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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LGMD) Mordprozess: Leiche im
Kofferraum - BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe

28.11.2011, Magdeburg – 62

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 062/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 062/11

 

 

 

Magdeburg, den 28. November 2011

 

 

 

(LGMD) Mordprozess: Leiche im

Kofferraum - BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe

 

 

 

21 Ks 9/10  ? 1.

Strafkammer

 

 

 

Wie heute bekannt

wurde, hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 126/11) eine

Verurteilung wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe bestätigt.

 

 

 

Mit Urteil der 1.

Strafkammer des Landgerichts vom 10.11.2010 wurde Stefan W. (geb. Mai 1987)

wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

 

 

 

Die gegen diese

Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof als

unbegründet verworfen, da das Urteil des Landgerichts keinen Rechtsfehler zum

Nachteil des Angeklagten aufwies.

 

 

 

Damit steht fest, dass Stefan W.  am 12. Dezember

2009 in Magdeburg den Ex-Lebenspartner seiner Freundin und Mitangeklagten

Nicole D. (geb. Oktober 1988) ermordet hatte. Nicole D. wurde wegen versuchter

Strafvereitelung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung

verurteilt.

 

 

 

In der Tatnacht war der Angeklagte mit seinem PKW

in einen Verkehrsunfall auf der A 14 verwickelt. In diesem Zusammenhang wurde

die Leiche im Kofferraum entdeckt.

 

 

 

 

 

3 Brüder - Raub mit

Todesfolge ? BGH bestätigt 12jährige Freiheitsstrafe

 

21 Ks 5/10  ? 1.

Strafkammer

 

 

 

Wie heute bekannt

wurde, hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 1261/11) eine

Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren

bestätigt.

 

 

 

Mit Urteil der 1.

Strafkammer des Landgerichts vom 15.10.2010 wurden die 3 Brüder verurteilt.

 

 

 

Die gegen diese

Verurteilung gerichtete Revision der drei Angeklagten hat der Bundesgerichtshof

als unbegründet verworfen, da das Urteil des Landgerichts keinen Rechtsfehler

zum Nachteil der Angeklagten aufwies.

 

 

 

Damit steht fest, dass

die zwei Zwillingsbrüder Toni und Steven M. (geb. April 1984) gemeinsam mit

Ihrem 1 Jahr jüngeren Bruder Eddy M. am 21. September 2009 in Barleben, Maik M.

ausgeraubt hatten, um sich in den Besitz seiner EC-Karte zu bringen. An den

Folgen des Überfalls verstarb das Opfer. Die Leiche hatten die Angeklagten

verbrannt und anschließend in einem See versenkt.

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht

Magdeburg

Pressestelle

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Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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