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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) "Blindflug" eines Radladers auf einem Recyclinghof in Aschersleben

19.01.2015, Magdeburg – 5

  • Landgericht Magdeburg

10. Zivilkammer 10 O 241/14 ? Einzelrichter -

 

Der Salzlandkreis (Beklagter) als Betreiber des Recyclinghofes in Aschersleben muss einem PKW Fahrer (Kläger) rund 3.500 ? Schadensersatz zahlen. Dies hat mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 27.11.2014 der Einzelrichter der 10. Zivilkammer entschieden.

 

Am 19.08.2013 besuchte der Kläger mit seinem PKW Opel Corsa den Recyclinghof in Aschersleben, um dort Grünschnitt zu entsorgen. Nachdem der Kläger mit seinem Fahrzeug bereits angehalten hatte fuhr ein Mitarbeiter der Beklagten mit seinem Radlader gegen den Pkw des Klägers. Der Fahrer des Radladers konnte aufgrund der erhobenen und gefüllten Ladeschaufel das Fahrzeug des Klägers nicht sehen. An der Einfahrt des Recyclinghofes war ein Schild angebracht, wonach Beladetechnik Vorfahrt hat.

 

Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass ungeachtet des Schildes der Fahrer des Radladers gegen das Rücksichtnahmegebot des § 1 StVO verstoßen hat. Der Betriebsmitarbeiter ist über das Gelände gefahren, obwohl er wusste, dass er aufgrund der erhobenen beladenen Schaufel überhaupt nicht sehen konnte, wohin er fuhr. Fahren quasi im "Blindflug", ohne auf den Weg zu achten, ist jedoch auch bei Ladetätigkeiten auf einem Betriebsgelände nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere dann, wenn wie hier mit anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen ist, da der Recyclinghof geöffnet ist.

 

Der Kläger bekommt daher seinen Schaden in Höhe von rund 3.500 ? darunter Mietwagenkosten für die Dauer der Reparatur in Höhe von rund 1.600 ? ersetzt.

 

Das Urteil ist rechtskräftig.

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

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