Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(VG-MD) Gericht bestätigt Stadtratsbeschluss über den Verlust der Wählbarkeit und des Stadtratsmandats wegen Wegzugs
27.12.2017, Magdeburg – 18
- Verwaltungsgericht Magdeburg
Der Kläger hat sich mit seiner Klage u.a. gegen den
Beschluss des Stadtrates gewandt, mit dem dieser in seiner Sitzung vom
20.04.2017 festgestellt hatte, dass der Kläger wegen Wegzugs aus Magdeburg
seine Wählbarkeit für den Stadtrat und somit sein Stadtratsmandat verloren hat.
Das Gericht hat die Klage in diesem Punkt abgewiesen. Der
Beschluss sei rechtmäßig und verletze den Kläger nicht in seinen Rechten. Nach
Durchführung einer Beweisaufnahme vor Ort ist das Gericht zu dem Ergebnis
gekommen, dass der Kläger ab dem 01.09.2016 nicht mehr in der Landeshauptstadt
gewohnt hat. Damit waren die Voraussetzungen für eine Wählbarkeit ? so das
Gericht - nicht gegeben. Nach dem Kommunalverfassungsgesetz setzt die
Wählbarkeit in eine Kommunalvertretung voraus, dass der zu Wählende neben der
Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Kommune
wohnt.
Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt beantragt werden.
Aktenzeichen: 9 A 124/17 MD
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