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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG MD) Bundesgerichtshof
bestätigt Urteil wegen Tötung der schwangeren Ehefrau

15.06.2010, Magdeburg – 41

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 041/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 041/10

 

 

 

Magdeburg, den 15. Juni 2010

 

 

 

(LG MD) Bundesgerichtshof

bestätigt Urteil wegen Tötung der schwangeren Ehefrau

 

 

 

21 Ks 6/09 ¿ 1.

Strafkammer - Schwurgericht

 

 

 

 

 

Wie heute bekannt wurde

hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 125/10) mit

einstimmigem Beschluss vom  1. Juni 2010 (4 StR 125/10) das Urteil des

Landgerichts Magdeburg vom 19. November 2010 bestätigt.

 

 

 

Die 1. große

Strafkammer ordnete im letzten Jahr die dauerhafte Unterbringung des

Angeklagten Cengiz K. (geb. September 1979) im psychiatrischen Krankenhaus an.

Der Täter hatte hin der Nacht vom 7. auf den 8. Februar 2009 in Groß Börnecke

seine hochschwangere Ehefrau getötet. Auch das ungeborene Kind hat die Tat

nicht überlebt.

 

 

 

Das psychiatrisches

Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bereits zum Tatzeitpunkt wegen 

einer paranoid-halluzinatorischen Psychose schuldunfähig gewesen ist. Damit

konnte er nach dem Strafgesetzbuch nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt

werden. Allerdings wird der Täter dauerhaft in einem geschlossenen

psychiatrischen Krankenhaus untergebracht bis er nicht mehr gefährlich ist.

 

 

 

Der Angeklagte hatte

damals gegen seine Verurteilung Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof verworfen

hat.

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

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