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Pressemeldungen der Justiz - Verwaltungsgericht Dessau

(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat Februar 2016

29.01.2016, Dessau-Roßlau – 4

  • Landgericht Dessau-Roßlau

Es wird gebeten, unaufschiebbare Presseanfragen in der Zeit vom 01.02. bis zum 05.02.2016 an den Präsidenten des Landgerichts Borgmann (0340 2021441) zu richten.

 

Am Landgericht Dessau-Roßlau finden vorbehaltlich etwaiger Änderungen im Februar 2016 über bereits anberaumte Fortsetzungstermine hinaus die nachfolgenden Hauptverhandlungen statt. Dabei handelt es sich, soweit nicht besonders kenntlich gemacht, um Berufungsverfahren.

 

1.    01.02.2016

 

Die 6. Strafkammer verhandelt um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 26-jährigen Angeklagten aus Gräfenhainichen wegen gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Er soll unter anderem am 05.07.2014 bei einer Feier in einer Gartensparte in Gräfenhainichen einem der Anwesenden eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen haben.   6 Ns 192 Js 21737/14

 

Um 11.00 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen 43-jährigen Mann aus Wittenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in drei Fällen (Tatzeitraum: Februar bis April 2015; Tatort: Wittenberg).   6 Ns 694 Js 5877/15

 

2.    03.02.2016

 

In einem um 09.00 Uhr vor der 1. Strafkammer beginnenden erstinstanzlichen Verfahren müssen sich zwei Angeklagte aus Zerbst im Alter von 21 und 31 Jahren schweren Raubes verantworten. Sie sollen am 17.05.2015 bewaffnet und mit Sturmhauben maskiert vor einer Bushaltestelle in Zerbst mehrere Jugendliche überfallen und diese gezwungen haben, sich auf den Boden zu legen und Mobiltelefone und Bargeld herauszugeben. Die Hauptverhandlung wird am 10.02.2016 um 09.00 Uhr fortgesetzt.   1 Kls 416 Js 11155/15

 

3.    04.02.2016

 

Die 4. Strafkammer verhandelt ein Verfahren gegen eine 52-jährige, mehrfach vorbestrafte Frau aus Wittenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 27.01.2015; Tatort: Wittenberg).   4 Ns 694 Js 4842/15

 

4.    09.02.2016

 

In einer um 09.00 Uhr vor der 7. Strafkammer beginnenden Hauptverhandlung muss sich ein 39-jähriger Angeklagter aus Jessen wegen versuchter Erpressung und falscher Verdächtigung verantworten. Das Amtsgericht Wittenberg hat es als erwiesen angesehen, dass der vielfach vorbestrafte Mann am 15.04.2014 in Jessen mit seinem Fahrrad stürzte. Ein entgegenkommender Pkw-Fahrer konnte ihm gerade noch ausweichen, kam dabei jedoch von der Straße ab, durchbrach einen Zaun und stürzte in einen Graben. Etwa zwei Wochen später verlangte der Angeklagte von dem Fahrer die Herausgabe von 1.800,00 ?, anderenfalls er gegenüber der Polizei angeben würde, der Unfall sei von beiden Beteiligten zur Begehung eines Versicherungsbetruges verabredet worden. Da dieser nicht zahlte, soll der Angeklagte Anfang Mai beim Bürgermeister der Stadt Jessen angerufen, tatsächlich entsprechende Angaben gemacht und angekündigt haben, dies in einem Pressetermin öffentlich zu machen. Das Amtsgericht hat gegen den Mann eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Hiergegen richten sich die Berufungen sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft.

7 Ns 447 Js 14263/14

 

5.   16.02.2016

 

Vor der 7. Strafkammer findet um 13.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen 26-jährigen Mann aus Sandersdorf-Brehna wegen Untreue, Anstiftung zum Diebstahl, Computerbetruges in zwei Fällen sowie Betruges in vier Fällen statt. Die im Juli und Oktober 2012 in Bitterfeld und andernorts begangenen Taten betreffen die missbräuchliche Verwendung einer Tankkarte seines damaligen Arbeitgebers, mit denen der Angeklagte sowie ein gesondert verfolgter Mittäter im Gesamtwert von rund 1.300,00 ? private Kraftfahrzeuge betankt haben sollen.   7 Ns 102 Js 28012/12

 

6.    22.02.2016

 

In einem um 09.00 Uhr vor der 2. Strafkammer als Schwurgericht beginnenden erstinstanzlichen Verfahren werden einem dann 33-jährigen, in dieser Sache derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachten Angeklagten aus Dessau-Roßlau versuchter Mord und schwere Brandstiftung vorgeworfen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er am 02.10.2015 gegen 07.30 Uhr in Dessau-Roßlau in Suizidabsicht in seiner Wohnung größere Mengen Benzin verteilt und entzündet, sich anschließend in die Badewanne gelegt und dort versucht haben, sich durch Aufschneiden der Pulsadern das Leben zu nehmen. Ein in einem gegenüberliegenden Haus wohnender Zeuge hat eine Explosion und Flammen wahrgenommen, daraufhin die Rettungsleitstelle informiert und die teils noch schlafenden weiteren Bewohner gewarnt, die das Mehrfamilienhaus durch den bereits mit Rauch gefüllten Treppenflur unverletzt verlassen konnten. Die Staatsanwaltschaft geht auf der Grundlage eines im Ermittlungsverfahren eingeholten forensisch-psychiatrischen Gutachtens davon aus, dass der Angeklagte zur Tatzeit infolge einer schweren Depression vermindert schuldfähig war. Die Hauptverhandlung wird am 23.02., 24.02., 29.02., 01.03. und 04.03.2016 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt.   2 Ks 111 Js 22007/15

 

7.    23.02.2016

 

Die 7. Strafkammer verhandelt zwei Berufungsverfahren, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 32-jährigen Mann aus Altentreptow wegen Betruges in zwei Fällen, davon in einem Fall im Versuch, im Zusammenhang mit Internetgeschäften (Tatzeiten: Juli 2014 und Januar 2015; Tatort: Raguhn). 7 Ns 493 Js 22851/14

 

Um 12.30 Uhr folgt die Hauptverhandlung gegen einen dann 24-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen Ladendiebstahls (Tatzeit: 20.01.2015; Tatort: Wittenberg).

7 Ns 393 Js 8158/15

 

8.    24.02.2016

 

Der Monat schließt mit einem um 09.00 Uhr vor der 6. Strafkammer beginnenden Verfahren einen 34-jährigen Angeklagten aus Bösel wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug und Verstoßes gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Er soll gemeinsam mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mittäter am 30.09.2010 bei einer vorzugweise von Rentnern besuchten Verkaufsveranstaltung in einer Gaststätte in Sandersdorf erheblich überteuerte Nahrungsergänzungsmittel verkauft und mit tatsächlich nicht bestehenden gesundheitsfördernden Wirkungen beworben haben. 6 Ns 294 Js 8204/11

 

 

Frank Straube

Pressesprecher

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