Menu
menu

Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen im Landgerichtsbezirk Magdeburg im November 2017 (Stand: 27.10.2017)

30.10.2017, Magdeburg – 26

  • Landgericht Magdeburg

 

 

I.

Strafsachen

 

 

 

Raubserie in Magdeburg

 

22 KLs 335 Js 3747/17 (15/17)  - 2. Jugendstrafkammer

 

 

 

2 Angeklagte

 

1 Sachverständiger

 

27 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Freitag, 03. November 2017, 09.30

Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         Mittwoch, 22. November 2017,

 

Dienstag, 28. November 2017,                        

 

Mittwoch, 29. November 2017 und

 

Donnerstag, 30. November 2017,

 

                                          Dienstag, 05. Dezember 2017

und

 

Mittwoch, 06. Dezember 2017,

 

jeweils 09.15 Uhr;  Saal E 12

 

 

 

 

 

Den

20- und 22-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, in wechselnder Beteiligung im

Zeitraum Januar bis Februar 2017 mehrere Raubüberfälle in Magdeburg und

Schönebeck begangen zu haben. Am 24. Januar 2017 soll einer der Angeklagten

einen Supermarkt in Magdeburg mit einer Schreckschusspistole überfallen haben.

Am 25. Januar 2017 sollen beide Angeklagte maskiert mit einer Waffe und einem

Messer einen Supermarkt in Magdeburg überfallen haben. Am gleichen Tag sollen

die Angeklagten eine Postfiliale überfallen haben. Am 26. Januar 2017 sollen

beide Angeklagte eine Lottofiliale in Schönebeck mit einer Pistole überfallen haben.

Am gleichen Tag sollen beide Angeklagte eine Supermarktfiliale in Magdeburg

überfallen haben. Am 31. Januar 2017 sollen beide Angeklagte eine Postfiliale

in Magdeburg überfallen haben. Am gleichen Tag sollen sie einen Supermarkt in

Magdeburg überfallen haben.

 

 

 

Beide

Angeklagte befinden sich derzeit in anderen Sachen in Strafhaft.

 

 

 

 

 

Berufungsprozess: 

sexueller Missbrauch eines Kindes in Wernigerode

 

23

Ns 821 Js 74526/15 (2/17) ? 3. Strafkammer als Jugendschutzkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Nebenklägerin

 

4

Zeugen

 

 

 

 

 

Prozessbeginn:                 Mittwoch, 22. November 2017,

09.30 Uhr

 

 

 

Fortsetzungstermin:           Montag,

27. November 2017, 09.30 Uhr; jeweils Saal C 12

 

 

 

 

 

Ein

mittlerweile 50-jähriger Arzt aus Bayern wurde durch das Amtsgericht

Wernigerode am 09.11.2016 wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen

Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen und  Bezug kinderpornografischer Schriften zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das

Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht ist zu der Überzeugung gelangt,

dass der Angeklagte im Jahr 2013 während seiner Tätigkeit als Bereitschaftsarzt

sich in einem Krankenhaus über sein Handy mittels "Skype" den

sexuellen Missbrauch eines damals noch nicht 14 Jahre alten Mädchens angesehen hat,

wobei es sich um eine sog. "Life-Übertragung" gehandelt haben soll.

Im Januar 2014 soll der Angeklagte mit einem gesondert Verfolgten das gleiche

Mädchen in Wernigerode sexuell missbraucht haben. Ein weiterer sexueller

Missbrauch des Mädchens soll kurze Zeit danach, jedenfalls vor Mitte Mai 2014,

erfolgt sein.

 

 

 

Der

Angeklagte hat sich in der Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht

geständig eingelassen. Gegen seine Verurteilung hat der Angeklagte Berufung

eingelegt.

 

 

 

Das

Mädchen, das nunmehr als Nebenklägerin auftritt, gehört zu einer Familie, in

der die Mutter des Kindes die Geschädigte anderen Männern teilweise gegen

Entgelt zum sexuellen Missbrauch angeboten hat. Die mittlerweile 37-jährige

Mutter wurde durch das Landgericht Magdeburg am 10. April 2015 (22 Kls 839 Js

84328/14 (7/15) rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 9

Monaten verurteilt. Ein 68-jähriger Mann, der an den Straftaten beteiligt

gewesen sein soll, wurde am 07. Dezember 2016 durch das Landgericht Magdeburg

(22 Kls 839 Js 70953/15 (21/15) wegen schweren sexuellen Missbrauchs unter

Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13. Mai

2015 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt. Weiterhin wurde

die Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Verurteilung eines 52-jährigen Mannes

aus Niedersachsen wegen ähnlicher Taten zu einer 3-jährigen Freiheitsstrafe

durch das Amtsgerichts Wernigerode am 24.08.2016 wurde im Februar 2017 durch

das Landgericht Magdeburg bestätigt.

 

 

 

 

 

versuchter Mord in Oschersleben

 

21 Ks 162 Js 17917/17

(12/17) ? 1. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 Sachverständige

 

17 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                           Mittwoch 29. November

2017, 08.30 Uhr,

 

Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:                   1., 13. und 15. Dezember

jeweils 08.30 Uhr,

 

Saal A 23

 

 

 

Dem

33-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen am 

7. Juni 2017 in Oschersleben seine ehemalige Lebensgefährtin und seine

bei der Mutter lebenden beiden Kleinkinder (1 Jahr und 7 Monate alt)

umzubringen. Hierzu soll der Angeklagte gegen 11.00 Uhr das von der Familie

bewohnte Mehrfamilienhaus in Brand gesetzt haben. Mutter und Kinder sollen sich

nur durch einen Sprung aus dem Fenster im 1. Stock retten haben können. Das

Haus soll komplett zerstört worden sein.

 

 

 

 Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren die

Tat abgestritten und befindet sich in Untersuchungshaft.

 

 

 

II.

Zivilsachen

 

 

 

Schadensersatzanspruch wegen eines

Polizeieinsatzes in Calbe/Saale

 

10

O 856/17 ? 10. Zivilkammer

 

 

 

Prozesstag:                                 Donnerstag, 02.

November 2017, 12.00 Uhr,

 

Saal E 12

 

 

 

 

 

Die

Kläger machen gegenüber dem beklagten Land einen Schadensersatzanspruch in Höhe

von rund 2.300,00 ? wegen der Beschädigung einer Eingangstür aufgrund eines

Polizeieinsatzes geltend.

 

 

 

Am

19. Januar 2016 gegen 04.00 Uhr soll eine Zeugin die Polizei zu Hilfe gerufen

haben, da sie ein kleines Kind weinend auf dem Balkon in der 1. Etage eines

Wohnhauses wahrgenommen habe und zu diesem Zeitpunkt Temperaturen um ? 12 Grad

geherrscht haben. Die Polizeibeamten sollen sodann wegen einer möglichen

Gefährdung des Kindeswohls verlangt haben, dass die Kläger die Polizei in die

Wohnung lassen. Im Zuge nachfolgenden Auseinandersetzung mit der Polizei, soll

dann durch die Beamten die Wohnungstür beschädigt worden sein.

 

 

 

Das

Gericht hat zu dem Termin Zeugen geladen und den Klägern aufgegeben

nachzuweisen, dass sie Eigentümer des Hauses bzw. der beschädigten Tür sind.

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de