Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG MD) Bundesgerichtshof
bestätigt Urteil wegen Tötung der schwangeren Ehefrau
15.06.2010, Magdeburg – 41
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 041/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 041/10
Magdeburg, den 15. Juni 2010
(LG MD) Bundesgerichtshof
bestätigt Urteil wegen Tötung der schwangeren Ehefrau
21 Ks 6/09 ¿ 1.
Strafkammer - Schwurgericht
Wie heute bekannt wurde
hat der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Az. 4 StR 125/10) mit
einstimmigem Beschluss vom 1. Juni 2010 (4 StR 125/10) das Urteil des
Landgerichts Magdeburg vom 19. November 2010 bestätigt.
Die 1. große
Strafkammer ordnete im letzten Jahr die dauerhafte Unterbringung des
Angeklagten Cengiz K. (geb. September 1979) im psychiatrischen Krankenhaus an.
Der Täter hatte hin der Nacht vom 7. auf den 8. Februar 2009 in Groß Börnecke
seine hochschwangere Ehefrau getötet. Auch das ungeborene Kind hat die Tat
nicht überlebt.
Das psychiatrisches
Gutachten hat ergeben, dass der Angeklagte bereits zum Tatzeitpunkt wegen
einer paranoid-halluzinatorischen Psychose schuldunfähig gewesen ist. Damit
konnte er nach dem Strafgesetzbuch nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
werden. Allerdings wird der Täter dauerhaft in einem geschlossenen
psychiatrischen Krankenhaus untergebracht bis er nicht mehr gefährlich ist.
Der Angeklagte hatte
damals gegen seine Verurteilung Revision eingelegt, die der Bundesgerichtshof verworfen
hat.
Christian
Löffler
Pressesprecher
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