Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau sowie am Amtsgericht Dessau-Roßlau
22.06.2016, Dessau-Roßlau – 17
- Landgericht Dessau-Roßlau
1. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat heute nach
mehrtägiger Hauptverhandlung gegen einen 55-jährigen Rechtsanwalt aus
Dessau-Roßlau wegen Betruges im besonders schweren Fall eine Geldstrafe von 180
Tagessätzen verhängt. Es hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte als
Bevollmächtigter der zum damaligen Zeitpunkt insolvenzbedrohten Sport Marketing
Dessau-Roßlau GmbH, die für den Spielbetrieb der ersten Männermannschaft des
Dessau-Roßlauer Handballverein von 2006 e.V. (DRHV 06 e.V.) in der DHB 3. Liga
zuständig war, zunächst in einer dem Vorzimmer der Finanzdezernentin der Stadt
Dessau-Roßlau zugeleiteten E-Mail vom 27.11.2013 wahrheitswidrige Angaben zum
Stand eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gemacht hat. Auf
Bitten des Oberbürgermeisters der Stadt Dessau-Roßlau hat der Rechtsanwalt mit
Schreiben vom 20.12.2013 seine Aussage bekräftigt, sämtliche Gläubiger hätten
ihre Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan erteilt. Tatsächlich hatte
die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) als Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung der Spieler und Gläubigerin einer Beitragsforderung von etwa
65.000,00 ? ihre Zustimmung nicht erteilt, sondern zunächst weitergehende
Auskünfte erbeten.
Im Vertrauen auf die
Richtigkeit der Zusicherung des Rechtsanwalts veranlasste der Oberbürgermeister
sodann am 23.12.2013 eine Zahlung in Höhe von 130.000,00 ? an den DRHV 06 e.V.,
von der ein Betrag 50.000,00 ? auf ein Treuhandkonto des Rechtsanwalts
weitergeleitet worden ist. Zuvor hatte der Haupt- und Personalausschuss der
Stadt Dessau-Roßlau beschlossen, den Handballverein in dieser Höhe unter der
Bedingung zu unterstützen, dass die allseitige Zustimmung zur
Schuldenbereinigung erteilt ist.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 11 Cs
673 Js 27303/14 (240/15)
2. Am 21.06.2016 hat vor der 1. Strafkammer des
Landgerichts ein erstinstanzliches Verfahren gegen einen 19-jährigen
Heranwachsenden begonnen, der zuletzt bis zu seiner Inhaftierung ohne festen
Wohnsitz war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Diebstahl im
besonders schweren Fall, schwere räuberische Erpressung sowie gefährliche
Körperverletzung vor. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er in den
Nachtstunden des 10.01.2016 in Dessau mit einem explosiven Gasgemisch einen
Geldautomaten gesprengt haben. Die Explosion führte zwar zu einem erheblichen
Sachschaden auch an den angrenzenden Gebäudewänden, das Geldfach blieb
allerdings verschlossen. Nach Auslösen eines Alarms soll der Angeklagte vom
Tatort geflüchtet sein.
Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, am 15.03.2016 in
Dessau mit einer Sturmhaube maskiert eine Apotheke überfallen und unter Vorhalt
einer Schreckschusspistole die Herausgabe der Tageseinnahmen sowie weiteren
Bargeldes erzwungen zu haben. Bei seiner anschließenden Flucht wurde eine
Gruppe Jugendlicher auf ihn aufmerksam. Einem Jugendlichen, der die Verfolgung
aufnahm, soll der Angeklagte aus kürzester Distanz mit der Schreckschusswaffe
in das Gesicht geschossen haben. Der Geschädigte erlitt eine Augenverletzung,
die ärztlich behandelt werden musste. Der Angeklagte konnte schließlich unweit
des Tatortes gestellt werden, weil ein weiterer Jugendlicher die Verfolgung
fortgesetzt und dabei die Polizei verständigt hat. Die Hauptverhandlung wird am
01.07.2016 und 04.07.2016 jeweils um 09. Uhr, ferner am 08.07.2016 um 12.30 Uhr
fortgesetzt. 1 Kls 431 Js 6055/16
Frank Straube
Pressesprecher
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