Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(OLG NMB) Neuausschreibung der
Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig
19.11.2010, Naumburg (Saale) – 14
- Oberlandesgericht
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 014/10
Oberlandesgericht Naumburg -
Pressemitteilung Nr.: 014/10
Naumburg, den 19. November 2010
(OLG NMB) Neuausschreibung der
Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig
1 Verg 10/10 OLG Naumburg
Gegenstand des Vergabeverfahrens war die Durchführung des
Rettungsdienstes im Burgenlandkreis von 2010 bis 2015. Zunächst waren zwei
förmliche Vergabeverfahren vom Landkreis noch vor deren Abschluss aufgehoben
worden. Der Kreis hatte sodann einer Bietergemeinschaft ohne Neuausschreibung
den Auftrag erteilt. Auf die Nachprüfungsanträge einer konkurrierenden Bietergemeinschaft
hat die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt mit Beschluss vom 23. Juni
2010 festgestellt, diese Vergabe von Leistungen der Notfallrettung und des
Krankentransportes sei im Gebiet der Vergabestelle unwirksam. Die Kammer hat
die Vergabestelle verpflichtet, für die künftige Erbringung von Rettungsdienstleistungen
durch Dritte die Auftragnehmer in einem offenen Verfahren zu ermitteln. Zur
Begründung hat die Vergabekammer ausgeführt, alle von der Vergabestelle
abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Rettungsdienstleistungen
entfalteten keine rechtliche Bindungswirkung, da die Verträge ohne Durchführung
eines Vergabeverfahrens und somit außerhalb des Wettbewerbs geschlossen worden
seien.
Hiergegen haben der Landkreis und die Auftragnehmerin
Beschwerden eingelegt, die durch den Vergabesenat des Oberlandesgerichts
Naumburg mit Beschluss vom 04. November 2010 nun zurückgewiesen worden sind.
Die Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten
Krankentransports sei nach der derzeitigen Gesetzeslage in Sachsen-Anhalt
zwingend als Vergabeverfahren nach den §§ 97ff GWB durchzuführen. Dies ergebe
sich aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Europäischen
Gerichtshofes. Danach handele es sich bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungsaufträgen
in Sachsen-Anhalt jedenfalls nicht um vergaberechtsfreie
Dienstleistungskonzessionen, sondern um Dienstleistungsaufträge nach dem
sogenannten ¿Submissionsmodell¿, die den Regeln des europäischen Vergaberechts
unterlägen (s. u.).
Der Senat hat auf die fristgerechten Nachprüfungsanträge
der Bieterin, die bei der Auftragsvergabe unberücksichtigt geblieben war,
festgestellt, die Auftragserteilung sei unter Verletzung der §§ 97ff GWB
außerhalb eines Vergabeverfahrens erfolgt. Als sogenannte ¿De-facto-Vergabe¿
sei die Auftragserteilung unwirksam. Zur Herstellung eines rechtmäßigen
Vergabeverfahrens komme nur eine Neuausschreibung der Rettungsdienstleistungen
in Betracht.
Hintergrund:
In den
Bundesländern bestehen für die Vergütung der Dienstleistungserbringer im
Rettungsdienst zwei unterschiedliche Modelle: Beim sogenannten ¿Submissionsmodell¿
ist eine Ausschreibung nach den Regeln des GWB erforderlich. Beim sogenannten
¿Konzessionsmodell¿ könnte etwas anderes gelten.
gez. Wolter, Pressesprecherin
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