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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) ?Altmark-Schlösser? - Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung zweier Männer wegen Subventionsbetrug zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten

18.08.2014, Magdeburg – 37

  • Landgericht Magdeburg

24 KLs 567 Js 40057/04 (9/10)

 

Mit Beschluss vom 15.07.2014 hat der Bundesgerichtshof (4 StR 34/14) ein Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Magdeburg vom 10. Juni 2013 bestätigt.

 

Das Landgericht hatte an diesem Tag den jetzt 52jährigen Oliver E. und Stephan H. (46 Jahre) wegen gemeinschaftlichem Subventionsbetrug jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

 

Die 3 Berufsrichter und 2 Schöffen der Wirtschaftsstrafkammer sind in dem Prozess zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten in 3 Fällen sich Subventionen in Höhe von insgesamt knapp 16 Millionen ? erschlichen haben, von denen rund 9,3 Millionen ? auch tatsächlich ausbezahlt wurden. Der Prozess begann am 06.11.2012 und endete nach 19 Verhandlungstagen am 10. Juni 2013. Das schriftliche Urteil umfasst 94 Seiten.

 

Die Angeklagten waren für die später insolvente Schloss Altenhausen KG tätig. Die Tätigkeit der Firma umfasste den Erwerb und die Sanierung der in der Altmark in Sachsen-Anhalt gelegenen Schlösser Altenhausen und Flechtingen sowie deren Betrieb als Pony- Schloss bzw. Schloss Hotel. In insgesamt 3  Förderanträgen gaben die Angeklagten wahrheitswidrig an, über rund 17,6 Millionen ? Eigenmittel zu verfügen. Da das Landesförderinstitut die Gesamtfinanzierung der geplanten Maßnahmen aufgrund der unrichtigen Angaben der Angeklagten als gesichert ansah, wurden der Schloss Altenhausen KG Investitions-zuschüsse in Höhe von insgesamt knapp 16 Millionen ? für den Erwerb, die Sanierung und den Ausbau der beiden Schlösser bewilligt. Von den Fördermitteln wurden 9,3 Millionen ? tatsächlich aus gezahlt. Der Tatzeitraum lag in den Jahren 1998 bis 2004.

 

 

Gegen die Verurteilung hatten die Angeklagten Revision eingelegt, die nun vom Bundesgerichtshof verworfen wurde, da die Überprüfung  Urteil des Landgerichts keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat.

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

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