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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau sowie am Amtsgericht Dessau-Roßlau

22.06.2016, Dessau-Roßlau – 17

  • Landgericht Dessau-Roßlau

 

 

1. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat heute nach

mehrtägiger Hauptverhandlung gegen einen 55-jährigen Rechtsanwalt aus

Dessau-Roßlau wegen Betruges im besonders schweren Fall eine Geldstrafe von 180

Tagessätzen verhängt. Es hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte als

Bevollmächtigter der zum damaligen Zeitpunkt insolvenzbedrohten Sport Marketing

Dessau-Roßlau GmbH, die für den Spielbetrieb der ersten Männermannschaft des

Dessau-Roßlauer Handballverein von 2006 e.V. (DRHV 06 e.V.) in der DHB 3. Liga

zuständig war, zunächst in einer dem Vorzimmer der Finanzdezernentin der Stadt

Dessau-Roßlau zugeleiteten E-Mail vom 27.11.2013 wahrheitswidrige Angaben zum

Stand eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gemacht hat. Auf

Bitten des Oberbürgermeisters der Stadt Dessau-Roßlau hat der Rechtsanwalt mit

Schreiben vom 20.12.2013 seine Aussage bekräftigt, sämtliche Gläubiger hätten

ihre Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan erteilt. Tatsächlich hatte

die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) als Träger der gesetzlichen

Unfallversicherung der Spieler und Gläubigerin einer Beitragsforderung von etwa

65.000,00 ? ihre Zustimmung nicht erteilt, sondern zunächst weitergehende

Auskünfte erbeten.

 

 

 

Im Vertrauen auf die

Richtigkeit der Zusicherung des Rechtsanwalts veranlasste der Oberbürgermeister

sodann am 23.12.2013 eine Zahlung in Höhe von 130.000,00 ? an den DRHV 06 e.V.,

von der ein Betrag 50.000,00 ? auf ein Treuhandkonto des Rechtsanwalts

weitergeleitet worden ist. Zuvor hatte der Haupt- und Personalausschuss der

Stadt Dessau-Roßlau beschlossen, den Handballverein in dieser Höhe unter der

Bedingung zu unterstützen, dass die allseitige Zustimmung zur

Schuldenbereinigung erteilt ist.

 

 

 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.   11 Cs

673 Js 27303/14 (240/15)

 

 

 

 

 

2. Am 21.06.2016 hat vor der 1. Strafkammer des

Landgerichts ein erstinstanzliches Verfahren gegen einen 19-jährigen

Heranwachsenden begonnen, der zuletzt bis zu seiner Inhaftierung ohne festen

Wohnsitz war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Diebstahl im

besonders schweren Fall, schwere räuberische Erpressung sowie gefährliche

Körperverletzung vor. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er in den

Nachtstunden des 10.01.2016 in Dessau mit einem explosiven Gasgemisch einen

Geldautomaten gesprengt haben. Die Explosion führte zwar zu einem erheblichen

Sachschaden auch an den angrenzenden Gebäudewänden, das Geldfach blieb

allerdings verschlossen. Nach Auslösen eines Alarms soll der Angeklagte vom

Tatort geflüchtet sein.

 

 

 

Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, am 15.03.2016 in

Dessau mit einer Sturmhaube maskiert eine Apotheke überfallen und unter Vorhalt

einer Schreckschusspistole die Herausgabe der Tageseinnahmen sowie weiteren

Bargeldes erzwungen zu haben. Bei seiner anschließenden Flucht wurde eine

Gruppe Jugendlicher auf ihn aufmerksam. Einem Jugendlichen, der die Verfolgung

aufnahm, soll der Angeklagte aus kürzester Distanz mit der Schreckschusswaffe

in das Gesicht geschossen haben. Der Geschädigte erlitt eine Augenverletzung,

die ärztlich behandelt werden musste. Der Angeklagte konnte schließlich unweit

des Tatortes gestellt werden, weil ein weiterer Jugendlicher die Verfolgung

fortgesetzt und dabei die Polizei verständigt hat. Die Hauptverhandlung wird am

01.07.2016 und 04.07.2016 jeweils um 09. Uhr, ferner am 08.07.2016 um 12.30 Uhr

fortgesetzt.   1 Kls 431 Js 6055/16

 

 

 

Frank Straube

 

Pressesprecher

 

 

 

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