Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau
(LG HAL) Anklage gegen Oberbürgermeister der Stadt Halle beim Landgericht Halle eingegangen
21.02.2014, Halle (Saale) – 4
- Landgericht Halle
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Am
17.02.2014 ist beim Landgericht Halle eine Anlage der Staatsanwaltschaft gegen
den amtierenden Oberbürgermeister der Stadt Halle vom 11.02.2014 eingegangen.
Die
Staatsanwaltschaft legt dem Angeschuldigten schwere Untreue in drei Fällen zur
Last.
Er
soll unmittelbar nach seinem Amtsantritt am 01.12.2012 Arbeitsverträge mit drei
von ihm ausgesuchten Personen zur Besetzung seines Mitarbeiterstabes
geschlossen haben und diesen Personen ein Entgelt der Entgeltgruppen 13, 14
bzw. 15 des TVöD zugesichert haben. Dies sei in bewusster Abweichung vom
üblichen Eingruppierungsverfahren ohne vorangegangene interne oder externe
Ausschreibung erfolgt.
Dabei
soll er in den Arbeitsverträgen jeweils die Erfahrungsstufen 5 festgeschrieben
haben, obwohl die diesbezüglichen Voraussetzungen des Tarifvertrages (TVöD)
nicht vorgelegen hätten: Weder hätten die Mitarbeiter über einschlägige
Berufserfahrung für die konkret zu besetzenden Stellen verfügt, noch habe ein
unabweisbarer Personalbedarf bestanden. Der Anklage zufolge hätten die
Beschäftigten daher der Erfahrungsstufe 1 zugeordnet werden müssen.
Durch
die hierdurch verbundenen Mehrausgaben soll der Stadt Halle ein Schaden
von knapp 300.000,00 Euro entstanden sein.
Die
zuständige Wirtschaftsstrafkammer hat dem Angeschuldigten die Anklage
zugestellt und ihm eine Einlassungsfrist von vier Wochen eingeräumt. Alsdann
wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden sein. Für den Fall
der Eröffnung werden dann auch die Verhandlungstermine festgelegt.
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