magdeburg – 31

  • Landgericht Magdeburg

 

 

Sexueller Missbrauch im Landkreis Börde

 

22 KLs 368 Js 21371/17 (19/17)  - 2. Jugendstrafkammer als Jugendschutzkammer

 

 

 

1 Angeklagte

 

1 Nebenkläger

 

2 Sachverständige

 

6 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Freitag, 08. Dezember 2017, 09.00

Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:        Montag, 11. Dezember 2017, 13.00 Uhr,

 

                                         Mittwoch, 20. Dezember 2017,

09.00 Uhr und

 

                                         Donnerstag, 21. Dezember

2017, 09.00 Uhr,

 

                                         jeweils E 12

 

 

 

 

 

Dem

62-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im Dezember 2016 und Mai 2017 einen

9-jährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben.

 

 

 

Für

den Fall, dass der Angeklagte verurteilt wird, kommt die Anordnung der

Sicherungsverwahrung in Betracht.  Der

Angeklagte befindet sich seit 14. Juli 2017 in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Gefährliche Körperverletzung am 09. August 2015 in

Magdeburg

 

22

KLs 330 Js 38706/15  (18/17) ? 2. Strafkammer

 

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Nebenkläger

 

5

Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                 Dienstag, 12. Dezember 2017,

09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermin:                    Mittwoch,

13. Dezember 2017, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

 

 

Am

10. Januar 2017 verurteilte die 1. Große Strafkammer den mittlerweile 26-jährigen

Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 10

Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Hiergegen legte

der Angeklagte Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob mit Beschluss vom 07.

Juni 2017 (4 StR 197/17) das Urteil des Landgerichts auf und verwies es zur

kompletten Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.

Der Bundesgerichtshof hat ausgeführt, dass nach den Urteilsgründen des

landgerichtlichen Urteils es nicht auszuschließen ist, dass der Angeklagte zum

Zeitpunkt der Messerstiche sich in einer Notwehrsituation befunden hat. Das

Landgericht wird daher prüfen müssen, ob aufgrund der Situation des Kampfes

eine Notwehrsituation gegeben war oder nicht.

 

 

 

Dem

Angeklagten wird vorgeworfen, dass er den Nebenkläger, der ihn auf einer Feier

mit mehr als 200 Gästen in Magdeburg des Diebstahls eines Handys bezichtigte

mit einem Schneidwerkzeug verletzt zu haben.

 

 

 

 

 

Sexueller Missbrauch in Schönebeck

 

22 KLs 143 Js 20813/17 (21/17)

? 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Sachverständiger

 

7 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                           Freitag, 15. Dezember

2017, 09.00 Uhr,

 

 

 

 

 

Fortsetzungstermin:                              Donnerstag, 04.

Januar 2018, 09.00 Uhr,

 

jeweils Saal E 12

 

 

 

 

 

Dem

29-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, am 30. Juni 2017 in Schönebeck einen

zur Tatzeit 7-jähriges und ein zur Tatzeit 9-jähriges Mädchen sexuell

missbraucht zu haben.

 

 

 

Im

Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die Tat bestritten. Er befindet sich

seit 01.07.2017 in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

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