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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Urteil voraussichtlich nicht vor Ostern - Überfall auf Imbissbetreiber in Bernburg am 21.09.2013

20.03.2014, Magdeburg – 11

  • Landgericht Magdeburg

21 Ks 270 Js 28752/13 - 1. Große Strafkammer

 

 

In dem am 18. Februar 2014 begonnen Prozess stehen derzeit noch folgende Termine an:

 

Montag, 24. März 2014, psychiatrische Gutachter

Freitag, 28. März 2014, Rechtsmedizinerin

 

und danach jeder weitere Montag und Freitag (außer an Feiertagen) bis zum Ende der Hauptverhandlung, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Die Presse wird informiert, wenn der Termin der Urteilsverkündung feststeht.                           

Hintergrund:

Den 9 Angeklagten im Alter zwischen 23 und 33 Jahren wird versuchter Totschlag, gefährliche Körperverletzung sowie teilweise Beleidigung vorgeworfen. Sie sollen am Tattag u. a. den Imbissbetreiber massiv zusammengeschlagen haben. Weiterhin sollen sie den Mann und dessen deutsche Freundin mit fremdenfeindlichen Parolen beleidigt haben. Ein weiterer ausländischer Staatsbürger soll ebenfalls verletzt worden sein.

 

Das Gericht hat mit dem Eröffnungsbeschluss den rechtlichen Hinweis erteilt, dass für den Fall, dass sich in der Hauptverhandlung Ausländerhass als leitendes Motiv der versuchten Tötung beweisen lässt, auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht kommt.

 

Die Verhandlung findet vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts (3 Berufsrichter und 2 Schöffen) stattfinden. Der Generalbundesanwalt wurde bereits durch die Staatsanwalt-schaft über den Sachstand informiert. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe hat das Verfahren nicht an sich gezogen. Auch bei einer Übernahme durch den Generalbundes-anwalt würde dies nichts an den Strafen ändern, die den Angeklagten im Fall einer Verurteilung drohen.

 

Versuchter Totschlag wird maximal mit Freiheitsstrafe zwischen 5 und 15 Jahren bestraft. Versuchter Mord wird maximal mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Da das Opfer die Tat überlebt hat, kann aber auch eine mildere Strafe verhängt werden. Gefährliche Körper-verletzung wird mit Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren bestraft

 

Drei der Männer befinden sich bereits seit 22.09.2013 in Untersuchungshaft. Ein Mann wurde aufgrund eines Haftbefehls des Landgerichts im November 2013 in Untersuchungs-haft genommen. Ein weitere Mann befindet sich wegen einer anderen Sache in Strafhaft. Vier der Angeklagten befinden sich auf freiem Fuß, da bei ihnen kein dringender Tatverdacht vorliegt. Dringender Tatverdacht (hohe Wahrscheinlichkeit für den Nachweis der Täterschaft) ist gesetzliche Voraussetzung für die Untersuchungshaft. Für die Durchführung der Hauptverhandlung reicht es aus, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Hinreichender Tatverdacht liegt dann vor, wenn nach einer Prognoseentscheidung aufgrund des bisherigen Standes der Ermittlungen mehr für eine Verurteilung als einen Freispruch spricht. In der Hauptverhandlung muss aufgrund der dort erhobenen Beweise dann geklärt werden, ob der jeweilige Angeklagte verurteilt oder freigesprochen wird.

 

Der Imbissbetreiber und seine Freundin haben sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen.

 

 

 

Hinweis Drehgenehmigung und Fotografiererlaubnis

Für die in dieser Übersicht angekündigten Prozesse ist die Fertigung von Bild-/ Tonauf-nahmen und Fotos im Gebäude des Landgerichts gestattet. Diese Erlaubnis gilt nur für Journalisten.

 

 

 

 

(Christian Löffler)

Pressesprecher

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de