Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im November 2017 (Stand: 27.10.2017)
30.10.2017, Magdeburg – 26
- Landgericht Magdeburg
I.
Strafsachen
Raubserie in Magdeburg
22 KLs 335 Js 3747/17 (15/17) - 2. Jugendstrafkammer
2 Angeklagte
1 Sachverständiger
27 Zeugen
Prozessbeginn: Freitag, 03. November 2017, 09.30
Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: Mittwoch, 22. November 2017,
Dienstag, 28. November 2017,
Mittwoch, 29. November 2017 und
Donnerstag, 30. November 2017,
Dienstag, 05. Dezember 2017
und
Mittwoch, 06. Dezember 2017,
jeweils 09.15 Uhr; Saal E 12
Den
20- und 22-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in wechselnder Beteiligung im
Zeitraum Januar bis Februar 2017 mehrere Raubüberfälle in Magdeburg und
Schönebeck begangen zu haben. Am 24. Januar 2017 soll einer der Angeklagten
einen Supermarkt in Magdeburg mit einer Schreckschusspistole überfallen haben.
Am 25. Januar 2017 sollen beide Angeklagte maskiert mit einer Waffe und einem
Messer einen Supermarkt in Magdeburg überfallen haben. Am gleichen Tag sollen
die Angeklagten eine Postfiliale überfallen haben. Am 26. Januar 2017 sollen
beide Angeklagte eine Lottofiliale in Schönebeck mit einer Pistole überfallen haben.
Am gleichen Tag sollen beide Angeklagte eine Supermarktfiliale in Magdeburg
überfallen haben. Am 31. Januar 2017 sollen beide Angeklagte eine Postfiliale
in Magdeburg überfallen haben. Am gleichen Tag sollen sie einen Supermarkt in
Magdeburg überfallen haben.
Beide
Angeklagte befinden sich derzeit in anderen Sachen in Strafhaft.
Berufungsprozess:
sexueller Missbrauch eines Kindes in Wernigerode
23
Ns 821 Js 74526/15 (2/17) ? 3. Strafkammer als Jugendschutzkammer
1
Angeklagter
1
Nebenklägerin
4
Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch, 22. November 2017,
09.30 Uhr
Fortsetzungstermin: Montag,
27. November 2017, 09.30 Uhr; jeweils Saal C 12
Ein
mittlerweile 50-jähriger Arzt aus Bayern wurde durch das Amtsgericht
Wernigerode am 09.11.2016 wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen
Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen und Bezug kinderpornografischer Schriften zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das
Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht ist zu der Überzeugung gelangt,
dass der Angeklagte im Jahr 2013 während seiner Tätigkeit als Bereitschaftsarzt
sich in einem Krankenhaus über sein Handy mittels "Skype" den
sexuellen Missbrauch eines damals noch nicht 14 Jahre alten Mädchens angesehen hat,
wobei es sich um eine sog. "Life-Übertragung" gehandelt haben soll.
Im Januar 2014 soll der Angeklagte mit einem gesondert Verfolgten das gleiche
Mädchen in Wernigerode sexuell missbraucht haben. Ein weiterer sexueller
Missbrauch des Mädchens soll kurze Zeit danach, jedenfalls vor Mitte Mai 2014,
erfolgt sein.
Der
Angeklagte hat sich in der Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht
geständig eingelassen. Gegen seine Verurteilung hat der Angeklagte Berufung
eingelegt.
Das
Mädchen, das nunmehr als Nebenklägerin auftritt, gehört zu einer Familie, in
der die Mutter des Kindes die Geschädigte anderen Männern teilweise gegen
Entgelt zum sexuellen Missbrauch angeboten hat. Die mittlerweile 37-jährige
Mutter wurde durch das Landgericht Magdeburg am 10. April 2015 (22 Kls 839 Js
84328/14 (7/15) rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 9
Monaten verurteilt. Ein 68-jähriger Mann, der an den Straftaten beteiligt
gewesen sein soll, wurde am 07. Dezember 2016 durch das Landgericht Magdeburg
(22 Kls 839 Js 70953/15 (21/15) wegen schweren sexuellen Missbrauchs unter
Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13. Mai
2015 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt. Weiterhin wurde
die Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Verurteilung eines 52-jährigen Mannes
aus Niedersachsen wegen ähnlicher Taten zu einer 3-jährigen Freiheitsstrafe
durch das Amtsgerichts Wernigerode am 24.08.2016 wurde im Februar 2017 durch
das Landgericht Magdeburg bestätigt.
versuchter Mord in Oschersleben
21 Ks 162 Js 17917/17
(12/17) ? 1. Strafkammer
1 Angeklagter
2 Sachverständige
17 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch 29. November
2017, 08.30 Uhr,
Saal A 23
Fortsetzungstermine: 1., 13. und 15. Dezember
jeweils 08.30 Uhr,
Saal A 23
Dem
33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen am
7. Juni 2017 in Oschersleben seine ehemalige Lebensgefährtin und seine
bei der Mutter lebenden beiden Kleinkinder (1 Jahr und 7 Monate alt)
umzubringen. Hierzu soll der Angeklagte gegen 11.00 Uhr das von der Familie
bewohnte Mehrfamilienhaus in Brand gesetzt haben. Mutter und Kinder sollen sich
nur durch einen Sprung aus dem Fenster im 1. Stock retten haben können. Das
Haus soll komplett zerstört worden sein.
Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren die
Tat abgestritten und befindet sich in Untersuchungshaft.
II.
Zivilsachen
Schadensersatzanspruch wegen eines
Polizeieinsatzes in Calbe/Saale
10
O 856/17 ? 10. Zivilkammer
Prozesstag: Donnerstag, 02.
November 2017, 12.00 Uhr,
Saal E 12
Die
Kläger machen gegenüber dem beklagten Land einen Schadensersatzanspruch in Höhe
von rund 2.300,00 ? wegen der Beschädigung einer Eingangstür aufgrund eines
Polizeieinsatzes geltend.
Am
19. Januar 2016 gegen 04.00 Uhr soll eine Zeugin die Polizei zu Hilfe gerufen
haben, da sie ein kleines Kind weinend auf dem Balkon in der 1. Etage eines
Wohnhauses wahrgenommen habe und zu diesem Zeitpunkt Temperaturen um ? 12 Grad
geherrscht haben. Die Polizeibeamten sollen sodann wegen einer möglichen
Gefährdung des Kindeswohls verlangt haben, dass die Kläger die Polizei in die
Wohnung lassen. Im Zuge nachfolgenden Auseinandersetzung mit der Polizei, soll
dann durch die Beamten die Wohnungstür beschädigt worden sein.
Das
Gericht hat zu dem Termin Zeugen geladen und den Klägern aufgegeben
nachzuweisen, dass sie Eigentümer des Hauses bzw. der beschädigten Tür sind.
Löffler
Pressesprecher
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