Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(OLG NMB)
Tariflohnunterschreitung
14.12.2010, Naumburg (Saale) – 17
- Oberlandesgericht
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 017/10
Oberlandesgericht Naumburg -
Pressemitteilung Nr.: 017/10
Naumburg, den 14. Dezember 2010
(OLG NMB)
Tariflohnunterschreitung
Der 2.
Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat mit Beschluss vom 1. Dezember
2010 die Revision des wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt
in 18 Fällen verurteilten Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung
des Urteils des Landgerichts Magdeburg vom 29. Juni 2010 habe keinen
Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der
Angeklagte war zunächst mit Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom
9. Oktober 2008 freigesprochen worden. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft
wurde er vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen
verurteilt. Er habe bewusst tarifliche Mindestlohnregelungen umgangen und nach
dem Tariflohn geschuldete Sozialabgaben nicht entrichtet, um sein eigenes
Einkommen auf Kosten der von ihm angeblich nur geringfügig beschäftigten
Reinigungskräfte zu erhöhen. Bei Tariflohnunterschreitungen richte sich die
Höhe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge aber nach dem geschuldeten
Tariflohn und nicht nach dem gezahlten untertariflichen Lohn. Der Angeklagte
hatte Sanitäranlagen auf Rasthöfen gepachtet und sich verpflichtet, diese rund
um die Uhr sauber zu halten. Die hierzu von ihm beschäftigten
Arbeitnehmer/innen erhielten Monatslöhne zwischen 60,00 ¿ und 170,00 ¿. Sie
blieben jeweils 14 Tage im Monat auf den Rasthöfen, um dort täglich bis zu 12
Stunden Reinigungs- und Toilettenaufsichtsarbeiten zu erbringen. Der Angeklagte
entlohnte nur die Zeit des Putzens, die insgesamt zwei bis drei Stunden am Tag
nicht überschritten habe, nicht aber die Zeit der Aufsicht.
2 Ss
141/10 OLG Naumburg
21 Ns 556
Js 14590/05 (17/09) LG Magdeburg
gez. Wolter, Pressesprecherin
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