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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat September 2015

31.08.2015, Dessau-Roßlau – 14

  • Landgericht Dessau-Roßlau

1. Vorab wird mitgeteilt, dass der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.08.2015 die Revision eines 48-jährigen Verurteilten aus Bitterfeld-Wolfen gegen ein Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verworfen hat. Das Landgericht hatte gegen den Mann mit nunmehr rechtskräftigem Urteil vom 12.12.2014 wegen heimtückischen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt. Die Kammer hatte es im Ergebnis einer umfangreichen Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass der Verurteilte in den frühen Morgenstunden des 10.09.2013 seinen auf demselben Grundstück wohnenden 86-jährigen Vater, während dieser schlief, mit zahlreichen Stichen, unter anderem mit einer Hellebarde, und Schlägen mit massiven Gegenständen getötet hat. Todesursächlich waren nach den rechtsmedizinischen Feststellungen schwerste Thorax- und Kopfverletzungen, an denen das Opfer spätestens eine Stunde nach dem Tatgeschehen verblutete. Der Verurteilte fuhr an diesem Tag wie gewohnt zur Arbeit, verließ die Arbeitsstelle aber wegen vorgeblicher Beschwerden vorzeitig und verständigte nach seiner Rückkehr am frühen Nachmittag selbst die Polizei. Dieser gegenüber gab er an, seinen Vater blutüberströmt im Bett vorgefunden zu haben. Das Opfer galt als streit- und herrschsüchtig. Zwischen ihm und dem Verurteilten war es am Tag vor der Tat zu einem Streit um eine beabsichtigte Umgestaltung des Gartens des gemeinsamen Wohngrundstücks gekommen. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Verurteilte, der die Tat bis zuletzt bestritten hat, den Tatort präpariert hat um einen Einbruch vorzutäuschen. In der Beweisaufnahme seien keine Umstände zu Tage getreten, die auf einen anderen Täter hindeuteten. 2 Ks 115 Js 19956/13

 

2. Am Landgericht Dessau-Roßlau finden vorbehaltlich etwaiger Änderungen im August 2015 über bereits anberaumte Fortsetzungstermine hinaus die nachfolgenden Hauptverhandlungen statt. Dabei handelt es sich, soweit nicht besonders kenntlich gemacht, um Berufungsverfahren.

 

1.    01.09.2015

 

Vor der 2. Strafkammer muss sich ab 09.00 Uhr ein 27-jähriger Angeklagter aus Raguhn-Jeßnitz wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in drei Fällen und Hehlerei verantworten. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, im Juni 2013 im Zuge des sich zuspitzenden Muldehochwassers als freiwilliger Helfer Polizeikontrollen missachtet und dabei Polizeibeamte zumindest in die Gefahr körperlicher Schädigungen gebracht zu haben. Die Kontrollstellen waren am Ortsausgang Raguhn und Ortseingang Altjeßnitz eingerichtet worden, um in erster Linie Schaulustigen den Zutritt zum Hochwassergebiet zu verwehren und lediglich Einsatzfahrzeuge passieren zu lassen. Der Mann soll als Fahrer eines mit Sandsäcken beladenen, aber nicht äußerlich als Einsatzfahrzeug gekennzeichneten Transporters Anhaltezeichen der Polizeibeamten missachtet haben, die zur Seite treten und ihn passieren lassen mussten, um aus der Gefahrenzone zu gelangen. Die Hauptverhandlung wird am 07.09.2015 um 09.00 Uhr fortgesetzt.   2 Ns 191 Js 16206/13

 

Zwei Berufungsverfahren verhandelt auch die 7. Strafkammer, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen eine 65-jährige Frau aus der Einheitsgemeinde Osternienburger Land wegen Vortäuschens einer Straftat (Tatzeit: 14.04.2014; Tatort: Köthen).   7 Ns 447 Js 12321/14

 

Um 13.00 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen 32-jährigen Angeklagten aus Wittenberg wegen Sachbeschädigung (Tatzeit: 20.11.2014; Tatort: Wittenberg).

7 Ns 194 Js 1605/15

 

Vor der 8. Strafkammer beginnt um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung in einem erstinstanzlichen Verfahren gegen einen 25-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau, dem die Staatsanwaltschaft einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorwirft. Er soll in den frühen Morgenstunden des 08.09.2012 erheblich alkoholisiert und mutmaßlich in Suizidabsicht im Zentrum von Dessau vor einen vorbeifahrenden Pkw gesprungen sein, wobei er selbst erhebliche Verletzungen davontrug. Das beteiligte Fahrzeug erlitt einen wirtschaftlichen Totalschaden. Die angeklagte Tat ist mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht. Die Hauptverhandlung soll am 02.09.2015 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden. 8 Kls 294 Js 22973/12

 

2.    03.09.2015

 

Die 3. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen eine 55-jährige Frau aus Köthen wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln. Sie soll für ihren gesondert verfolgten Sohn in ihrem Schlafzimmer zum Verkauf bestimmtes Cannabiskraut aufbewahrt haben, das anlässlich einer Durchsuchung am 04.09.2013 sichergestellt wurde.   7 Ns 621 Js 399/14

 

Um 13.00 Uhr schließt sich die Hauptverhandlung gegen einen 26-jährigen Angeklagten aus Niemegk wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis an (Tatzeit: 10.05.2014; Tatort: Wittenberg). 

 7 Ns 694 Js 15983/14

 

Ab 14.00 Uhr muss sich 58-jähriger Mann aus Berlin wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Er soll am 01.05.2014 als Fahrer eines Reisebusses auf der BAB 9 an der Anschlussstelle Coswig infolge Übermüdung oder Unkonzentriertheit ungebremst auf einen auf dem Beschleunigungsstreifen stehenden Pkw aufgefahren sein, deren Insassin schwerwiegende Verletzungen davontrug.   7 Ns 294 Js 13418/14

 

3.    08.09.2015

 

Vor der 7. Strafkammer beginnt um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 49-jährigen Angeklagten aus Leipzig, gegen den das Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen fahrlässiger Tötung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen verhängt hat. Es hat es als erwiesen angesehen, dass es der Mann als Führer eines Gleisarbeitszuges am 22.07.2010 vorschriftswidrig unterlassen haben soll, vor Fahrtantritt die Betriebsfähigkeit der Druckluftbremsen des Zuges herzustellen. Am Bahnübergang Peterholzstraße in Dessau-Süd erfasste der Zug einen Streckenposten, der den Bahnübergang sicherte und ihm in der Annahme, der Arbeitszug werde anhalten, mit dem Rücken zu stand, und schob ihn auf einen Sattelzug, der in diesem Moment den Bahnübergang überquerte. Der Geschädigte verstarb noch an der Unfallstelle. Gegen das Urteil des Amtsgerichts haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Die Hauptverhandlung wird am 09.09.2015 und 16.09.2015 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.   7 Ns 673 Js 15935/10

 

4.    09.09.2015

 

Die 8. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein erstinstanzliches Verfahren gegen einen 22-jährigen Angeklagten aus Rodleben. Er soll bei Überfällen auf zwei Einkaufsmärkte in Zerbst und Loburg am 06.10.2014 und 23.10.2014 dem Täter Beihilfe geleistet haben, indem er zuvor den Kassenbestand ausgespäht bzw. das Fluchtfahrzeug gesteuert haben soll. Für den 21-jährigen Täter ist wegen dieser und zwei weiterer, ähnlich gelagerter Taten bereits im Mai dieses Jahres rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden (vgl. Ziffer 8. der Pressevorschau für April 2005 ? PM 005/2015). Das Verfahren gegen den jetzigen Angeklagten ist seinerzeit abgetrennt worden, weil er unbekannten Aufenthalts war. Zwischenzeitlich konnte er bei einem in Magdeburg begangenen Ladendiebstahl festgenommen werden. Die Hauptverhandlung wird am 10.09.2015 um 09.00 Uhr fortgesetzt.   8 Kls 416 Js 9116/15

 

5.    10.09.2015

 

Vor der 2. Strafkammer als Schwurgericht beginnt um 09.00 Uhr in einem erstinstanzlichen Verfahren um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 41-jährigen Mann aus Bitterfeld-Wolfen, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, im Zustand alkoholbedingter Schuldunfähigkeit am 09.01.2015 in Bitterfeld-Wolfen dem späteren Geschädigten nach einem Zechgelage in dessen Wohnung mit einem Cuttermesser mehrere Schnitte am Hals sowie im Rumpfbereich beigebracht zu haben. Ausweislich eines Gutachtens soll sich der Angeklagte bei der Tatbegehung in einem schweren Rauschzustand befunden haben. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass eine Bestrafung wegen Vollrausches gem. § 323a StGB in Betracht kommt, der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bedroht ist. Die Hauptverhandlung soll am 11.09.2015, 28.09.2015 und 29.09.2015 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt werden.   2 Ks 115 Js 284/15

 

6.    14.09.2015

 

In einem weiteren erstinstanzlichen Verfahren vor der 2. Strafkammer beginnt um 09.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 35-jährigen Angeklagten aus Bitterfeld-Wolfen, gegen den das Landgericht bereits im März 2014 wegen Betruges und  unerlaubten Waffenbesitzes eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verhängt hat. Wegen des weiteren Vorwurfs des schweren Raubes hat das Landgericht den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Bundesgerichtshof das Urteil insoweit aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen, die nun erneut darüber befinden muss, ob der Angeklagte in den Nachtstunden des 10.07.2013 gemeinsam mit einem bislang unbekannten Mittäter maskiert und mit einer Metallstange bewaffnet in die Wohnung des späteren Geschädigten in Jeßnitz eingedrungen ist und ihm dort unter Gewaltanwendung verschiedene Computertechnik, eine Spielekonsole, ein Mobiltelefon sowie die Geldbörse nebst Bargeld und Personaldokumenten geraubt hat. Die Hauptverhandlung wird um 21.09.2015, 25.09.2015 und 30.09.2015 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.   2 Kls 294 Js 15628/13         

 

7.    15.09.2015

 

Die 7. Strafkammer verhandelt um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 32-jährigen Mann aus Köthen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Er soll am 30.03.2014 in Köthen aus Verärgerung über einen Radfahrer, der in der Straßenmitte fuhr und ihm den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt hatte, diesem mit seinem Pkw den Weg so abrupt abgeschnitten haben, dass er gegen das Fahrzeug fuhr und stürzte. In der Folge soll der Angeklagte gegen den Geschädigten weitere Gewalt verübt und ihm angedroht haben ihn umzubringen, falls er Anzeige erstatte. 7 Ns 397 Js 11233/14

 

8.    16.09.2015

 

Vor der 6. Strafkammer findet ab 12.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen den bereits unter Ziffer 4. benannten Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls, Kennzeichenmissbrauchs und Computerbetruges statt (Tatzeitraum: März bis Mai 2014; Tatort: Zerbst).   6 Ns 296 Js 9046/14

 

Vor der 7. Strafkammer muss sich ab 12.30 Uhr ein 36-jähriger Angeklagter wegen Beleidigung verantworten (Tatzeit: 19.06.2013; Tatort: Dessau).  7 Ns 296 Js 15746/13

 

9.    17.09.2015

 

In einem um 09.00 Uhr vor der 3. Strafkammer beginnenden Verfahren wird dem 32-jährigen Angeklagten aus Burg Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen. Er soll während der Verbüßung einer Freiheitsstrafe in der JVA Dessau-Roßlau im Juli und August 2014 gegen zwei Mitgefangene Gewalt verübt haben.   3 Ns 296 Js 21864/14

 

10.  22.09.2015

 

Der Monat schließt mit drei Berufungsverfahren vor der 2. Strafkammer. Zunächst muss sich ab 08.30 Uhr eine 31-jährige Frau aus Köthen wegen Eingehungsbetruges beim Kauf eines Notebooks im Internet verantworten. Die Mutter von drei Kindern soll die Tat nur wenige Monate nach ihrer Entlassung aus Strafhaft begangen haben.  2 Ns 493 Js 24058/14

 

Um 10.00 Uhr schließt sich die Hauptverhandlung gegen einen 52-jährigen Mann aus Kemberg wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs an, der am 03.11.2014 stark alkoholisiert auf der Suche nach einem Schlafplatz die Fensterscheibe einer Werkhalle eingeschlagen haben soll.   2 Ns 294 Js 27166/14

 

Ab 13.00 Uhr verhandelt die Kammer ein Verfahren gegen einen 46-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 22.04.2014; Tatort: Dessau-Roßlau).   2 Ns 193 Js 20386/14

 

 

Frank Straube

Pressesprecher

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